Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958
16 14.) am äußeren Augenbrauenbogen eine fast kreisrunde 5 mm im Durchmesser große Vertrock- nung mit voller Durchtrennung der Haut 15.) im Bereich des rechten Stirnhöckers eine Gruppe blauvioletter Vertiefungen 16.) u. 17.) Blaurote Verfärbungen in der linken Schläfengegend, begrenzt von blauroten Furchen im Durchmesser von ca. 4 cm 18.) an den Lippen Verfärbungen, sowie ein kleiner Schleimhautriss 19.) an der Halsseite eine dreikantige Hautverdrängung 20.) Hinter dem rechten Ohrläppchen eine 2 S-Stück große blauviolette Verfärbung 21.) An der linken Schulter und an der Vorderseite der rechten Brust blaue Flecke 22.) an der linken Flanke und an der rechten Hüfte braune Hautvertrocknungen 23.) an der Außenseite des linken Oberarmes unter der Schulterhöhe eine blauviolette Verfärbung im Ausmaß 4:3 cm mit Zerquetschungen des Fettgewebes 24.) an der Außenseite des linken Oberarmes in der Mitte eine kleine blauviolette Verfärbung mit geringem Blutaustritt Das Schädeldach zeigte eine Zertrümmerung des linken Scheitelbeines mit einem Sprung durch die Schläfenbeingruppe nach vorne. Das linke Scheitelbein zeigte 3 cm hinter der Kranznaht einen fast ringförmigen Einbruch der Knochentafel. Die Hirnhaut wies eine spalt förmige Öffnung und eine blutige Durchdringung auf. Im Nasenraum blutiger Schleim. Ein Abstrich aus der Scheide ergab das reichliche Vorhandensein von Samenfäden, wodurch der Beischlaf bestätigt ist. Aus dem Obduktionsgutachten der H. F. geht hervor, dass diese von mindestens 15 Hammerschlägen getroffen worden sein muss. Es steht fest, dass H. F. infolge der Zertrümmerung des Schädels und Zerquetschung des Gehirnes, und starkem Blutverlust, sowie zufolge der Knebelung an Erstickung eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Aus den feststellbaren Umrissen der Verletzungsspuren mit der Schlagfläche eines aus dem Besitze des Beschuldigten stammenden Maurerhammers, ergibt sich einwandfrei dessen Verwendung als Tat- werkzeug. Das als Knebel verwendete mit dem Schuhband zusammen vorgefundene Dreieckstuch, war den Erhebungen zufolge, als Schlusstuch einer Wagenladung anlässlich einer Holzlieferung in den Be- sitz des Beschuldigten gelangt. Wie weiters festgestellt wurde war die in der Michaelerkirche abgelegte Handtasche der H. F. am 11.6.57 von der Sakristanin Ottilie Gschwendtner in einer Bankreihe gefunden und erst am 14.6.57 geöffnet worden. Als sich darin eine Visitenkarte auf Margarete F., der Schwägerin des Opfers vorfand wurde die Handtasche sofort der Polizei übergeben. Der Beschuldigte ist dieses Verbrechens ebenfalls geständig und gibt an die Sachen deshalb mitge- nommen zu haben, um die Sicherheitsbehörde von weiteren Nachforschungen in Sierning abzulenken. Auch hätte er mit dem anonymen Brief denselben Zweck verfolgt. Aus den gleichen Erwägungen habe er auch in seinem Schreiben einige unrichtige Angaben, so u. a. über das Aussehen des Tatwerkzeuges und die Herkunft des Knebels gemacht. Der Beschuldigte verantwortet sich im Allgemeinen, er habe bei keinem Verbrechen die Absicht gehabt die Frauen zu töten. Obwohl ihm alles gleich gewesen sei, bekennt er sich auch in diesem Fall keineswegs des Mordes schuldig. Mag man noch im Falle Marg. F. diesen Angaben den Glauben nicht versagen, se lassen nachfolgende Erwägungen im Falle Herta F. keinen Zweifel an der Mordabsicht des Beschuldigten aufkommen. Da dem Besch. der tödliche Aus- gang des Überfalles auf M. F. bekannt war, musste er umso mehr mit dem Tode seines neuen Opfers rechnen, da er ja doppelt so viele schwere Schläge gegen den Kopf geführt hatte. Nach seinem eigenen Geständnis drückte er den Knebel so tief in den Mund, dass das Opfer auch dem Erstickungstod preis- gegeben war. Es ließe sich darüber hinaus erweisen, dass der Besch. in diesem Falle den Tod der H. F. in Kauf nahm und die restlose Vernichtung seines Opfers beabsichtigt habe. Der Beschuldige ist nicht als Lustmörder anzusprechen, der im Tode seines Opfers eine sexuelle Befriedigung findet, er zeichnet vielmehr selbst ein Bild von sich, wenn er erklärt, es sei ihm weniger um die Befriedigung seines Sexualtriebes gegangen als um die Stillung seines Vernichtungstriebes. Er gibt in seinem Selbstbekenntnis offen zu, dass er sich fürchterlichen, für menschliche Begriffe kaum fassbaren Gedanken hingegeben habe, deren Ausführung nur durch seine Verhaftung unterblieb. Schon dieses Einbekenntnis lässt den Schluss zu, dass er aus grenzenlosem Hass sich schließlich die völlige Vernichtung des Lebens eines jungen Mädchens zum Zeil gesetzt hat. Noch klarer geht aber seine wahre Absicht aus einem aus der Haft an seine Frau geschriebenen Brief hervor, worin er
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