90 Jahre Technischer Zug der FFW Steyr

90 JAHRE KHD-STEYR 20 1934, in der Hauptversammlung am 3. Februar in der Schwechater Bierhalle, wurde bei den Neuanschaffungen die Ausrüstung für den Straßenhilfsdienst erwähnt. Diese Neueinrichtung hat sich im abgelaufenen Berichtsjahr bereits voll bewährt und wurde in 13 Fällen in Anspruch genommen. 1935 Die täglichen Unfälle Am 27. Juni, um etwa 11:30 Uhr, stürzte nächst Ternberg das Personenauto des Ingenieurs Rudolf Schier aus Wien, in dem außer Schier noch seine Gattin Hermine saß, über die steile Straßenböschung etwa drei Meter tief gegen das rechte Ennsufer zu ab. Durch einen glücklichen Zufall blieb der Kraftwagen im Gebüsch hängen, wodurch ein tieferer Absturz des Fahrzeuges und damit zweifellos größeres Unheil verhindert wurde. Das Auto konnte von der Feuerwehr Steyr gehoben und zur Reparatur nach Steyr überführt werden. 1938 Achtung, Rechtsverkehr! Das Polizeikommissariat Steyr teilt mit: am 1. Juli wird auch im Stadt- und Polizeigebiet Steyr der Rechtsverkehr eingeführt. In einer Stadt, die, wie Steyr, unter den schwierigsten Verkehrsverhältnissen leidet, ist ganz besondere Vorsicht nötig. Die Straßenbenützer müssen immer daran denken, dass die geringste Unachtsamkeit oder Vergesslichkeit zu den schwersten Schädigungen von Menschen und Sachgut führen kann. Erinnert wird noch besonders daran, dass knapp nach Steyr, in Ramingsteg, also auf dem alten niederösterreichischen Gebiet, vorläufig noch die alte Linksfahrordnung gilt. Aufgrund dieses Umstandes gab es auch eine Steigerung der Einsatzzahlen für die Straßenhilfe. Seit Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr war es eine Selbstverständlichkeit, dass sie in Katastrophenfällen immer helfend und rettend eingegriffen hat. 1955 Katastrophenhilfsdienstgesetz Aufgrund des Hochwassers 1954 wurde 1955 ein Gesetz für den Katastrophenhilfsdienst erlassen. Gemäß § 2(3) des Katastrophenhilfsdienstgesetzes vom 15.12.1955, LGBl. Nr. 88/55, wurde die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr mit Bescheid des Magistrates Steyr vom 04.03.1959, Fp-1426/1959, zur Wahrnehmung des Katastrophenhilfsdienstes der Gemeinde Steyr verpflichtet. 1957 Zur Kenntlichmachung der im KHD-Einsatz befindlichen Personen wurde mit 14. Oktober die „Verordnung der Oö. Landesregierung über das Katastrophenhilfsdienstabzeichen” erlassen. Abb. Abzeichen Katastrophenhilfsdienst für den Oberarm

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