Feuer=Ordnung 1749

Feuer=Ordnung. 15 maister neben Brunnmeister nach angehörten Feuer=Zeichen / alsogleich Maurer und in dem Wasser=Thurn die Fenster vermachen / und wenig=Zimmerleuthen. stens 2. Zimmer=Gesellen zur Vorsorge alda lassen / nach= deme aber sie neben denen andern Maurern / und Zimmer¬ maistern samt ihren Leuthen / die insgemein alhier wohnen / oder in der Arbeit sich befinden bey sonst erfolgender Leibs= Straff sich befleissen die Erste zu seyn / zu dem entstandenen Feuer zu eilen / ihre Hacken / Brecheisen / und andern be= nöthigten Feuer=Rettungs=Zeug mit sich nehmen / und gantz willig nach Ordnung und Anstalt des darbey sich be= findenden Ober=Herrn Viertlmaisters oder aber Feuers= Commissarii und der hierzu deputierten Raths=Mitgli¬ dern gebrauchen; und damit von Gemauren oder Dächern / denen jenigen so zum löschen beordert / kein Schaden zuge= zogen werde / die nächst angelegene Häuser auch von der Feuers=Glut befreyet bleiben / allen möglichsten Fleiß an= kehren sollen. Doch haben die Herrn Feuers=Com¬Die Dächer oh= ne Noth nicht missarii auch dahin zu sehen / damit die Dächer ohne Not¬ abzubrechen. nicht abgeschlagen / die Ziegl / Schindl und Latten herunter geworffen / und hierdurch die zum Löschen bestellten Per= sohnen verhindert / oder gar beschädiget werden. Decimoquartò sollen die Holzmaister sowohl in der Die Holzmeister mit ihren Tag¬ Stadt / als beeden Vorstädten mit ihren untergebener werckern und Tagwerckern oder Holtzschneidern / ohne Verzug an die Leuthensollen unverzüglich die Ort / alwo die Feuer=Läitern und Haggen / angehencken Leitern zutra¬ seyn / sich begeben / solche an das Ort des erhobenen gen. Feuers=Brunst tragen / und ebenermassen des Herrn Ober= Feuers Commissarii Befehl in allen genauist vollziehen. Wann nun Decimoquintò (der Allerhöchste wende es gnädig ab einige Feuers=Gefahr alhier / es sey an einem der in Ort wo es immer wolle entstehete / so ist jeder Burger schul¬ schuldig zu Rettung ein dig aus seinem Haus 1. oder 2. Dienstbothen mit ihren oder zwey Wasser=Aempern oder Schäffern / zu seinem Viertlmai= Dienstbothen mit Wasser¬ ster oder gleich an das Ort der Feuers=Brunst zu stellen. Schäffern, oder Decimosexto solle die Bruderschaft der Messerer= Feuer=Aempern Gesellen / sich unter ihren Für=Gesellen / nach gehörtenzu schicken. Was die Messe= Feuer=Zeichen an das nächste Ort / wo Feuer Aemper auf= rer zu verrichten. behalten werden / begeben / und alda von dem dahin Abge= ordneten jeder einen Feuer=Amper abhollen / und darmit dem Feuer zueilen / nach gedämpften Feuer aber anwiede= rumen die Feuer=Aemper an seine Stell liffern / wie dann De¬ D 2

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