Feuer=Ordnung. nen Stiegen / und absonderlich gegen denen Böden grosse pern, und Hand= Spritzen verse¬ Laternen auf die Maur anhaften solle / damit solche bey hen. nächtlicher Weil entstehender Feuers=Brunst angezündet werden können. Drittens / alle Rauchfang und Feuer=Stätte sollen Wie die Rauch= fang zu bauen. von guten Materialien, ohne Zusatz einiges Holzwercks / auch nicht zu eng / und nicht zu nider erbauet / und wohl ver= wahrt werden / wie dann absonderlich die in denen Rauch= fangen habende Liecht=Fenster mit Eisen=gestrickten Git= tern oder Blech verwahrt werden sollen / damit nicht et= wann durch solche der Nachbar Schaden erleyden müste / und die Gefahr so vil als möglich vermeydet werden könne beynebens würdet auch gemessen anbefohlen / die Rauch=Die Rauchfang faͤng und Feuer-Staͤtte rein und sauber zu halten / aller sauber zu halten. massen dem hiesigen Burgerl. Rauchfangkehrer die genaue Obsicht und so vil ernstlich aufgetragen worden ist / und hiermit nochmalen ein für allemal anbefohlen wuͤrdet / daß die Rauchfang / sonderlich wo Feuer gebrennet würdet / we= nigsten alle 4. Wochen bestens saubern und kehren zu las= sen / auch schuldig ist jederzeit wo nicht zwey / doch gewiß=Rauchfangkeh= rers Schuldig¬ lich einen Gesellen stats zu Haus zu halten / auf daß man keit. sich derselben in Feuers=Gefahr jederzeit gebrauchen könne. Der einen Viertens sollen die verordnete Viertlmaister / gleich Herren Viertel¬ wie bis anhero gepflogen worden ist / alle viertl Jahr die maister Schul= wegen Rauchfang=Beschau ordentlich und unausläßlich vor= digkeit Besichtigung nehmen / und sofern in ein= und anderen ein Nachläßigkeit der Rauchfang. gefunden wurde / solches dem Ober=Herrn Viertlmaister sogleich anzeigen / welcher es dem gesamten Rath sogleich gebührend relationiren solle / damit man dergleichen nachlässige Haushalter und Haus=Besitzer ohne Ansehen gebührend abstraffen möge. Fünftens solle man kein Koll=Hütten also nahend zu Wo und wie die Koll=Hütten zu seiner Wohnung bauen / oder aber solcher Gestalten mit hauen. einem Gewölb versehen / damit man vor aller Gefahr si= cher stehe / die Oes=Köbl und die Feuer= oder Kollen=Herr in denen Schleiffen sollen mit eisernen oder blechernen Hu= ten versehen werden / auf daß nicht die geringste Feuers= Gefahr sich darob ergebe / absonderlich wird das Holtz / Stroh und Holt, auf die Stroh / und anders auf die Böden der Schleiffen zu le= Boden zu legen gen bey Straff 2. Reichsthaler verbotten / und da verbotten. Sechstens / ein neues Koll geliffert wird / solle man A 2 alle
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