Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958

7 bis nach seiner Berechnung B. an der von ihm ins Auge gefassten Stelle angelangt sein musste. Der Beschuldigte entnahm nun seiner Aktentasche einen Maurerhammer, dessen Beschaffenheit schon eingangs ausführlich erörtert wurde, fuhr van rückwärts an B. heran und versetze ihr im Vorbeifahren mit dem schweren Hammer einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf. Durch die Wucht des Schlages sank B. zusammen. Der Beschuldigte legte sein Fahrrad an den Straßenrand, ergriff die am Boden lie- gende Frau von rückwärts unter den Armen und schleifte sie ein Stück in die angrenzende Wiese, auf der Marg. B. benommen liegen blieb. Wie überaus überlegt der Beschuldigte hier, wie auch in den folgenden Fällen vorging, erweist sich aus der Tatsache, dass er sich zunächst wieder nach seinem Fahrrad begab, die dem Opfer entfallene Reisetasche auf sein Fahrrad hängte und bei einem in der Nähe befindlichen unbewachten Neubau versteckte. Der Beschuldigte kehrte zu seinem Opfer zurück und versetzte ihm, als dieses sich aufzurichten versuchte, neuerlich 3 - 4 Schläge mit dem Hammer auf den Kopf, in der zugestandenen Absicht, das Mädchen bewusstlos zu machen und sohin geschlechtlich zu gebrauchen. Als ein Auto die nahe Straße passierte, schleifte der Beschuldigte die B. noch weitere 2- 3 Meter in die Wiese hinein. Mit welchem Zynismus der Beschuldigte bei seiner Tat vorging, zeigte sich schon darin, dass er die Frage der benommenen B., wer er denn sei, mit den Werten: "Dein Freund!" beantwortete. Nachdem er in ordinärer Weise sein Vorhaben angekündigt hatte, zog er der jungen Frau die Hose aus, legte sich auf Margarete B., führte zunächst seinen Finger in deren Geschlechtsteil ein, entblößte sodann sein Glied und versuchte damit in die Scheide einzudringen. Nach der Darstellung des Beschuldigten sei ihm dies nicht voll gelungen, da er nicht in vollgeschlechtliche Erregung geriet. Der Beschuldigte gibt jedoch zu, dass es bei ihm zu einem Samenerguss kam. Es sei gleich hier vorweggenommen, dass Spuren die- ses Ergusses bei der seinerzeitigen Untersuchung der B. noch feststellbar waren. Margarete B. kann sich infolge der erlittenen Gehirnerschütterung an Einzelheiten nicht mehr erin- nern. Als neuerlich ein Auto auf der nahen Straße vorbeifuhr, ließ der Beschuldigte von B. ab und verlies unter Mitnahme der Hose und der Reisetasche seines Opfers den Tatort, wobei er noch gesehen haben will, wie sich Margarete B. mit blutüberströmtem Gesicht von der Wiese erhob. Der Beschuldigte schlug einen Seitenweg ein, hielt bei einem Gebüsch an und unterzog die Reise- tasche einer Untersuchung, um den Namen des überfallenen Mädchens festzustellen. In der Tasche befanden sich: Ein Geldtäschchen mit einem Geldbetrag von ca. 3.- S., ein Paket mit 80 cm Gabardine und 1,50 m Tuchstoff, ein Paar weiße Stoffhandschuhe, verschiedene Fotos, ein Parfümflascherl und ein Etui samt Sonnenbrille. Während er das Fläschchen und das Etui an sich nahm, warf er ca. 4 km vom Tatort entfernt, die Tasche mit dem restlichen Inhalt in eine Wiese, wo sie am nächsten Morgen auch gefunden wurde. Das Fläschchen und die beim Angriff zerbrochene Sonnenbrille warf er später gleichfalls weg, verwahrte aber das Brillenetui in seiner Werkstätte, wo es nach seiner Verhaftung si- chergestellt und von B. identifiziert werden konnte. Der Beschuldigte gibt an, die Tasche nur deshalb mitgenommen zu haben, um einen an B. verübten Raubüberfall vorzutäuschen. In der Werkstätte reinigte der Beschuldigte seine blutig gewordenen Hände und entfernte mit Was- ser aus dem Rock die Blutspuren. Margarete B. hatte sich nach dem Überfall auf die Straße geschleppt und hielt mit erhobenen Händen den mit seinem Personenkraftwagen gegen 21 Uhr 30 verbeikom- menden Dr. Oswald Grimm an, der sie in die Wohnung ihrer Eltern brachte. Der herbeigeholte Arzt Dr. Siegfried Barth legte ihr einen Notverband an, stellte auch die erwähnten Spuren eines Sexualangriffes fest und ließ die Verletzte mittels Rettungswagen in das Landeskrankenhaus Steyr bringen. Bei der dort vorgenommenen Untersuchung der stark ausgebluteten B. wurden folgende Verlet- zungen festgestellt: 1.) An der Stirne zeigten sich 2 Rissquetschwunden, die eine in Schillinggröße, die zweite in einer Länge von ca. 1 ½ cm. 2.) Im Schädeldach fand sich eine ca. 5 cm lange Rissquetschwunde. 3.) 4.) Beiderseits knapp oberhalb der Ohren, je eine Wunde mit ausgefransten Rändern, davon die linksseitige bis zum Gehörgang und bis auf den Processus zygomaticus des Os temporale reichend, wobei von diesem mehrere Knochensplitter abgebrochen waren.

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