Stadt=Steyrerische 12 der Gassen durch Anschlagen in Thurn / oder sonsten ent= stehete / wordurch die Feuers=Gefahr angezeigt / oder das Spiel gerühret wurde / es sey bey Tag oder Nacht / so Die Nacht. sollen die Nachtwachter / oder Stund=Ausruffer solches wachter sollen alsogleich Herrn Burgermaister / Herrn Stadt=Richter / alsogleich die Feuers=Brunst denen Herren Feuer=Commissarien / und Viertlmaistern gehörig anzeigen. anzeigen / auch zugleich in allen Gässen die Burgerschaft zur Rettung anmahnen / und ermunteren / sodann sich wiederumen zu dem Ober=Herrn Viertlmaister in der Stadt und in dem Steyrdorff begeben / alda dem Be= fehl abwarten / und selben darauf eylends gehorsam nachkommen / massen dann Wohin sich die Septimo, der Herr Stadt=Haubtmann oder Ober= Herren Ober¬ Viertlmaister in der Stadt / ingleichen der im Steyrdorf Viertlmaister, bey denen sich die beede Herren Lieutenant und Fähndrich beede Herren Lieutenant auch die 6. Fourier=Schützen einzustellen haben / gleich Fähndrich, un Fourier=Schü= nach gehörten Anschlagen / oder Feuer=Zeichen / jeder an tzen zu begeben das Ort / allwo das Feuer entstanden / sich verfügen / haben. alda all möglichistes anwenden sollen / womit das Feuer gelöschet / und alles in guter Ordnung erhalten werde. Die beede Feldwebl aber haben jeder 30. Mann Was die Feld¬ nebst 2. Corporalen mit Ober= und Unter=Gewehr zu wel zu thun. sein Herrn Stadt=Haubtmann in der Stadt / oder zu sei= nem Ober=Viertlmaister im Steyrdorff zu stellen / sodann den halben Theil an das Ort / wo Feuer entstanden / zu führen / den andern halben Theil aber in Reservo bey dem Rath=Haus / oder im Steyrdorff auf dem Jesui= ter=Platz / oder anderstwo verbleiben zu lassen / damit man bey Entstehung eines neuen Feuer an solches Ort sich mit ihnen begeben könne / wie dann bey disen Wach= ten / die beede Herren Fähndrich das Benöthigte zu observiren schuldig seynd. Die nun also an das Ort / wo Feuer entstanden comman¬ diret worden / worbey ein Feldwebl und 2. Corporalen sich zu stellen haben / sollen in aller Eil dem Feuer zueilen / und sich vor das Haus stellen / wo Feuer entstanden / dar= bey genaue Obacht tragen / damit die Leuth nicht am Lö= schen gehindert / all übrig unnützes Gesind abhalten / die Acht zu haben Benöthigte aber zur Arbeit anspornen / doch niemanden damit nichts entfremdet wer= uber die Gebühr mit Schlägen oder sonsten beleydigen / al= le Aus= und Eingehende / auch was an Mobilien zu Rei= tung
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