Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

30 wo er mit Luther näher bekamlt wurde. Ein reger Briefwechsel ver- band Käser mit seinen Verwandten, mit dem Schulmeister Ulrich 1111d dem ehemaligen Augustinermönch Stiefel auf Schloß Tollet. Da er- krankte sein Vater schwer und Käser wagte die für einen Rückfälligen doppelt gefährliche Reise in seine Heimat, traf seinen V:ttcr noch le- bend und blieb nach dessen Tod ung·efähr fünf Wochen in Raab bei seiner Mutter und seinen Brüdern. Der Pfarrer von Raab erstattete pflichtgemtiß seinem Patron , dem Propst von Suben, die Anzeige, der sie nach Passau ,veiterleitete. Administrator Ernst ließ den rückfälligen Priester durch seinen Brud er verhaften und nach Passau überstellen. Zunächst schmachtete lGiser zehn Wochen in Haft auf der Fes te Ober- haus, dann beg·annen die Arbeit der Untersuchungskommission und di e Versuche, Käser zu retten. Luther sandte, von Michael Stiefel unter- richtet, einen Trostbri ef (20. :Mai 1527) an den Gefangenen . Der Kur- fürst Johann von Sachsen richtete ein Bittschreiben (24. Mai 1527) an Administrator Ern ·t, desg leichen verwendeten sich eine Reih e obder- ennsischer Adelig·en, unter anderen ein Herr von Schaunberg· und ein Herr von Stru·hemberg·, ja sogar Ferdinands Feldherr Markgraf Ka- simir von Brandenburg. Umsonst. Die Vermutung ist beg-ründet, daß g·ernde die Interzession der lutherfreundlichen Herrenstandsmitglieder des Landes ob der Enns, mit denen das Passauer Ordinariat in schwerer Fehde lag, Käsers Lage verschlimmerte 0 ') . Der Bitte des Prokurators um die Verschiebung· des Gerichtstages auf einen Monat später, wurde nicht stattgeg·eben und am 18. Juli 1527 stand Käser vor dem Gericht, <las seinen Sitz auf dem Domplatz im Freien aufgeschlagen hatte. Die Bedeutung, die man dem Prozeß beimaß, erhellt aus der Zusammen- setzung des Richterkollegiums. Den Vorsitz führt e Herzog Ernst in eigener Person. Ri chter waren unter anderen die Weihbischöfe von Passau und Regensburg, fünf Stiftsprälaten und der von der Univers i- tät Ingolstadt entsandte Dr. Eck. Die nochmals ang·ebotene Gnade bei Widerruf wies der Angeklagte mit der Begründung zurück, er könn e nichts zurücknehmen, was in der HI. Schrift begründet sei. Es folgt en die Verlesung der Zitationsurkunde und der lateinischen Anklageschrift, di e dem Beklagten vier Delikte anlastete: Verfehlung gegen di e Bann- bulle Leos X. wider Luther, gegen das Wormser Edikt und di e Regens- burger Ordnung, sowie Eidbruch. Der Antrag· des Rechtsvertreters auf Vertagung wurde nochmals abgelehnt. Ausführlich gab Käs er zu den einzelnen Fragepunkten über sein Glaubensbekenntnis seine Erklärungen ab, darauf erneuerte der Prokurator seine Einwände. Da der Angeklagte auf seiner früh eren Aussage beharrte und keinen Widerruf leistete, l eicht weil er auch e twa s von tle1· hliib enden Milchwirtschaft des Innviertels. wußte. In Wirklichkeit kommt der Name Kaiser a ls Haus- wie auch als Fa- milienuamc b e i uns sehr häufig vor , dem Namen ,Kiiser' bin ich uoch nicht begegne t ." S. 4G. Der erste Hinweis ist unzutreffeud , der Landri chter Cbl'istoph Frenkinge l' schreibt einmal Käser und einmal Khäser, die drei Aktenstiicke im Haupt-Staatsarchiv Mün chen haben v iermal Khäser, einmal Käser und einmal Rhasm·. Der Name Kaser ist in Oberösterrei ch keine Seltenheit 1u1d klingt in de r Mundart wesentlich anders n ls die Dialektform von Kai ser. ") Roth, S. 4r, , .A mn . 24.

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