Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958
6 Motorrad dem Tatort, worauf der Beschuldigte von K. abließ, sich auf sein Fahrrad schwang und im raschem Tempo auf der, vom Tatort abzweigenden Gemeindestraße, Richtung Wolfern, davonfuhr. Friedrich S., der bei dem Mädchen, dem das Blut über das Gesicht rann, angehalten hatte, brachte die über heftige Schmerzen klagende K. zunächst zu ihren Pflegeeltern und anschließend in das Kran- kenhaus Steyr. Elfriede K. erlitt durch die vom Beschuldigten ihr versetzten Hiebe drei Rissquetschwunden am Kopf, die bis auf die knöcherne Schädeldecke reichten, ferner eine Gehirnerschütterung, wies Gehörs- störungen auf und befand sich durch 12 Tage in stationärer Behandlung des Krankenhauses. Anschlie- ßend war sie noch bis 9. September 1951, somit 41 Tage in häuslicher Pflege und arbeitsunfähig. Die Verletzungen hatten somit eine Gesundheitsstörung, bzw. Berufsunfähigkeit von mehr als 30-tägiger Dauer zur Folge. Der als Tatwerkzeug verwendete, mit einem Holzstiel versehene Tischlerhammer, der nach der Ver- haftung des Beschuldigten in seiner Werkstätte aufgefunden werden konnte, weist eine quadratische Schlagfläche im Durchmesser von 26 mm und eine querstehende 30 mm breite sogenannte Hammer- finne auf und beträgt sein Gewicht etwas mehr als ½ kg. Der Beschuldigte ist geständig, den Überfall auf K. verübt zu haben. Er gibt an, dass beim Anblick des auf der Straße alleingehenden Mädchens sein Vernichtungstrieb sich mit furchtbarer Wut gepaart habe und er, wie er wörtlich sagt, sich nun richtig seine Wut ausgelassen und wie ein Wilder auf das Mädchen losgeschlagen habe. Der Beschuldigte gibt auch zu, beabsichtigt zu haben, das Mädchen ge- schlechtlich zu vergewaltigen um, wie er sich ausdrückt, ihre Erniedrigung durch einen Geschlechts- verkehr zu einer endgültigen zu machen. Der Beschuldigte führt noch an, dass er nach der Tat in sein Schlafquartier, seine spätere Frau wohnte damals noch bei ihren Eltern, gefahren und sich dort seine blutigen Hände gereinigt habe. Die Tathandlung des Beschuldigten stellt das Verbrechen der versuchten Notzucht nach §§ 8.125 St.G. dar, wobei K. zufolge der an sich schweren Verletzung (Gehirnerschütterung und der mehr als 30- tägigen Gesundheitsstörung und Berufsunfähigkeit einen wichtigen Nachteil an ihrer Gesundheit erlit- ten habe. Der Beschuldigte war bei anfangs Februar 1952 bei der Firma Hack in Arbeit, dann bis Mai 1952 bei einer Rudersport-Vereinigung beschäftigt und wurde am 27. Mai 1952 bei den Steyr-Werken als Arbei- ter eingestellt. Am 22. Juli 1952 verehelichte er sich mit Berta H., die ihm in der Folge noch 2 Kinder geboren hat. Während er fleißig und geschickt arbeitete, sich um seine Kinder sorgte, zurückgezogen lebte, sich mit politischen Fragen beschäftigte und als Zeichner, sowie Bastler Anerkennung fand und sich der Lektüre wissenschaftlicher Werke u. a. psychologischer Art widmete, gloste in ihm der auf keinen äußeren Anlässen gegründete, innerlich von ihm aber immer mehr genährte Hass gegen alles Weibliche. Im August 1955 holte er zum zweiten Schlag aus. II. Faktum: Margarete B., nunmehr verehelichte L. Der Beschuldigte schildert, dass er um diese Zeit wiederholt mit dem Fahrrad unterwegs war, um eine Gelegenheit zu finden, ein jüngeres, hübsches Mädchen oder eine Frau niederzuschlagen und an ihr einen Geschlechtsverkehr auszuüben. Am 23. 8. 1955 war der Beschuldigte nach der Arbeit in seine Bastelwerkstätte gefahren und begab sich von dort gegen 21 Uhr mit seinem Fahrrad auf die Suche nach einer Frau. In Bad Hall erblickte er auf der Straße die damals 27-jährige Margarete B., die im Züricher Spital angestellt war und den Urlaub gerade bei ihren in Waldneukirchen ansässigen Eltern verbrachte. Der Beschuldigte hielt an, beobach- tete, in welcher Richtung sich die junge Frau begab und fuhr, als B. den Weg auf der Waldneukirchner- straße einschlug, ihr nach. Der Beschuldigte schilderte in der Voruntersuchung, dass er zunächst der B. vorfuhr, um das ihm wenig bekannte Gelände zu erkunden und einen günstigen Ort für den geplan- ten Überfall zu ermitteln. Nachdem er im Bereich der Ortschaft Mühlgrub, Gemeinde Adlwang, eine ihm geeignet erscheinende Stelle im unverbauten Gebiet gefunden hatte, fuhr er zurück, wieder an der, RichtungWaldneukirchen heimwärts gehenden Frau vorbei und wartete sodann etwa 10Minuten,
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