Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958
5 auch im Februar 1938 zu sich nahm und ihm einen Arbeitsplatz in der Messer- und Stahl-Fabrik Neu- zeughammer in Neuzeug verschaffte. Im Oktober 1939 wurde er zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und in Frankreich eingesetzt. Nach seiner Überstellung zur Wehrmacht war er zunächst in Steyr und dann neuerlich in Frankreich statio- niert, von wo er im Dezember 1941 mit seiner Einheit nach Russland verlegt wurde. Im Dezember 1943 geriet er in russische Kriegsgefangenschaft. Dort erlernte er das Tischlerhandwerk und kehrte am 20.9.1947 in die Heimat zurück. Vom Jänner 1948 an arbeitete er wieder in der Messerfabrik Neuzeug- hammer, wurde jedoch Mitte Juli 1951 entlassen. Im Sommer 1948 hatte er Marie L., die bereits 2 außereheliche Kinder hatte kennengelernt und ging mit ihr im Februar 1949 die Ehe ein. Nach heftigen Streitigkeiten, die nach Angaben des Beschul- digten durch die Familie seiner Frau ausgelöst wurden, verließ er nach wenigen Monaten seine Frau, reichte die Scheidung ein und wurde die Ehe am 9. 1. 1951 vom Kreisgericht Steyr unter Cg. 516/49 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Noch vor der Scheidung hatte er Berta H. kennengelernt und war mit ihr ein Verhältnis eingegan- gen, aus welchem im Juli 1951 sein erstes Kind entspross. Was seine sonstigen Beziehungen zu Frauen betrifft, so behauptet der Beschuldigte, dass er schon seit seiner Jugend, zumindest im Inland, bei die- sen wenig Anwert gefunden habe. Dieser Umstand sowie seine körperliche Kleinheit hatten in ihm nicht nur Minderwertigkeitskomplexe hervorgerufen, sondern darüber hinaus einen grenzenlosen Hass gegen das weibliche Geschlecht erzeugt. Nachdem der Beschuldigte, wie schon erwähnt, im Juli 1951 seinen Arbeitsplatz bei der Firma Neu- zeughammer, auf welchem er durch Fleiß und Geschicklichkeit zum Vorarbeiter aufgestiegen war, ver- loren hatte und er bereits damals seiner späteren zweiten Frau, Berta H., überdrüssig geworden sein will, sei nach seiner Angabe, in ihm die Wut gegen die ganze Welt entbrannt. Sein Hass habe sich aber vor Allem gegen das Weibliche Geschlecht gewendet, da er sich gerade von diesem besonders vernachlässigt gefühlt habe. Diese Gefühle seien somit die Triebfeder zu seinen nunmehr entsetzenden verbrecherischen Handlungen gewesen. Soweit die Vorgeschichte bis zu dem vom Beschuldigten verübten ersten Verbrechen. Was nun die dem Beschuldigten zur Last liegenden, im einzelnen geschilderten Verbrechen betrifft, so wird auf Grund des Geständnisses des Beschuldigten in Verbindung mit den beantragten Beweis- mitteln der angeführte Sachverhalt zu erweisen sein. I. Faktum Elfriede K., nunmehr verehelichte S. Nach seiner Entlassung bei der Firma Neuzeughammer hatte der Beschuldigte eine Aushilfsarbeit bei der Firma Hack für die Gewerbe-Ausstellung in Steyr erhalten. Der Beschuldigte gibt an, dass er in diesen Tagen sich ständig mit dem Gedanken getragen habe, eine junge Frau, ganz gleich welche, rich- tig zu erniedrigen und zusammenzuschlagen. Am 31. Juli 1951 gegen 22 Uhr 15 befand sich die damals 21-jährige Hilfsarbeiterin Elfriede K. auf der Voralpen-Bundesstraße aus Richtung Sierninghofen kommend, auf dem Heimweg zu ihrer in Gründberg bei Steyr gelegenen Wohnung. Als sie am sogenannten "Zigeunerberg", der im Gemeinde- bereich Sierning liegt, angelangt war, sah sie im Scheinwerferlicht eines an ihr vorbeifahrenden Last- kraftwagens einen Radfahrer entgegenkommen. Der Beschuldigte führt nun an, dass er jedoch unmittelbar darauf umkehrte, der an seinem Rade mitgeführten Aktentasche einen Tischlerhammer entnahm, dem Mädchen wieder vorfuhr, sodann vom Rade stieg und sich zum Scheine an dem Rad zu schaffen machte. Als K. an ihm vorbeigegangen war, bestieg der Beschuldigte sein Rad, näherte sich in langsamer Fahrt dem Mädchen und versetzte ihr während der Verbeifahrt mit dem Hammer einen kräftigen Schlag gegen den Kopf. K. durch den Schlag benommen, taumelte und begann laut zuschreien. Der Beschuldigte sprang vom Fahrrad, legte das Fahrrad am Straßenrand ab, ergriff brutal das Mädchen beim linken Oberarm und schlug neuerlich, etwa insgesamt zehnmal mit dem Hammer auf den Hinterkopf des Mädchens ein. Während des ent- standenen Handgemenges, näherte sich aus Richtung Steyr kommend, ein von Friedrich S. gelenkten
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