Feuer=Ordnung. 13 tung hinweg getragen wird / in genaue Obsicht nehmen / und da sich jemand Verdächtig= oder Fremder in das bren= nende Haus einschleichen wolte / oder mit Hinwegtragung ein oder der anderen Mobilien betretten liesse / selbige so Zehen Mann in fort anhalten / und in die gewöhnliche Wachtstuben / wo der Wachtstu¬ jedermalen 10. Mann nebst seinen Corporalen sich befin=ben zu behalten. den müssen / in Arrest bringen lassen. Das Steyr¬ Das Thor oder Wachtstuben bey dem Steyr=Tho= Thor mit hat zu versehen der von einen Löblichen Magistrat be=Wacht zu verse= stellte Wachtmaister mit seiner untergebenen Visitations-hen. Wacht. Wann Octavo nun ein Feuer in der Stadt / oder Das entstande= ne Feuer also= Vorstadt aufgehet / es seye das Anschlag=Zeichen gegeben bald durch jenen oder nicht gegeben worden / und solches sein Nachbar er=so es am ersten sehen / so ist solcher schuldig dises alsogleich seinem Viertl=erschet, dem näch= sten Viertlmai¬ maister / und selbiger hingegen / dem Ober=Viertlmaister ster anzuzeigen. dem Ober=Feuer=Commissario, oder dem nächst bey ihm Der Viertlmai= ster hat es gleich wohnenden Raths=Freund anzuzeigen, damit man mit weiter zu unter¬ Zuführung der Feuer=Läitern / Haggen / Aemper / und bringen. Wasser=Spritzen sich darnach richten könne. Bey welchen Burger oder eines jeden der alhier woh= net / durch Unobachtsamkeit / oder sonst ein Feuer aus= kommet / und sich ergebete / es seye in= oder vor der Stadt / Der bey dem das Feuer entste= bey Tag oder Nacht / so solle derselbe das entstanden. het, soll es gleich Feuer nicht verhalten / oder vertuschen / sondern alsogleich seinen Benach¬ mit Geschrey denen Benachbarten anzeigen / und um Hülf barten anzeigen. ruffen / welche ihme auch getreulich beystehen sollen / da= mit das Feuer / ehe es ausbricht / und zu Kräften kommen / gedämpffet / und gelöschet werden möchte. Sofern aber Nond ein entstandenes Feuer nicht an=Straff des Feuers=Verhal= gezeiget / sondern vertuschet werden wollen / wordurch der ters. Nachbarschaft Schaden verursachet worden ist / derselbe Verhalter solle nach Gelegenheit deren Umständen ent= weder am Leib oder Gut ohnverschont / und ohne Anse= hung gestraft werden. Was die Cantz= Dann würdet hiemit Decimo denen Cantzley=Ver= ley=Verwandte wandten / Registratori, Cassa=Verwaltern / und Steuer Cassa=Verwal= Einnehmern / Steuer=Diener auch des Rath=Collegio ter, und Steu= er=Einnehmer zu Vorsteher und beeden Raths=Dienern anbefohlen / daß observiren. selbige sich auf vernommenes Feuer=Zeichen sogleich auf das Rath=Haus verfügen / daselbsten die Schriften / D Rech=
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2