Feuer=Ordnung 1749

Der Kayserlich=Königlich= Und Lands=Fürstlichen Cammer=Guts Stadt Steyr Erneuert= Und Von der Kayserlich=Königlichen, in disem Land angestellten Hochansehentlichen REPRÆSENTATION und Kammer Beangenehmte Feuer=Ordnung De Dato 7ten Junii 1749. Steyr Gedruckt bey Gregori Menhardt 1749

Stadt=Steyrerische ERstlichen, werden alle Haus=Vat= ter / Burger / und Jnnwohner / auch jeder in particulari nachdrücklich vermahnet / sein Haus=Weesen und Haus=Würthschaft also und dergestalten anzuordnen / damit GOtt hier= ob ein Wohlgefallen haben möge / alle Gottslästerung und andere Laster / auch üble Aufführung / wordurch der Zorn des Allerhöchsten zur Straff mit Feuer / oder anderen üblen Plagen über die Stadt bewogen würdet / keineswegs verstattet / seinen Haus=Leuthen aber selb= sten mit einem exemplarischen Lebens=Wandel vorge= hen solle. Damit aber die besorgende höchst schädliche Feuers=Gefahren (welche aber GOtt gnädiglich abwen= den / und uns damit jederzeit Vätterlich verschonen wolle= so vil an uns ist / desto leichter verhütet / und wider zeitlich gelöschet werde / als wird hiermit jedem Burger ernstlich Jeder Burger anbefohlen nach seinem Vermögen sich mit 1. 2. oder 3. solle sich mit Wasser=Ge=Bodingen oder Vässer / mit Wasser angefühlter Som= schirr versehen. mers=Zeit auf dem Boden 2. mit eisernen Raiffen abge= bundenen Wasser=Schäffer oder Feuer=Aemper versehe Winters=Zeit aber an einem Ort / wo es nicht eingefriert / und zwar bey unausbleiblicher Straff / da solche bey de= nen viertljährigen Visitationen nebst denen mit Wasser angefühlten Bodingen nicht befunden wurden. Andertens wird imgleichen Magistratlich anbefoh= len / daß ein jeder Burger und Haus=Herr nach seinem Vermögen in seinem Haus 6. 4. oder wenigist 2. lederne Jeder Burger Wasser=Aemper 2. 3. 4. messing= oder höltzerne Hand= solle sich mit le¬ Spritzen verschaffen / auch jeder in seinem Haus auf de= deren Feur=Aem= nen

Feuer=Ordnung. nen Stiegen / und absonderlich gegen denen Böden grosse pern, und Hand= Spritzen verse¬ Laternen auf die Maur anhaften solle / damit solche bey hen. nächtlicher Weil entstehender Feuers=Brunst angezündet werden können. Drittens / alle Rauchfang und Feuer=Stätte sollen Wie die Rauch= fang zu bauen. von guten Materialien, ohne Zusatz einiges Holzwercks / auch nicht zu eng / und nicht zu nider erbauet / und wohl ver= wahrt werden / wie dann absonderlich die in denen Rauch= fangen habende Liecht=Fenster mit Eisen=gestrickten Git= tern oder Blech verwahrt werden sollen / damit nicht et= wann durch solche der Nachbar Schaden erleyden müste / und die Gefahr so vil als möglich vermeydet werden könne beynebens würdet auch gemessen anbefohlen / die Rauch=Die Rauchfang faͤng und Feuer-Staͤtte rein und sauber zu halten / aller sauber zu halten. massen dem hiesigen Burgerl. Rauchfangkehrer die genaue Obsicht und so vil ernstlich aufgetragen worden ist / und hiermit nochmalen ein für allemal anbefohlen wuͤrdet / daß die Rauchfang / sonderlich wo Feuer gebrennet würdet / we= nigsten alle 4. Wochen bestens saubern und kehren zu las= sen / auch schuldig ist jederzeit wo nicht zwey / doch gewiß=Rauchfangkeh= rers Schuldig¬ lich einen Gesellen stats zu Haus zu halten / auf daß man keit. sich derselben in Feuers=Gefahr jederzeit gebrauchen könne. Der einen Viertens sollen die verordnete Viertlmaister / gleich Herren Viertel¬ wie bis anhero gepflogen worden ist / alle viertl Jahr die maister Schul= wegen Rauchfang=Beschau ordentlich und unausläßlich vor= digkeit Besichtigung nehmen / und sofern in ein= und anderen ein Nachläßigkeit der Rauchfang. gefunden wurde / solches dem Ober=Herrn Viertlmaister sogleich anzeigen / welcher es dem gesamten Rath sogleich gebührend relationiren solle / damit man dergleichen nachlässige Haushalter und Haus=Besitzer ohne Ansehen gebührend abstraffen möge. Fünftens solle man kein Koll=Hütten also nahend zu Wo und wie die Koll=Hütten zu seiner Wohnung bauen / oder aber solcher Gestalten mit hauen. einem Gewölb versehen / damit man vor aller Gefahr si= cher stehe / die Oes=Köbl und die Feuer= oder Kollen=Herr in denen Schleiffen sollen mit eisernen oder blechernen Hu= ten versehen werden / auf daß nicht die geringste Feuers= Gefahr sich darob ergebe / absonderlich wird das Holtz / Stroh und Holt, auf die Stroh / und anders auf die Böden der Schleiffen zu le= Boden zu legen gen bey Straff 2. Reichsthaler verbotten / und da verbotten. Sechstens / ein neues Koll geliffert wird / solle man A 2 alle

Stadt=Steyrerische Was für Vor¬ alle Abend fleissig= und gar embsige Sorg tragen / und zuse= sichtigkeit wegen hen / ob nicht etwann ein Glüendes darunter eingeführt des kleinen neu¬ lifferenden Koll worden / es wird auch mit Nichten gestattet / daß auf Bö= zu gebrauchen. den / Kollen oder Aschen gebracht / noch auch aldort oder Auf die Böden kein Koll, oder in Stallungen / oder anderen dergleichen Orten Taback Aschen zu brin¬ gerauchet werde / und zwar bey ohnausbleiblicher Geld= gen. Aldort, wie in oder Leibs=Straff / wie nicht weniger die Thorwarter bey Stallen kein Entsetzung ihrer Dienst / oder auf schärffere Weis / inglei= Taback zu rau chen die Nachtwachter fleissigst achtgeben sollen / damit chen. Die Thor= und über die Brücken keine glüende Kollen getragen / weder Nachtwachter darüber auch in= und in denen Vor=Städten kein Taback haben wegen der glüenden Kollen gerauchet oder angefeuret / noch mit brennenden Spänen und Taback= Rauchung acht gegangen werde. Es werden anbey Sibendens nochmalens alle Burger und Jnwohner / zu geben. und ein jeder insonders auf das ernstliche vermahnet / sich möglich ist zu befleissen alle Abend nachzusehen / damit das Jeder Burger Feuer in sein gehöriges Ort fleissig (und nicht obenhin solle in seinen nachlässig eingeschiert / und verwahret werde / sonderbar Haus fleissig au Liecht und Feuer aber Winters=Zeit sorgfältig zuzusehen / damit bey Hai= obacht tragen. tzung der Oefen und Zimmer durch die manchmal lieder¬ liche Dienstbothen durch überhäuftes Einhaitzen kein Feur oder Unglück entstehet / noch weniger zu denen Ofen=Loche= Zu denen Ofen ren Scheiter / Holtz / Stroh / oder andere Feuer=fangende Löchern kein Holtz, Stroh, Materien anlegen / absonderlich die unzulässige und oben oder andere schon verbottene Aufbehalt / und Tragung des Aschen auf Feuer=fangende Materie zu legen die Böden / und ungewölbte Oerter nicht verstatten / die Liechter wohl und embsig auslöschen / und nicht etwann an die Bether gehängt / oder auf die Bethstätte gesetzet wer¬ den / weilen daraus öftermalen grosse Unglück erfolgen. Bey disen Puncten aber werden insonderheit ermahnet die jenige Burger / und Jnnwohner / auch Handwercker / so zu ihrer Handierung grosse Feuer brennen müssen / als da seynd die Lederer / Bräuer / Saifensieder / Weißgärber, Becken / Färber / Hafner / dann die so anderen Leuthen Brod backen / item die Hammer=Rohr=Kupfer= und Pfannen=Schmid / welchen sonderbar auferlegt wird / auf Die Feuer=Ar= ihre Hammer=Dächer / neben dem Rauchfang ein etlich Ei= beiter sollen auf ihre Dächern sich mer fassende Wasser=Boding mit 2. darbey befindenden jederzeit wohl mit Wasser ver=Schäffern beständig zu halten / auf Mitte des Dachs / und sehen. nebst der Wasser=Boding beederseits des Dachs / einen Gang zu machen / damit man jedesmal auf Laitern hierzu füg¬

Feuer=Ordnung. füglich und eilends steigen / und bey ereigneter Feuers=Ge=Die Hämmer Werckstatt mit fahr sogleich löschen könne / in ihrem Hammern aber mit kleinLaitern, und und grossen Laitern 2. oder 3. Feuer=Spritzen jederzeit ver=Feuer=Spritzen zu versehen. sehen seyn / damit man zu denen Bodingen kommen: Jnwen= dig ober des Dachs hindurch / und nach gemachten Feuer= abend / die Trämmer und das inwendige Dach wohl be= spritzen kan / ingleichen soll bey den Pfannen= und Ham= Jn denen Pfan= mer=Schmidten alle Nacht 1. oder 2. Gesellen ligen und nen= und Ham= Obsicht tragen / daß keine Gefahr entstehe / also sollen auch mer=Schmidten solle alle Nacht Achtens / die Hueffschmid / Radschmid / Feilhauer ein= oder zwey Scheermesser / Scheerschmid / Zirkeleing und Schrett=Gesellen ligen. Andere Feuer¬ schmid / Lett= und Frimmwerckschlosser / Plattner / Uhr Arbeiter sollen macher / Striglmacher / klein Naglschmid / und was beyn fleissig auf das Feuer Obsorg Koll=Feuer arbeitet / ihrem Gesind nicht zu vil trauen / son= haben. dern ein jeder Maister selbsten fleissig nachsehen / und seine Leuth in solcher Ordnung und Zucht erhalten / damit nicht etwann bey ihren Koll=Hütten oder sonsten in schlechter Verwahrung ihrer Koll=Feuer / ein Feuers=Gefahr entste= hen moͤchte / ansonsten der Maister nach Befund entweder mit einer Geld=Arrest / oder anderen schwären Leibs= Straff belegt werden wurde / belangend Wie vil Brenn¬ Neuntens / die Lederer / Saifensieder / Bräuer Holtz bey Haus Weißgärber / Färber / Becken / Hafner / so sollen dise beyzulässig. ihren Haͤusern mehr nicht als das hoͤchst=benoͤthigte Brenn=Holtz von einer Wochen zur anderen jedoch in gu¬ ten verwahrten Oertern / das andere aber in Städlen ausser der Stadt aufbehalten wobey zugleich Zehendens / denen Lederern alles ernst und nachdrück¬ lich anbefohlen würdet / daß selbe ihre nicht in geringer Wo die Rinden Quantität habende Kinden / in denen Städlen vor der aufzubehalten. Stadt wie vor altershero gewöhnlich / und nicht auf denen Böden ihrer Häuser aufbehalten / noch weniger aber wird disen erlaubet die Knopern / in ihren eigenen Haͤusern als ein gefährlich / und gleich brennende Materia (leyder es die erschröckliche 1727. jährige Feuers=Brunst bezeuget zu schitten oder fremde Häuser mit ihren Boden zu muͤthen und zu belegen / ihre Doͤrren oder so genannte Schwitz-Stuͤbl aber mit guten Gewölbern auch eisernen Thüren und Fenstern also versehen sollen / damit kein Feuer auskommen könne / und zwar bey Straff 6. Reichs=Tha= ler unnachläßlicher Pon / es sollen sich ebenfalls Eilf¬

6 Stadt=Steyrerische Der Färber Eilftens / die Färber nicht unterstehen / ihren Farb=Zeug Farb=Zeug. als Holtz / Kräuter / und Schatten auf ihren Boden zu dorren / oder aufzubehalten noch weniger aber ihre Fürfleck oder andere Leinwath vor denen Ofen=Löchern zu drück= nen aufhencken / bey Straff 6. Reichs=Thaler so sollen auch Das Maltz wo Zwölftens / die Bräuer ihre Maltz unter gewölbten solches zu dör¬ ren. Oerter dorren / und hierzu nicht liederlich= und betrunckene Bräu=Knecht stellen / auch ihre Bier=Vässer auf freyer Strassen oder in einem Hof / nicht aber in dem Haus na¬ Wo die Bier hend bey denen Scheitern / Schatten / oder anderen Feuer= Vas auszufangenden Materi, picken und ausbrennen / um hierdurch cken. nicht ihnen und denen Benachbarten / den grösten Scha= den zu verursachen / ja so gar die gesamte Burgerschaft in die gröste Feuers=Gefahr zu setzen / und dises bey Straff 6. Reichs=Thaler Pön / ingleichen sollen. Dreyzehendens / die Würth und Gastgeben / auch alle die Pferd halten oder auch einstellen lassen in ihren In Ställen Ställen Blindfällen / die Liechter darein zu stellen / verferti= dem Liecht Blindfällen gen / anbey blecherne oder andere gut versicherte Laternen machen. ihnen dahin beyschaffen / und ihre Stall gewölben lassen / auch keinen Fuhrmann / Kutscher / Stallknecht oder an= dern Taback in denen Staͤllen zu rauchen verstatten / und zwar so wenig / als im widrigen man auf Erfahrung so= wohl den Burger als den Haus=Knecht und Fuhrmann mit scharffer Straff belegen wuͤrde / so wird auch hiemit Vierzehendens / denen Handels=Leuthen / und all anderen / welche Pulver / Bech / Salliter / Swefel / Oel / Wo Pulver Oel, aufzubehal=Terpentin / Schmaltz / Haar / Hannff / und dergleichen ten. leicht fangende Materien haben / wird bey ohnnachläßli= cher Straff per 6. Reichs=Thaler anbefohlen, solche an wohl verwahrten Orten / wohin nicht leicht ein Feuer oder Liecht kommen kan / behutsam aufzubehalten / und zu ver= wahren; ingleichen wird Fünfzehendens bey erst gesetzter Straff der 6. Reichs=Thaler allen und jeden / inner der Stadt=Maur Kein Brenn auch in andern Gassen neben denen Häusern / weder Brenn= Holtz nen Gässen zu noch anders Holtz zu legen / und dises aus denen jedwedern legen. noch alhier in frischen Angedencken leyder obschwebenden Ursachen / welches Brenn=Holtz= oder Schatten=Legung Auch nicht auf auch auf alle Böden und gewölbte Oerter bey Straff die Böden ernstlich inhibiert würdet / weiters und bringen. Sech¬

Feuer=Ordnung. Sechzehendens allen Handwerks=Zunften würdet hiermit und in Kraft diser Feuer=Ordnung anbefohlen / daß Jede Hand¬ eine jede Zunft alsogleich mit 3. oder 4. Feuer=Aemper sich Zunft werks= versehen / und solche aus ihrer Lad erkauffen solle / in das solle ihr etwelche Feuer=Aemper künftige aber / hat ein jeder neu=angehender Maister / neben beyschaffen. seinem Maisterstück / einen ledernen Feuer=Amper anzu=Jeder neue Mai= ster solle zu sei= schaffen / womit so lang continuiret werden solle / bis das nem Handwerk jedes Handwerk mit 12. dergleichen Aemper versehen ist einen Feuer=Am= davor sodann 6. bey dem Zech= und 6. bey dem ältern Für= per schaffen. maister aufbehalten werden sollen / welche dann auch jedes Handwerk aus ihrer Lad jederzeit in gutem brauchbaren Stande / zu erhalten obligirt ist. Siebenzehendens / sollen anstatt der vorhin und vor Gläserne Later¬ alters gehabten Bech=Pfannen in denen Gässen grosse nen anstatt der Bech=Pfannen gläserne Laternen gemacht / gebraucht / und selbe in der aufzurichten. Stadt auf dem Platz / Gässen und also in denen Vorstäd= ten aufgerichtet werden / es wird auch Achtzehendens / alles Span / Kien= und Stroh bren=Spän, Kien und Stroh bren= nen / sowohl auf denen Gässen / als in denen Häusern / aus nen, verbotten. drücklich und bey unvermeydentlicher Straff verbotten und solle der oder die jenige / welche mit Span=Liech= tern auf der Gassen angetroffen werden / entweder mit einer Geld=Straff belegt / oder mit Arrest bestraffet werden / so= Denen Oelber= fern aber ein auf dem Oelberg=fahrender Fleischhacker sich ger¬ Fleischha¬ unterstehen wurde / gleichwie bishero ihrer angewohnten ckern verbotten, mit Spangroben Art nach beschehen ist / im Winter des Morgens mit Liecht in die einem Span=Liecht in die Stadt zu gehen / es sey gleich in Stadt, und auf den sogenannten der Stadt / oder in einer Vorstadt auf dem Oelberg zu fah= Oelberg zu fah= ren / und hierüber angetroffen wurdet / demselben solle nicht ren, solle aber sel= intimirt zugelassen seyn / einige Fleisch=Abwaag zu gebrauchen / oder bigen werden. einen Verkauff zu machen / bis er zur Straff 1. Reichs=Tha= ler erlegt habe / und damit sie sich darob zu hüten wissen / sol= le ihnen diser Verbott / von dem auf dem Oelberg gehen= den Marcktrichter all Monatlich ausgeruffen und vorge= Die Grichts¬ halten werden. Denen Gerichts=Dienern aber würdet al= Diener sollen auf les geschärften Ernst anbefohlen / daß sie sowohl auf diedie Span=Liech= ter wachtsames Fleischhacker / als andere mit Span=Liechter gehenden Per= Auge halten. sohnen ein wachtsames Auge / und öftere Visitation vor= nehmen sollen / diser Verbott aber solle alsogleich von de= Ist auch denen nen Nachtwachtern von Haus zu Haus jeden Burger und Nachtwachtern ein gleiches an¬ Jnnwohner angekündet werden / damit sich keiner mit einer befohlen Vorschützen=wollenden Unwissenheit entschuldigen möge. B2 Neun=

Stadt=Steyrerische Die Nacht¬ Neunzehendens / sollen die Nachtwachter sobald sie des wachter sollen bey entstehender Nachts ein Feuer wahrnehmen / oder Rauch vermercken / Feuers=Brunst oder anschlagen hören alsobald in allen Gässen die Leuth alsogleich durch Läutung deren Haus=Glocken oder klopffen an die Burgerschaft ermuntern. Thüren / ermunteren / und den Ort des Feuers anzeigen / auch solches so geschwind es immer möglich dem Herrn Ober=Feuers=Commissario unterbringen, damit desto schleiniger Hülf und Rettung vorgekehret werden könne. Folget, was von gemeiner Stadt an Feuer¬ Spritzen / Wasser=Aemper / Feuer=Läitern / Feuer= Haggen, und andern benöthigten zu unterhalten seye. Je grosse Feuer=Spritzen / solle beständig / zwischen Die grosse Feuer= denen zwey Ennß=Thoren in einen hierzugemachten Spritzen solle unter den untern Verschlag nebst 20. Feuer=Aemper aufbehalten / darzu 4. Ennß=Thor=Ge= Schlüssel verfertiget / und einer hiervon dem Herrn Zeug= wölb nebst 20 Fuer=Aemper Lieutenant / der jederzeit über alle Feuer=Spritzen Sorg aufbehalten wer= tragen muß / der anderte dem gleich darbey wohnenden den. Burger / der dritte dem Spritzen=Dirigirer / welche der Wer die Rathschmid in Ennß=Dorff nebst zweyen Schlosser=Ge= Schlüssel hier¬ sellen übernehmen / dann der Vierdte dem Ennß=Thorwart= ter übergeben werden solle / damit auf Vernehmung einiger Feuers=Gefahr solche zu Eröffnung des Verschlags so eylends als einer möglich zu lauffen / und die Spritzen al= dahin bringen / wo das Feuer entstanden / von denen 2 kleinen Spritzen / nachdeme solche in besten Stand gesetzt worden / solle eine nebst den Spitals=Brunnen / in einer Hütten aufbehalten und 10. Feuer=Aemper hierzu ge= schaffet / ein Schlüssel hiervon Herrn Ober=Viertlmaister / Die zweyte klei= ne Spritzen der anderte Herrn Wolfgang Böhmb des Raths / der drit= ist neben den Spital=Brunn te in das Spital / und der vierte dem Büchsenmacher in zu verwahren. Ennßdorff als diser Spritzen=Dirigirer gegeben werden Hierzu hat der dem alle Tagwercker und Wachter im Ennßdorff beystehen Schlüssel der Büchsenmacher sollen / und hiermit verordnet würdet / die dritte Feuer¬ in Ennßdorf als Spritzen solle unter dem Rath=Haus=Gewölb aufbehal= dessen Dirigirer ten werden / zu welcher Dirigirung der Draxler in der En= Die Dritte ist unter den Rath ge / mit Zuziehung der Nadler= und Gürtler=Gesellen ver= Haus=Gewölb. ordnet wird / wohin sich auch die Stadtwachter / und die in der Stadt wohnende Tagwercker alsogleich zu der be= nennten Spritzen bey ereignender Feuers=Gefahr sich bege= ben

Feuer=Ordnung. ben sollen / und indeme die Burgerschaft im Steyrdorff an= traget / ein neue Feuer=Spritzen von dortiger Gemein anzu¬Die Steyrdorf= fer=Spritzen sol= schaffen / als solle selbige unter dem Thor der Sierninger= le unter dem Gassen aufbehalten / und von Herrn Ober=Viertlmaister Sierninger¬ in Steyrdorff mit denen hierzu gehörigen Leuthen verse=Thor seyn. hen / und nutzlich angewendet werden / und ob zwar dem Die Fliegenschi= Fliegenschützen und andern Burgern / so Roß halten / oblitzen, und jenige Burger, so mit get / mit ihren Rossen nach gehörten Feuer=Anschlagen oder Pferden verse= bey sich ergebenden Auflauff und Ausruffen eines Feuer¬hen, sollen also= gleich Wasser ad alsogleich zu denen Feuer=Spritzen mit ihren Rossen / zu= locum incendii zueilen / und auf das Ort / allwo die Spritzen aufbehalten wie auch die Feuer=Spritzen werden / ohne Anstand sich zu begeben / ihre Schuldigkei= dahin bringen. und Burgerliche Pflicht erfordert / so solle doch dem jeni= gen / welcher zum erstenmal mit seinen Rossen bey einer Feuer=Spritzen sich einfindet / und das Wasser beybringt / deren Beloh= zur Erkanntlichkeit seines Fleiß 2. Gulden / dem anderten nung. 1. Gulden / dem dritten und jeder der hierbey mit sei= nen Rossen dienet 45. Kr. gericht werden. Was die Vas= Die Vaszieher / Nachtwachter und Tagwercker aber zieher Nacht= sollen nach vernommenen Anschlags=Zeichen alsogleichwachter und an das Ort / wo die Spritzen aufbehalten werden / sich so Tagwercker verrichten. gewiß begeben / als ansonst der jenige Vaszieher und Nachtwachter um 1. Gulden / der Tagwercker aber um 30. Kr. / oder mit Arrest bestraffet wurde / und zumalen in dergleichen leydigen Begebenheiten höchst nöthig ist / daß jeder Burger bey entstandener Feuers=Gefahr vor der Burger= seinem Haus ein Vas oder Wannen mit Wasser angefühl=solle in einer Feuers=Brunst= ter stellet / als würdet solches jedem insonderheit anbefoh= Zeit vor seinem len / deme auch jedwederer gehorsamlich nachzuleben und Haus ein ange¬ fühltes grosses Vollzug zu leisten schuldig. Wasser=Ge= Was nun für Feuer=Läitern / Feuer=Häggen / Wasser= schirr haben. Bodingen / und Schäffer / Feuer=Aemper und Hand= Feuer=Spritzen in= und vor der Stadt zu unterhalten seyn / gibt die hierzu gemacht à parte Anmerckung. Wie man sich zu verhalten, wann sich in der Stadt / beeden Vorstädten / auch ausser derselben und im Wiser=Feld, Aichet, oder bey der Steyr würcklich Feuer ereig¬ nen und entstehen wurde. Rimò solle sowohl der Thurnermaister als die Wachter Was der Thur= im Pfarr=Thurn / der Tabor=Wachter bey ihrem Aufnermeister, nahm

Stadt=Steyrerische 10 Pfarr=Thurn= nahm mit einer genugsamen Information, auch hinnach und Tabor¬ öfters durch den Herrn Ober=Viertlmaister in der Stadt Wachter zu ver= richten. instruiret / und ihnen ausdrucklich eingebunden werden / damit dise / und zwar der Thurnermaister wie gebrauchig durch seine Leuth bey dem Tag / die Wachter aber bey der Nacht fleissig und genaue Obsicht tragen / sowohl auf die Stadt / als auf die Vorstädte / sich genau umsehen / ob nicht Wie oft, wann etwo einiges Feuer verspührt werde / in Entstehung dessen das Feuer in der Stadt sechs=alsobalden mit den gewöhnlichen Glocken=Streichen mal. das Zeichen geben und anschlagen / auch damit man wis¬ Wann es im sen möge / wo das Feuer aufgangen / so sollen sie / wann Steyrdorff viermal imdas Feuer in der Stadt gesehen werde / sechsmal anschla= Ennßdorff jedes= gen / wäre es aber in dem Steyrdorff viermal / in dem mal aber nur zweymal anzu Ennßdorff zweymal / sofern aber ein aufgehendes Feuer schlagen. in der Nachbarschaft / und um die alhiesige Stadt sich ereignete / so ware nur mit einem Streich anzuschlagen mit solchem Anschlag auch continuiren/ und dardurch zu verstehen zu geben / ob die Feuers=Gefahr ab= oder zuneh= Beym Tag der me / wie dann bey Tags=Zeit der Feuer= oder rothe Fahn / Feuers=Fahn bey der Nacht bey der Nacht aber die darzu geordnete Laternen gegen die Laternen aus. jenem Ort / allwo das Feuer sich zeiget / ausgesteckt denken. werden solle / damit man darnach sich schleinig zu rich¬ ten wisse / und zum Retten zueilen möge / im Fall aber Wanns Feuer auf zweyerley Orten das Feuer auf einmal sich ergeben auf mehr Orten solte / müste auch durch zwey Fahn oder Laternen / ge= auch durch so viel Fahnen, oder La= gen welcher Gegend das Feuer verspürt werde / unnach= ternen solches zu läßlich ausgesteckt / und hiemit das Zeichen gegeben wer= verstehen zu ge= ben. den / damit man solche Ort mit Rettung beschleinigen / und ein jeder zu den jenigen / darzu ihme die Ordnung in dergleichen Fählen verbindet / sich unverzüglich ver¬ füge / gleiche Beschaffenheit hat es Secundò mit dem Tabor=Wachter / welcher von Der Tabor= Wachter ist von Herrn Ober=Viertlmaister im Steyrdorff zu instrui¬ Herrn Ober¬ Viertlmaister zu ren / und seiner Obligenheit embsigist zu vermahnen ist instruiren. wann nun: Tertiò die Leuth zur Rettung der entstandenen Feuers=Brunst sich in loco eingefunden / solle neben moͤg¬ lichster anwendender Mühe zur Dampff= und Löschung Auf das Flug des Feuers auch auf das Flugfeuer sonderlich nach der feuer achtzuha= Gegend dahin die Luft gehet / fleissig achtgeben werden / ben. damit / wann etwo ein neues Feuer in= oder vor der Stadt auf¬

Feuer=Ordnung. 11 aufgehete / sodann alsobald wider von Neuen nach obigen Unterschied der Ort angeschlagen / das Zeichen gegeben / und also darmit continuiret werde/ beynebens wuͤrdet Wie vil Stoß Quartò, dem Thurnermaister ernstlich aufgetragen von dem Thur= daß selber auf dem Pfarr=Thurn bey Tag als Nacht das nermaister, oder seinen Leuthen gewöhnliche Feuer=Zeichen mit der Trompeten / und wann auf dem Pfarr= Thurn zu geben. das Feuer in der Stadt 6. im Steyrdorff 4. im Ennßdorf Wann das Feu= aber 3. Stoß jedesmal geben / und absonderlich beymer in der Stadt Tag durch seine hierzu bestellte Leuth / zu jederzeit undsechs, im Steyr= dorff vier, im Stund in der Stadt und Vorstädten embsig umsehen Ennßdorff drey lassen solle / ob nicht einige Anzeig von Feuer sich bezeigetStoß. Der Thurn¬ sodann alsobald die oben benennte Anschlags=Zeichen / be= wachter solle dem Tag / gleiches der Thurn=Wachter bey der Nacht zu fleissige Obsicht tragen. observiren schuldig ist / thun lassen solle / und solches zwar Burger= Der bey grosser Straff / auch Verliehrung seines Dienst / womi maister solle den ihne Thurnermaister zugleich Magistratlich anbefohlenPfarr=Kirchen= Thurn niemalen würdet / den Pfarr= oder Kirchen=Thurn niemals ohne ei= ohne seiner Leuth niger seiner Leuth frey stehen zu lassen / damit nicht bey lassen. entstehenden Feuers=Gefahr die gewöhnliche Zeichen all= zuspat geben / dardurch grosse Gefahr verursacht und ihme Thurnermaister derowegen eine grosse Schuld beygemes¬ sen werden möge. Quintò, sofern aber (welches der Allerhöchste gnä= Wann zugleich dig abwenden wolle) zugleich in der Stadt oder Vorstäd¬in der Stadt ten Feuer entstehen solte / oder nach ersten Feuer (es seye und Vorstadt, oder beeden in welchen Ort es wolle) 2. oder 3. Feuer sich zeigeten / Vorstädten solle man sodann auch auf der Schelln in dem Kirch¬Feuer entstunde, solle neben der Thurn nebst der grossen Glocken die gewöhnliche An¬ grossen Glocken schlag=Streich / 1=2= oder dreymalen vornehmen / um die auf die Schelln hiermit in Reservo stehende Burgerschaft und Hand angeschlagen werden. wercks=Gesellen ermahnen / mit ihren Feuer=Aempern und andern Loͤschzeug zu dem neu=entstandenen Feuer sich zu verfügen / und moͤgliche Rettung leisten zu helffen. Damit nun aber Sexto ein jeder wisse / was in einer Wie sich jeder sich ergebenden Feuers=Brunst oder Gefahr / sein Amt bey entstehender und Verrichtung seye / weilen gemeiniglich bey Anhörung Feuers=Gefahr des Anschlagen alles erschrocket / und hieraus schaͤdliche zu verhalten Confussion entstehet / als solle zu dessen Verhütung sich ein jeder nachfolgender massen der Ordnung nach halten / und seiner Schuldigkeit fleissigst nachkommen. Nemlichen und sobald in der Stadt oder Vorstädten ein Geschrey auf der C 2

Stadt=Steyrerische 12 der Gassen durch Anschlagen in Thurn / oder sonsten ent= stehete / wordurch die Feuers=Gefahr angezeigt / oder das Spiel gerühret wurde / es sey bey Tag oder Nacht / so Die Nacht. sollen die Nachtwachter / oder Stund=Ausruffer solches wachter sollen alsogleich Herrn Burgermaister / Herrn Stadt=Richter / alsogleich die Feuers=Brunst denen Herren Feuer=Commissarien / und Viertlmaistern gehörig anzeigen. anzeigen / auch zugleich in allen Gässen die Burgerschaft zur Rettung anmahnen / und ermunteren / sodann sich wiederumen zu dem Ober=Herrn Viertlmaister in der Stadt und in dem Steyrdorff begeben / alda dem Be= fehl abwarten / und selben darauf eylends gehorsam nachkommen / massen dann Wohin sich die Septimo, der Herr Stadt=Haubtmann oder Ober= Herren Ober¬ Viertlmaister in der Stadt / ingleichen der im Steyrdorf Viertlmaister, bey denen sich die beede Herren Lieutenant und Fähndrich beede Herren Lieutenant auch die 6. Fourier=Schützen einzustellen haben / gleich Fähndrich, un Fourier=Schü= nach gehörten Anschlagen / oder Feuer=Zeichen / jeder an tzen zu begeben das Ort / allwo das Feuer entstanden / sich verfügen / haben. alda all möglichistes anwenden sollen / womit das Feuer gelöschet / und alles in guter Ordnung erhalten werde. Die beede Feldwebl aber haben jeder 30. Mann Was die Feld¬ nebst 2. Corporalen mit Ober= und Unter=Gewehr zu wel zu thun. sein Herrn Stadt=Haubtmann in der Stadt / oder zu sei= nem Ober=Viertlmaister im Steyrdorff zu stellen / sodann den halben Theil an das Ort / wo Feuer entstanden / zu führen / den andern halben Theil aber in Reservo bey dem Rath=Haus / oder im Steyrdorff auf dem Jesui= ter=Platz / oder anderstwo verbleiben zu lassen / damit man bey Entstehung eines neuen Feuer an solches Ort sich mit ihnen begeben könne / wie dann bey disen Wach= ten / die beede Herren Fähndrich das Benöthigte zu observiren schuldig seynd. Die nun also an das Ort / wo Feuer entstanden comman¬ diret worden / worbey ein Feldwebl und 2. Corporalen sich zu stellen haben / sollen in aller Eil dem Feuer zueilen / und sich vor das Haus stellen / wo Feuer entstanden / dar= bey genaue Obacht tragen / damit die Leuth nicht am Lö= schen gehindert / all übrig unnützes Gesind abhalten / die Acht zu haben Benöthigte aber zur Arbeit anspornen / doch niemanden damit nichts entfremdet wer= uber die Gebühr mit Schlägen oder sonsten beleydigen / al= le Aus= und Eingehende / auch was an Mobilien zu Rei= tung

Feuer=Ordnung. 13 tung hinweg getragen wird / in genaue Obsicht nehmen / und da sich jemand Verdächtig= oder Fremder in das bren= nende Haus einschleichen wolte / oder mit Hinwegtragung ein oder der anderen Mobilien betretten liesse / selbige so Zehen Mann in fort anhalten / und in die gewöhnliche Wachtstuben / wo der Wachtstu¬ jedermalen 10. Mann nebst seinen Corporalen sich befin=ben zu behalten. den müssen / in Arrest bringen lassen. Das Steyr¬ Das Thor oder Wachtstuben bey dem Steyr=Tho= Thor mit hat zu versehen der von einen Löblichen Magistrat be=Wacht zu verse= stellte Wachtmaister mit seiner untergebenen Visitations-hen. Wacht. Wann Octavo nun ein Feuer in der Stadt / oder Das entstande= ne Feuer also= Vorstadt aufgehet / es seye das Anschlag=Zeichen gegeben bald durch jenen oder nicht gegeben worden / und solches sein Nachbar er=so es am ersten sehen / so ist solcher schuldig dises alsogleich seinem Viertl=erschet, dem näch= sten Viertlmai¬ maister / und selbiger hingegen / dem Ober=Viertlmaister ster anzuzeigen. dem Ober=Feuer=Commissario, oder dem nächst bey ihm Der Viertlmai= ster hat es gleich wohnenden Raths=Freund anzuzeigen, damit man mit weiter zu unter¬ Zuführung der Feuer=Läitern / Haggen / Aemper / und bringen. Wasser=Spritzen sich darnach richten könne. Bey welchen Burger oder eines jeden der alhier woh= net / durch Unobachtsamkeit / oder sonst ein Feuer aus= kommet / und sich ergebete / es seye in= oder vor der Stadt / Der bey dem das Feuer entste= bey Tag oder Nacht / so solle derselbe das entstanden. het, soll es gleich Feuer nicht verhalten / oder vertuschen / sondern alsogleich seinen Benach¬ mit Geschrey denen Benachbarten anzeigen / und um Hülf barten anzeigen. ruffen / welche ihme auch getreulich beystehen sollen / da= mit das Feuer / ehe es ausbricht / und zu Kräften kommen / gedämpffet / und gelöschet werden möchte. Sofern aber Nond ein entstandenes Feuer nicht an=Straff des Feuers=Verhal= gezeiget / sondern vertuschet werden wollen / wordurch der ters. Nachbarschaft Schaden verursachet worden ist / derselbe Verhalter solle nach Gelegenheit deren Umständen ent= weder am Leib oder Gut ohnverschont / und ohne Anse= hung gestraft werden. Was die Cantz= Dann würdet hiemit Decimo denen Cantzley=Ver= ley=Verwandte wandten / Registratori, Cassa=Verwaltern / und Steuer Cassa=Verwal= Einnehmern / Steuer=Diener auch des Rath=Collegio ter, und Steu= er=Einnehmer zu Vorsteher und beeden Raths=Dienern anbefohlen / daß observiren. selbige sich auf vernommenes Feuer=Zeichen sogleich auf das Rath=Haus verfügen / daselbsten die Schriften / D Rech=

14 Stadt=Steyrerische Rechnungen / und die Cassa auf gute vom Feuer verwahr= te Oerter salviren / auch alda so lang verbleiben sollen / als lang die Feuers=Gefahr anhaltet / allwohin auch Herr ordinari Stadt=Richter (so er anderst vor Unpäßlichkeit im Stande) oder der Angesetzte neben 4. äussern Raths= Freunden / die hierzu benennt werden / ohnnachläßlich er= scheinen sollen / dem Feuer zueilen / die Leuth zur Rettung / damit sie fleissig retten / und löschen helffen / antreiben / auch sonsten allenthalben gute Anstalten machen / was zur bal= diger Rett= und Löschung erforderlich / und sofern die Bur= ger / und ledige Handwerks=Gesellen nicht ihre Schul= digkeit zeigeten / und Gehorsam leisten wolten / selbe auch durch die commandirte Burgerschaft darzu zu vermoͤ¬ gen / es sollen auch Auf den Pfarr= Undecimo auf dem Pfarr=Thurn / und Thabor 2. Thurn und Ta= vor zwey Bur=Burger abgeordnet werden / damit sie neben dem Thurner¬ ger abzuordnen. maister und Tabor=Wachter / fleissig auf das Feuer Obsicht tragen / und sofern sich ein neues Feuer an 2. oder 3. Orten zeigte / solches alsogleich Herrn Burgermaister und Herrn Stadt=Richter anzeigen. Die Pfarr=Kir= Dem Stadt=Pfarr=Meßner und denen Musicanten chen=Bediente liget auch ob / ihre Schuldigkeit zu zeigen / welche sich nach sollen auf der Kirchen=Sachen angehörten Anschlags=Zeichen / in die Sacristey zu bege= fleissige Obsor¬ ben / und alda dem Kirchen=Ornat wohl versorgen sollen. haben. Auf den Pfarr= Auf dem Pfarr=Thurn sollen auch Bodingen gesetzt / und Thurn Wasser mit Wasser angefühlet / und hierzu 6. Aemper und 2. Hand= Bodingen zu bringen. Spritzen angeschaft / die Fenster im Thurn wohl vermacht. um hiemit von denen Glocken alle Gefahr abzuwenden / und zum Fahl Auch in Spital Duodecimo um die Gegend des Burger=Spitals / Bruder= oder Bruder= oder sonder=Siechen=Haus / und in der Nachbar= sonder=Siechen= Haus anzuschla¬ schaft ein Feuers=Brunst sich äusserte / solle mit einer alda gen. sich befindigen Glocken / ein Zeichen gegeben / und angeschla= Die Pfriendler sollen zu Haus gen werden. Die Pfriendler aber in disen armen Häusern / bleiben. sollen beständig zu Haus verbleiben / und das benöthigte Wasser auf die Böden mittragen helffen. Der Rauch= Rauchfangkeh= fankehrer rer solle dem Feuer zueilen. Decimotertiò solle mit seinen Gesellen / bey Vermeydung grosser Straff / nach erst angehörten Anschlags=Streich / alsogleich zu dem Feuer sich Item der Stadt=Zimmer begeben / wie nicht weniger der Stadt=Zimmer= oder Brunn=

Feuer=Ordnung. 15 maister neben Brunnmeister nach angehörten Feuer=Zeichen / alsogleich Maurer und in dem Wasser=Thurn die Fenster vermachen / und wenig=Zimmerleuthen. stens 2. Zimmer=Gesellen zur Vorsorge alda lassen / nach= deme aber sie neben denen andern Maurern / und Zimmer¬ maistern samt ihren Leuthen / die insgemein alhier wohnen / oder in der Arbeit sich befinden bey sonst erfolgender Leibs= Straff sich befleissen die Erste zu seyn / zu dem entstandenen Feuer zu eilen / ihre Hacken / Brecheisen / und andern be= nöthigten Feuer=Rettungs=Zeug mit sich nehmen / und gantz willig nach Ordnung und Anstalt des darbey sich be= findenden Ober=Herrn Viertlmaisters oder aber Feuers= Commissarii und der hierzu deputierten Raths=Mitgli¬ dern gebrauchen; und damit von Gemauren oder Dächern / denen jenigen so zum löschen beordert / kein Schaden zuge= zogen werde / die nächst angelegene Häuser auch von der Feuers=Glut befreyet bleiben / allen möglichsten Fleiß an= kehren sollen. Doch haben die Herrn Feuers=Com¬Die Dächer oh= ne Noth nicht missarii auch dahin zu sehen / damit die Dächer ohne Not¬ abzubrechen. nicht abgeschlagen / die Ziegl / Schindl und Latten herunter geworffen / und hierdurch die zum Löschen bestellten Per= sohnen verhindert / oder gar beschädiget werden. Decimoquartò sollen die Holzmaister sowohl in der Die Holzmeister mit ihren Tag¬ Stadt / als beeden Vorstädten mit ihren untergebener werckern und Tagwerckern oder Holtzschneidern / ohne Verzug an die Leuthensollen unverzüglich die Ort / alwo die Feuer=Läitern und Haggen / angehencken Leitern zutra¬ seyn / sich begeben / solche an das Ort des erhobenen gen. Feuers=Brunst tragen / und ebenermassen des Herrn Ober= Feuers Commissarii Befehl in allen genauist vollziehen. Wann nun Decimoquintò (der Allerhöchste wende es gnädig ab einige Feuers=Gefahr alhier / es sey an einem der in Ort wo es immer wolle entstehete / so ist jeder Burger schul¬ schuldig zu Rettung ein dig aus seinem Haus 1. oder 2. Dienstbothen mit ihren oder zwey Wasser=Aempern oder Schäffern / zu seinem Viertlmai= Dienstbothen mit Wasser¬ ster oder gleich an das Ort der Feuers=Brunst zu stellen. Schäffern, oder Decimosexto solle die Bruderschaft der Messerer= Feuer=Aempern Gesellen / sich unter ihren Für=Gesellen / nach gehörtenzu schicken. Was die Messe= Feuer=Zeichen an das nächste Ort / wo Feuer Aemper auf= rer zu verrichten. behalten werden / begeben / und alda von dem dahin Abge= ordneten jeder einen Feuer=Amper abhollen / und darmit dem Feuer zueilen / nach gedämpften Feuer aber anwiede= rumen die Feuer=Aemper an seine Stell liffern / wie dann De¬ D 2

16 Stadt=Steyrerische Jmgleichen die Decimoseptimo die Scheermesserer=Scheerschmid= Scheermesserer Feilhauer= und Schlosser= oder Frimwercker=Gesellen Scheerschmid Feilhauer, und sich ebenfalls unversaumt an das Ort des entstandenen Schlosser. Feuers mit Feuer=Aemper verfügen / retten / ihren Fleiß / Mühe und Arbeit dahin eiferigst anwenden sollen / damit das Feuer gedämpffet / und alle weitere Gefahr verhü= tet werden könne. Was die Be= Hingegen haben sich Decimooctavo die Becken / cken, Binder Binder / Fleischhacker / auch Lederer / Saifensieder / Leb= Fleischhacker Lederer, Saif zelter / Nadler / Hueffschmid / und Lothschlosser zu denen fensieder zu ver¬ Feuer=Spritzen zu begeben / um alda mit Anfüllung de= richten. ren Spritzen / und Treibung des Wassers all möglichste Beyhülf zu leisten. Decimonon sollen die Drechsler=Tischler=Gla= Was die Drechsler serer=Gürtler=Kirschner=Klingschmid=Hammer= und Tischler, GlaKupfferschmid=Gesellen von dem Rath=Haus oder an de= serer, Gurtler Kirschner, nen Orten / wo die Hand=Spritzen aufbehalten / gleich Klingschmid benennte Spritzen abhollen / und hiemit zu dem entstan= Hammer= und Kupferschmid= denen Feuer sich begeben / welchen die Schneider= und Gesellen zu præ¬ Zeugmacher=Gesellen das benöthigte Wasser in Schäffern stiren. Schneider= und zubringen sollen / und jeder von Benennten so lang bey Zeugmacher=Ge= dem Feuer verbleiben / und löschen helffen solle / bis selbes sellen. gäntzlich gedämpft / und man sich keiner Gefahr mehr zu besorgen habe. Jeder benannter Handwerks=Gesell aber nach ge= Die Wasser¬ Schäffer, und dämpften Feuer die Wasser=Aemper / Spritzen / und Aemper exstin¬ Schäffer / wieder an sein gebührendes Ort überbringen / cto incendio an sein Ort zu was aber die andere nicht benennte Handwercker bringen. Vigesimo als Hafner / Millner / Huterer / Kämplma= Was denen an= deren Handwer=cher / Bürstenbinder / Klingschmid / Zweckschmid / Neiger= ckern zu verrich¬ schmid / Borten= oder Schnürmacher concerniert / solle ten obliget. der halbe Theil derselben sich vor das Rath=Haus / und der andere halbe Theil auf dem Jesuiter=Platz / oder wo sie sonst hin beordert werden / stellen / und alda des Herrn Burgermaisters / oder des Herrn Ober=Viertlmaisters / und Ober=Herrn Feuers=Commissarii Befehl erwarten / und was ihnen anbefohlen würdet / Gehorsam voll= ziehen. All die andere Burger / und Jnnwohner / so Vermög diser Ordnung nicht sonderlichen Befehl haben / sollen sich sobald das Feuer= oder Anschlags=Zeichen / es seye von dem

17 Feuer=Ordnung. dem Pfarr= oder Tabor=Thurn gehört worden / ebenfahls Die übrige spe¬ cialiter nicht be¬ sowohl mit Wasser=Aemper / oder Schäffer als auch mit nennte sollen zu Lösch= und Re= Hand=Spritzen zu dem Feuer begeben / und ihren Kräften tung der Brunst nach / fleissig mit Löschen helffen / doch in allen dahin an=sowohl mit Schäffer, Aem= tragen / damit keine Unordnung erfolge. Welche Bur= per, als Feuer¬ ger und Jnnwohner aber Spritzen zulauf= Vigesimo primò am nächsten beym Feuer wohnhaft Die Nächste bey seynd / dise sollen von aller Aufwartung und Verrichtung der Gefahr hier¬ befreyt und entschuldiget seyn / indeme sie mit Rettung vonausgenom= und Versorgung ihrer eigenen Häuser genugsame Sorg men. zu tragen wissen werden. Damit nun aber all höchst schädliche Unordnung und Confussion in solch leidigen Begebenheiten verhütet werde / soll jeder alhiesiger Burger / und Jnnwohner sei= nem Weib / Kindern / Lehrjung und denen / so zur Rettung nicht geschickt seynd / anbefehlen zu Haus zu bleiben / aner= wogen man öfters erfahren / daß die unnütze Zuschauer unnütze Zuschau= bey Löschung des Feuers grosse Hindernuß verursachet ha= er nicht zu gedul= ten. ben / wie man dann expresse darauf Acht haben wer= de / dergleichen untauglich / und nur zusehende Jung / oder Mägdlen abzutreiben. Sintemalen weit An anderen Or¬ besser ist / wann dergleichen unnütze Leuth zu Haus blei=ten der Feuers¬ ben / und bey entstehender Feuers=Brunst die Haus=Völ=Gefahr vorzu= ter sogleich embsigist besorgen / damit ohne Aufschub und bauen. Verzüglichkeit die Fenster / Aufzüge und andere Oeffnung auf denen Böden verwahret / das Wasser und anders Lösch=Instrument auch ihre zu Haus=bleibende Dienst= bothen / auf die Böden und Dächer gebracht / das Flug¬ Feuer wohl in Acht genommen / Laitern auf die Dächer an= geleint / und so etwo Feuers=Flammen durch den Luft da= hin geweht wurden / sogleich mit Spritzen und ausgiessen= den Wasser widerum gelöschet werden / wann nun mit der Gnad GOttes das entstandene Feuer gäntzlich widerum Was Herr O= gedämpfet worden ist / so solle der Herr Ober=Viertlmai= ber=Feuers¬ Commissarius, ster / oder Ober=Feuers=Commissarius eine gute Anzahl oder Herr Ober= Mannschaft auf das Ort / wo Feuer gewesen / zur Wach= Viertlmaister verordnen / und solang alda verharren lassen / bis daß kei= finito incendio weiters zu beob= ne Gefahr mehr vernünftiger Weis zu besorgen ist / die achten habe. Viertlmaister Zech= und Fürmaister aber / sorgfältig be=Jngleichen die dacht seyn / damit die Feuer=Aemper / Hand=Spritzen / Lai=Zech= und Für= maister. tern / Feuer=Häggen / Wasser=Bodingen / und all anders wi=

18 Stadt=Steyrerische widerumen an sein gehöriges Ort schleinig gebracht wer= de / da zum Fahl sich hingegen etwann in ein anderen ein Abgang / Verlurst / und Ruinierung bezeiget / so solle der Herr Ober=Feuers=Commissarius also gleich darob seyn / damit das Abgängige ersetzt / das Ruinierte ausge= bessert / und widerum brauchbar gemacht werde / wer aber Vigesimosecundò boshafter Weis etwas darvon tragen / oder zuruck behalten wurde / selbiger solle mit Leibs= Straff ohnverschont belegt werden / und weilen öfters bey entstehenden Feuers=Brunsten gemeiniglich schlimme Leuth / so sich zum Löschen gebrauchen zu lassen / stellen mehr aber zum Rauben und stellen sich einfinden / also sollen Feldwebel hat Vigesimotertiò von der unter dem Commando des auf schlimme Feldwebl=stehenden Wacht genaueste Obsicht getragen Leuth acht zuge= ben, damit nichts werden / auf daß nichts gestohlen / und entfremdet wer= gestohlen werde. den moͤge. Damit nun aber letztlich und schluͤßlichen di¬ Feuer=Com¬ se Feuer=Ordnung in allen Punctis accuratè observiert missarii zu no¬ miniren. und gehalten werde / so solle aus dem Jnnern=Rath ehe= stens ein Ober=Feuers=Commissarius erwählet werden welchem zwey andere Jnnere Raths=Freunde / als der Erste aus der Stadt / der Andere aber aus dem Steyrdorff, nicht weniger ein ausserer von der Stadt / und ein aus dem äussern Mittl im Steyrdorff / ingleichen einer von Ennß= dorff adjungiert werden / welchen obliget / alles was zu löschen des Feuers / als Spritzen / Laitern / benöthiget und für nutzlich erachtet wurde / anzuschaffen / denen auch alle Direction jedoch den Herrn Burgermaister und Herrn Stadt=Richter mit einverstanden / gelassen / und von andern nichts eingeredet werden solle / indeme sie allein und jeder insonderheit einem Löbl. Magistrat ins gesamt / hiervor Rechenschaft zu geben haben / derowegen man auch vor ihre angewendete Bemühung / Fleiß / und Eyffer nach Möglichkeit erkanntlich seyn würdet / hierbey haben auch dises pro Coronide beyfügen wollen / daß zu Er= halt= und Vermehrung der Feuer=Spritzen / Laitern / und dergleichen Feuers=Rettungs=Instrumenten jährlichen ein und andere Unkosten gemachet werden müssen / wie es der gesunde Vernunft von selbsten dictiret. Also wür= det man auf jedes Haus jährlich und zwar etwas geringes anschla¬

Feuer=Ordnung. anschlagen / und diesen Anschlag durch das Steuer=Einneh= mer=Amt zu Anfangs jeden neuen Jahrs=Zeit eincassiren lassen / alwohin auch alle Feuer=Straffen / Feuer=Aem= per / Geld Zutrag fürohin allein erleget werden sollen welches hierüber eine separirte Rechnung / so wohl über den Empfang / als Ausgab zu führen hat / ohne Vorwissen aber des Herrn Feuer=Commissarii und denen von dem Löbl. Magistrat von Zeit zu Zeit ernennten Mit=Com¬ missarien nicht das geringste auszahlen solle / allermassen dann dessen / wie auch wegen formirend= und legender Rechnung ein Decret an erst erwehntes Steuer=Amt aus= gefertiget werden solle. Damit aber diser neu=verfaster Feuer=Ordnung in genau / auch gehorsamst nachgelebt werde / als wür= det hiemit von Magistrat und Obrigkeit wegen der gantzen gesamten Burgerschaft und jeden in particulari ernstlich anbefohlen / daß selbe disen den schuldigen Vollzug leisten / und alle Feuers=Gefahr nicht allein embsigist zu verhüten sich befleissen / sondern auch die entstanden= oder entstehen= de Feuers=Brunsten (von welchem Unheil und leydigen Begebenheit uns der allergütigste GOtt durch die Vor¬ bitt seiner niemalen genug geprysenen Mutter der aller¬ seeligsten Jungfrauen Maria / deren hiesig HH. Stadt= Schutz=Patronen Ægidi & Colomani / wie auch des H. Floriani gnädigst bewahren wolle) zu löschen / und zu daͤmpffen zueilen sollen. Actum Steyr den 7. Junii Anno 1749. E 2 Ver= 19

. Verzeichnuß Was bey gemeiner Löblichen Stadt Steyr an Feuer=Spritzen / Wasser=Aemper / Wasser=Vässer / und Bodingen, Feuer=Laitern, Feuer=Haggen, und dergleichen, in der Stadt, in dem Steyr= und Ennßdorff zu finden und aufbe= halten werde, nemlichen in der Stadt. Ey denen vier Viertlmaister Bey dem Neuthor neben der Saltz=Kammer An der Zeug Haus=Maur unter einem Dach Nächst der Pfarr=Kirchen unter der Bohr Auf dem Pfarr=Kirchen=Thurn Unter dem St. Gilgen=Thor beym Thorwarter Beym Brunnen des Organisten=Haus Jn der Kirch=Gassen nebst des Herrn Pichlers Expeditoris Behausung Bey dem Brunnen deren Herren PP. Dominicanern Jn der Eisen=Gassen alda Auf dem Rathhaus sollen sich, nebst einer auf Räder=stehenden grossen Feuer=Spritzen bestaͤndig finden Und alda unter dem Gewölb bey der Ennß Bey dem grossen Brunnen am Platz Jn der Hirschen=Gassen Jn dem Haus alda Bey dem Millner unter der Ennß=Brucken Unter dem Ennßdorff=Thor in einem Verschlag die grosse Feuer=Spritzen Bey dem Thorwarter des Steyrdorff Dann ferners bey des Herrn Winckelsbauren=Haus Unter dem Schibbogen des Oelbergs Nebst dem Oelberg Gleich oberhalb der Stiegen bey des Zimmermanns Haus Jn dem Riemer=Gässel an des Satlers Maur Auf dem Berg. An der Löbl. Gwerkschaft=Kasten Bey dem Beneficiaten=Haus der Schneider Neben den Brunnen des Gmein Kasten Innern Steyrdorff. In der Gassen, wo man in die Gruft gehet, des Christoph Windhagers¬ Haus gegen über Auf dem Thor nebst dem Seminario Dann bey denen 2. Viertlmaistern in Oerth Jn der Bader Gassen Bey dem Spital unter einer Hütten ein grosse Feuer=Spritzen Steyrdorff. Bey denen Viertlmaistern jede 6. Aemper aussers Thors der Sirninger Gassen Gleich bey dem Handschuhmacher=Haus Alda in der Gassen wo man zu der Steyr gehet Bey dem rothen Brunnen An¬

- An des Frantz Plumbauers=Haus in Sirninger=Gassen Jn der Sirninger=Gassen dey dem Brunnen Dann an des Herrn Sailer Würths Garten=Maur Jn der Gleincker=Gassen neben dem Becken Ausser des Gleincker=Thor bey der Stadt=Maur Also auch beym Bruchboden=Thor Unter dem Sirninger=Thor solle in einem Verschlag aufbehalten werden 1. grosse Feuer=Spritzen Jn der Garten=Maur des Bruderhaus Bey dem Brunnen alda auf Schlaiffen Jn der Maur des Brod=Laden Jn dem Brod=Sitzer=Haus Am Eck der mitteren Gassen In der oberen Sirninger= oder mitteren Gassen Wisen=Feld. Bey den 6. Viertlmaistern Bey dem Brunnen alda Bey dem Schmid in Gastein Aichet. Bey denen 2. Viertlmaister An der Garten=Maur des Bley Auf dem Plätzel des Michael Menhardt unter einem Dach Bey dem Röhel=Brunnen Also auch bey dem Aich=Millner an seinem Haus Bey der Steyr. An der Lazarethhaus=Maur Bey dem Viertlmaister alda Jn des Adam Millners=Maur Bey dem so genannten Doctor Millner in aldasigen Thor=Stübel Am Anger nächst dem Hammerschmid Jn dem Ennßdorff. Jn dem Bruck=Stadl sollen beständig seyn Bey dem Ennßleithen=Thor Bey dem Brunnen nächst des Bruck=Stadt An Andres Stainers=Haus neben dem Thor Bey dem Brunnen des Färbers Und auf dem Thor der untern Ennßleithen Unter dem Thor aber Ausser disem Thor mitte der Gassen - Letztlichen bey 2. Viertlmaister 4 Summa Summarum deren grossen Feuer= und Hand¬ Spritzen, Feuer=Amper, Wasser=Vässer und Bodingen, dann der Feuer=Laitern und Haggen, so dermalen verhanden Grosse Feuer=Spritzen Hand=Spritzen Feuer=Aempern Wasser=Wässer Bodingen Feuer=Laitern und Haggen 294 Welches aber alles mit der Zeit vermehrt werden soll.

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