Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

55 (= Fiduzialglaubens) könne man guten Herzens gegen den Türken zie- hen, dagegen könnte das kürzlich erneuerte Generalmandat manche von dem Türkenzug abhalten. Bezeichnend war ihre Bitte an den König, keinen Ungehorsam zu vermuten. Die Versicherung, sie würden „alle guten Werke auch gegen die königliche Majestät mit Leib und Gut verrichten", und die Bitte, ,,er möge dieseWorte nicht so verstehen, daß sich die Länder gegen diesen Feind nicht mit allem ihren Ver- mögen angreifen wollten", konnten bei der bedrängten Lage Ferdinands il>re Wirkung nicht verfehlen. Die Stände hatten längst erkannt, daß sie sich mit ihrer Taktik in der Religionsfrage zu weit vorgewagt hat- ten. Die unzweideutigen Worte Ferdinands auf dem Linzer Herbst- landtag 1536 und auf dem Wiener Ausschußlandtag 1536/37 mußten die Stände überzeugen, daß sie mit ihren Religionsplänen durchschaut waren. Die Betonung ihrer Ergebenheit und Hilfsbereitschaft war das Eingeständnis des gemachten Fehlers und einer der g·eschicktesten Schachzüge auf ihrem Spielbrett. Von einem konfessionellen Zugeständ- nis Ferdinands konnte keine Rede sein, aber die Verstimmung des Königs wich und die Stände gewannen Zeit für weitere Möglichkeiten. Beide Teile mußten sich allmählich klar werden, daß die entgegenge- setzten Anschauungen über die Reformation der Religion nicht mit Ur- kunden und Akten ausgetragen werden konnten, daß die Entscheidung vielmehr auf dem Felde des wirklichen Lebens und seiner Kräftever- t eilung fallen werde. Wichtig ist, daß die Gedankengänge der Religionsschrift von den obderennsischen Landständen ausgingen. Die Ausschüsse waren, wie oben erwähnt, für den 16. Oktober nach Linz beschrieben worden, wo ffian wegen der säumigen Beschickung erst am 29. Oktober zur könig- lichen Proposition gegriffen, sich vorläufig mit einem Rat begnügt und die Tagung nach Prag verlegt hatte. Hier in Linz kam nun der „Ra t- s c h 1 a g we ge n der Re 1i g i o n" zustande, der in Prag als Sup- plikation der niederösterreichischen Länder und Städte an Feräinand abg'ing 140 ). Anläßlich der Fertigung des Dokumentes kam es - ver- mutlich in Prag - zu einem P r o t e s t d e s Pr ä 1a t e n s t a n d e s g e g e n d e n Rat s c h 1a g wegen der Religion 147 ). Ludwig Abt von Lambach erklärte, er werde die anderen Artikel unterzeichnen, prote- stiere aber gegen den Artikel Religion und Geistlichkeit betreffend, ,,in welchem Artikel der Prälatenstand keine Irrung, Beschwerung, Mängel oder Abgang haben, spüren noch befinden" . Dagegen beriefen sich die weltlichen Ausschüsse auf den einmütigen Beschluß der ganzen Land- schaft, die ihnen Gewalt und Abfertigung gegeben habe, besonders we- 148 ) Anna len, Bd. VI, BI. 456' ff. Da s ich das Aktenstück anf den „jüngsten Reichstagsabschied" beruft nnd die königliche Antwort vom 13. Jänner 1542 mit dem gleichen Ansdrnck den „Regensburger F rieds t and" bezei chn e t, kann mit dem Abschied nnr das Regensburger Interim vom 29. Juni 1541 gemeint sein. Der „Rat - schlag" is t daher nicht etwa zum Linzer Ausschußtag von 1538 zu ziehen. Das im gleichen Ratschlag erwähnte „kürzlich erneuerte Generalmandat" könnte die Erneuerung des Nürnberger Religionsfriedens mit dem Zusa t z, daß keine weiteren Klöster abgetan werden dürf t en, se in. "') Anna l en, Bd. VI, BI. 466 f.

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