16 Stadt=Steyrerische Jmgleichen die Decimoseptimo die Scheermesserer=Scheerschmid= Scheermesserer Feilhauer= und Schlosser= oder Frimwercker=Gesellen Scheerschmid Feilhauer, und sich ebenfalls unversaumt an das Ort des entstandenen Schlosser. Feuers mit Feuer=Aemper verfügen / retten / ihren Fleiß / Mühe und Arbeit dahin eiferigst anwenden sollen / damit das Feuer gedämpffet / und alle weitere Gefahr verhü= tet werden könne. Was die Be= Hingegen haben sich Decimooctavo die Becken / cken, Binder Binder / Fleischhacker / auch Lederer / Saifensieder / Leb= Fleischhacker Lederer, Saif zelter / Nadler / Hueffschmid / und Lothschlosser zu denen fensieder zu ver¬ Feuer=Spritzen zu begeben / um alda mit Anfüllung de= richten. ren Spritzen / und Treibung des Wassers all möglichste Beyhülf zu leisten. Decimonon sollen die Drechsler=Tischler=Gla= Was die Drechsler serer=Gürtler=Kirschner=Klingschmid=Hammer= und Tischler, GlaKupfferschmid=Gesellen von dem Rath=Haus oder an de= serer, Gurtler Kirschner, nen Orten / wo die Hand=Spritzen aufbehalten / gleich Klingschmid benennte Spritzen abhollen / und hiemit zu dem entstan= Hammer= und Kupferschmid= denen Feuer sich begeben / welchen die Schneider= und Gesellen zu præ¬ Zeugmacher=Gesellen das benöthigte Wasser in Schäffern stiren. Schneider= und zubringen sollen / und jeder von Benennten so lang bey Zeugmacher=Ge= dem Feuer verbleiben / und löschen helffen solle / bis selbes sellen. gäntzlich gedämpft / und man sich keiner Gefahr mehr zu besorgen habe. Jeder benannter Handwerks=Gesell aber nach ge= Die Wasser¬ Schäffer, und dämpften Feuer die Wasser=Aemper / Spritzen / und Aemper exstin¬ Schäffer / wieder an sein gebührendes Ort überbringen / cto incendio an sein Ort zu was aber die andere nicht benennte Handwercker bringen. Vigesimo als Hafner / Millner / Huterer / Kämplma= Was denen an= deren Handwer=cher / Bürstenbinder / Klingschmid / Zweckschmid / Neiger= ckern zu verrich¬ schmid / Borten= oder Schnürmacher concerniert / solle ten obliget. der halbe Theil derselben sich vor das Rath=Haus / und der andere halbe Theil auf dem Jesuiter=Platz / oder wo sie sonst hin beordert werden / stellen / und alda des Herrn Burgermaisters / oder des Herrn Ober=Viertlmaisters / und Ober=Herrn Feuers=Commissarii Befehl erwarten / und was ihnen anbefohlen würdet / Gehorsam voll= ziehen. All die andere Burger / und Jnnwohner / so Vermög diser Ordnung nicht sonderlichen Befehl haben / sollen sich sobald das Feuer= oder Anschlags=Zeichen / es seye von dem
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