Feuer=Ordnung. 11 aufgehete / sodann alsobald wider von Neuen nach obigen Unterschied der Ort angeschlagen / das Zeichen gegeben / und also darmit continuiret werde/ beynebens wuͤrdet Wie vil Stoß Quartò, dem Thurnermaister ernstlich aufgetragen von dem Thur= daß selber auf dem Pfarr=Thurn bey Tag als Nacht das nermaister, oder seinen Leuthen gewöhnliche Feuer=Zeichen mit der Trompeten / und wann auf dem Pfarr= Thurn zu geben. das Feuer in der Stadt 6. im Steyrdorff 4. im Ennßdorf Wann das Feu= aber 3. Stoß jedesmal geben / und absonderlich beymer in der Stadt Tag durch seine hierzu bestellte Leuth / zu jederzeit undsechs, im Steyr= dorff vier, im Stund in der Stadt und Vorstädten embsig umsehen Ennßdorff drey lassen solle / ob nicht einige Anzeig von Feuer sich bezeigetStoß. Der Thurn¬ sodann alsobald die oben benennte Anschlags=Zeichen / be= wachter solle dem Tag / gleiches der Thurn=Wachter bey der Nacht zu fleissige Obsicht tragen. observiren schuldig ist / thun lassen solle / und solches zwar Burger= Der bey grosser Straff / auch Verliehrung seines Dienst / womi maister solle den ihne Thurnermaister zugleich Magistratlich anbefohlenPfarr=Kirchen= Thurn niemalen würdet / den Pfarr= oder Kirchen=Thurn niemals ohne ei= ohne seiner Leuth niger seiner Leuth frey stehen zu lassen / damit nicht bey lassen. entstehenden Feuers=Gefahr die gewöhnliche Zeichen all= zuspat geben / dardurch grosse Gefahr verursacht und ihme Thurnermaister derowegen eine grosse Schuld beygemes¬ sen werden möge. Quintò, sofern aber (welches der Allerhöchste gnä= Wann zugleich dig abwenden wolle) zugleich in der Stadt oder Vorstäd¬in der Stadt ten Feuer entstehen solte / oder nach ersten Feuer (es seye und Vorstadt, oder beeden in welchen Ort es wolle) 2. oder 3. Feuer sich zeigeten / Vorstädten solle man sodann auch auf der Schelln in dem Kirch¬Feuer entstunde, solle neben der Thurn nebst der grossen Glocken die gewöhnliche An¬ grossen Glocken schlag=Streich / 1=2= oder dreymalen vornehmen / um die auf die Schelln hiermit in Reservo stehende Burgerschaft und Hand angeschlagen werden. wercks=Gesellen ermahnen / mit ihren Feuer=Aempern und andern Loͤschzeug zu dem neu=entstandenen Feuer sich zu verfügen / und moͤgliche Rettung leisten zu helffen. Damit nun aber Sexto ein jeder wisse / was in einer Wie sich jeder sich ergebenden Feuers=Brunst oder Gefahr / sein Amt bey entstehender und Verrichtung seye / weilen gemeiniglich bey Anhörung Feuers=Gefahr des Anschlagen alles erschrocket / und hieraus schaͤdliche zu verhalten Confussion entstehet / als solle zu dessen Verhütung sich ein jeder nachfolgender massen der Ordnung nach halten / und seiner Schuldigkeit fleissigst nachkommen. Nemlichen und sobald in der Stadt oder Vorstädten ein Geschrey auf der C 2
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