Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

31 sprach Herzog Ern.-t selbst das Urteil. Es lautete a,uf Degradation und Auslieferung an die weltliche Gewalt. Die Degradation wurde an Käser und an eineiu zweiten Priester, Wolfgang Vischer, einem vielfachen Übeltäter, sofort vollzogen. Mit dei· ,,Ketzermütze" auf dem Haupt übergab man sie dem Stadtrichter, der sie nach Oberhaus zurückfüJirte . Käser unterstand jetzt in keiner Weise mehr seinem Bischof, sondern dessen Bruder, Herzog Wilhelm, als Landesherrn von Baiern. Dieser vernrteilte ohne ein neues formelles Gerichtsverfahren Käser als Ketzer zum Feuertode und wies alle Umstirnmungsversu che zurück. Eine Ge- s:indtschaft unter Führung eines Herrn von Schaunberg mußte München unverrichteter Dinge verlassen. Am 13. August überstellte der bairi- sche Landrichter Christoph Frenking·er den Verurteilten nach Schär- ding und am 16. August 1527 erl itt Käser am „Gries" den Feuertod. Das Testament des Verurteilten, ,,dessen Inhalt dem Manne wirklich zur Ehre g·ereicht" (Leeb), und sein Verhalten auf seinem letzten Gang·e berechtigen seinen katholischen Biographen zu dem Urteil: ,,Käser war ohne Zweifel eine sittlich hochstehende tmd religiös tiefinnerliche Natur" 65 ). Die Schrift eines Anonymus und Ecks Kampfschrift dagegen" 0 ), vor allem Luthers Darstellung· und eine üppig·e Legendenbildung, be- kunden die tiefe Erregung, die cler Fall Käser in Kreisen der Protes tan- ten und darüber hinaus auslöste 67 ) . Von den Wiedertäufern wnrde Leonhard Käser zu Unrecht in Anspruch genommen. Der Prozeß fällt mit seinem Urteil irgendwie auch aus der beson- deren Zeitlage, in der er spielte, heraus. Das starke Aufsehe11, das er hervorrief, trotzdem gerade im selben Jahre Wiedertäufer g·erichtet wurden, muß seine Gründe haben. Der Ketz erproz eß allein kann es nicht gewese_n sein 68 ). Die mittelalterliche Rechtsanschauung YOn der Ketzerei als eines todeswürdigen Verbrechens beherrschte no c:.h weit- g·ehend clas Jahrhundert der Glaubensspaltung. Die Hinri chtung des Kaspar Tauber in Wien und eine Anzahl bairü,cher Todesurteile, vor- züglich di e zahlreichen Blutgerichte gegen Täufer beweisen, daß der Ketzerprozeß kein Anachronismus war. Doch hat sich die Öffent lichkeit nicht in dem Ausmaß mit ihnen beschäftigt wie mit dem Ende des Le- onhard Käser. Es müssen di e besonderen Umstände dieses Falles gewesen ••) Leeb. a . a . 0., S. H . ..) Beide a bgedruckt, bearbeitet von Zoepfl F., ,i Js Anhang bei Lech, S. 53 ff. ") Nach Roth, a. a . 0., S. 34, ist Luthers Lie,l „Ein e fe s te Burg ist unser· Gott" vielleicht damals a us uor gotlanklichen Besc lüifliguug mit Kiiser eutsta n - den. Koch J., Luther und das Landl, S. 16, uimmt di es en Zu sammenha ng a ls ge- geben an. Doch erhebt die Lutherforschung dagegen ki-itische Vorbehalte. ' ' 8 ) Lamprecht J. irrt, wenn er in seinem verdi enstvo llen " ' erk iiber Schär- ding, Erster Teil, S. 141, schreibt: ,,Leonhard Käser w:H wohl se iner Irrlehren wogen gefänglich eingezogen unll in Un te rsuchung genommcu wordeu, aber nich t wegen Ketzerei, di e nur als ein Nebenvergeben beb a n.del t wurd e, sonder n vor- nehmlich wegen Aufreizung der bayerischen Untertanen , der en er sich iu der Gegend von Schärding und Sehartenberg . chuldig gemacbt hatte, durch das Ur - teil des Herzogs Wilhelm von Bayern, der ein Eiferer fi ir llie Bewahrung uer; Reinheit der katholischen Lehre. unter Androhung der 'l'ocl esstra.fe di e Verbrei- tung der Lehre Luthers und j edes Aufreizen zur Empiiruug in se in en Staaten verboten hatte, zum Feuertode verurteilt." Die Yier Delikte der Anklageschrift erweisen den Prozeß dunhaus als Ketzerprozeß.

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