Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958

9 Geschlechtsverkehr auf, wobei er ihr auch mit dem Umbringen drohte. Der inzwischen sich erheben- den B. schlug er nun neuerlich einige Male mit dem Maurerhammer auf den Kopf, bis diese wieder zu Boden stürzte. B. konnte sich neuerlich erheben und begann laut zu schreien. Nochmals schlug der Beschuldigte auf B. ein, bis diese nach weiterem lauten Schreien zu Boden sank. Nach der Darstellung des Beschuldigten, hielt ihn nun die B. fest, riss ihm im Handgemenge einen Knopf vom Mantel, worauf der Beschuldigte zufolge der erbitterten Gegenwehr des Mädchens und dessen lauten Schreiens, von seinem Opfer abließ und flüchtete. Gertrude B., die zunächst vom Arzt Johann Strauß ärztlich betreut wurde, der auch ihre Einweisung in das Landeskrankenhaus Steyr veranlasste, erlitt am Hinterkopf eine fünfstrahlige Rissquetschwunde im Durchmesser von 5 cm, die bis fast auf den Knochen reichte, überdies waren noch zwei weitere Rissquetschwunden und eine Prellung des Kopfes feststellbar. Bei der im September 1956 durchge- führten gerichtsärztlichen Nachuntersuchung waren noch deutlich 2 Narben sichtbar, und zwar beson- ders hinter dem Stirnhöcker eine Narbe von 35 mm Länge, sowie hinter der Scheitelhöhe, links aus- wärts, oberhalb des Hinterkopfhöckers eine Y -förmige Narbe, deren Äste eine Länge von ca. 15 mm und der nach vorne gehende Schenkel eine Länge von ca. 25 mm aufwies. Gertrude B. befand sich bis 19.11.55, somit 14 Tage im Krankenhaus wurde dann in häusliche Pflege entlassen, war aber noch bis 4.12.55, somit insgesamt 29 Tage arbeitsunfähig, sodass die allem An- schein nach zwar leichte Verletzung, doch mit einer 20 Tage übersteigenden Gesundheitsstörung und Berufsunfähigkeit verbunden war. Zu erwähnen ist noch, dass Gertrude B. bei dem Überfall einen Schuh und ein Paar Ohrklipse verlo- ren hat. Der Beschuldigte ist des Überfalles auf Gertrude B. geständig und ist aus der von ihm zugegeben unverblümten Aufforderung an das Mädchen auch klar zu erkennen, dass er den Überfall in der Absicht ausführte, sich einen Geschlechtsverkehr zu erzwingen. Nach dem gerichtsärztlichem Gutachten ste- hen die aus der Y -förmigen Narbe zu ziehenden Schlüsse mit den Angaben des Beschuldigten über das verwendete Tatwerkzeug in Einklang. Die Schilderung des Beschuldigten, ihm sei beim Handgemenge von der B. ein Knopf am Mantel abgerissen werden, den er sich selbst nachgenäht hat, ist dadurch bescheinigt, da bei einem Knopf des sichergestellten Mantels ein anderer Nähstich als bei den übrigen Knöpfen sichtbar ist. Bei diesem Faktum hat der Beschuldigte das Verbrechen der versuchten Notzucht nach §§ 8, 125 zu verantworten, wobei die Tat auch bei Gertrude B. einen erheblichen Nachteil an deren Gesundheit zur Folge hatte. Der Beschuldigte hatte am 6.11.55 bei dem Überfall auf Gertrude B. diese zwar verletzt, jedoch sein angestrebtes Ziel nicht erreicht. Er gibt unumwunden zu, dass er durch das Misslingen seines Vorha- bens nicht zur Ruhe gekommen sei und täglich nach Einbruch der Dunkelheit, sich auf sein Fahrrad setzte und in Steyr und Umgebung nach einem neuen Opfer Ausschau hielt. In unbändigem Hass gegen Mädchen und Frauen lüsterte es ihn, ein weibliches Wesen niederzuschlagen, zu erniedrigen und ge- schlechtlich zu missbrauchen. So kam es bereits 4 Tage nach dem Überfall auf Gertrude B. zu dem vom Beschuldigten ausgeführten 4. schweren Verbrechen. IV. Faktum: Margarete (Bernhardine) F. Am 10. November 1955 früh war der Beschuldigte aus der Nachschicht gekommen, hatte bis in die frühen Nachmittagsstunden zu Hause geschlafen und sich im Anschluss daran in seine Bastelwerk- stätte begeben. Gegen 17 Uhr verließ er diese mit seinem Fahrrad, steckte den Maurerhammer (Fäus- tel) zu sich und fuhr auf die Suche nach einem neuen Opfer. Seine Fahrt führte ihn über Wolfern, Ju- dendorf, Dietach, Dornach, Gleink nach Steyr. Dort kehrte er gegen 19 Uhr 30 in einem Gasthaus ein und trank 2 Flaschen Bier. Hierauf fuhr er Richtung Sierning, nach seiner Schilderung in furchtbarer Wut, da er schon tagelang erfolglos umher gefahren war. Auf dieser Fahrt zu seiner Wohnung entschloss er sich aber, nochmals nach Steyr zurückzukehren, in der Hoffnung, doch noch ein Opfer zu finden. Als er um 20 Uhr 05 beim Krankenhaus in Steyr vorbeikam, sah er dort eine junge Frau. Es war dies die 25-jährige Margarete F., gerade das Krankenhaus verlassen. Margarete F. war im Krankenhaus Steyr als Narkoseschwester

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