Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns
16 stellt, den Hallimond iw Osten und Wes ten weiter vorzutragen. Im Westen fi el 1521 Belgrad, 1526 verlor König Ludwig von Ungarn bei Mohn.es Schlacht und Leben, 1529 belagerten d ie Türken Wien. Kaum hatte Ferdinand fü e österreichischen Erblande übernommen, zwangen die Zeitereignisse Österreich zur alten Aufgabe, Grenzmark gegen Osten zu sein. Der Landesfürst mußte den Landständen, deren Macht er soeben niedergerungen hatte, nm die zur militärischen Rüstung uner- läßlichen Geldmittel kommen und sah sich nach 1526, als sein eigenes Gebiet Kriegsschauplatz geworden war, gezwungen, Gut und Blut seiner Untertanen in stärkstem Ausmaße in Anspruch zu nehmen. War der Erledigung der Geldansprüche des Fürsten auf den Tagungen der ein- zelnen Länder schon immer ein heißer Kampf vorausgegang·en, so er- übrigt sich eine Da rlegung, wieseln di e Glaubensspaltung die Über- windung· der äußersten Feindesnot erschwerte. Hält man sich noch den schwerfälligen Apparat der Re ichshilfe und den mühseligen Mechanis- mus der Landtage vor Augen, so wächst der Anteil, den Österreichs Fürsten an der Abwehr des Erbfeindes haben , ins Große. Eine besondere Rolle spielte bei der Aufbringung der finanzi ellen Mittel wie in allen Ländern auch im Lande ob der Enns der Prälaten- stand. Bei seiner politischen Vormachtstellung· hatte er nicht nur über die eigenen Häuser und Grundherrschaften, sondern über di e Anschläge auf den gesamten Kl erus zu entscheiden. Dem Weltklerns stand aller- dings das Einspruchsrecht an den Bischof offen. Dazu wa.r die Rechts- lage hinsichtlich der Klerusbesteuerung vielfach verschlungen und un- geklärt. Die Schwierigkeiten entstammten einerseits der Überschneidung der Rechtsansprüche des Bischofs und des Landesfürsten 21 ), andrerseits der Auffassung der österreichischen Herrscher über die Klöster als „Kammergut" des Landesherrn 22 ) . Privileg-ien und Gewohnheitsrechte vermehrten das buntscheckige Bild des Steuerrechtes. Der Prälaten- stand nahm grundsätzl ich die Haltung ein, in den Finanzfragen gemein- sam mit den übrigen Ständen vorzug·ehen und behielt diese Grund- stellung auch bei, als er konfessionell längst von den „politischen Ständen" geschieden war. Auch diese Gruppierung bot dem Spaltpilz in der katholischen Front einen günstigen Nährboden. Doch herrschte in der Gesamthaltung des Klerus ein Unterschied vor und nach 1526. Angesichts der furchtba ren Gefahr stand der Klerus nach 1526 grund- sätzlich :tttf der Seite des Landesherrn , während er sich von 1521 bis 1526 ni cht nur stark zurückhielt, sondern 1523 auch scharf opponierte. 1523 hatte Papst Hadrian VI. mit Bulle vom 4. April Ferdinand e in Dritt e 1 der Jahr ese inkünft e (die „Terz") des Welt- und Ordensklerus in den Erblanden zugesprochen und Klemens VII. er- neuerte dieses Privileg am 19. Jänner 1524. Im Lande ob der Enns hatte Ferdinand bereits auf dem Jännerlandtag· 1523 bedeutende finan- zielle Forderungen erhoben, an die sich ein schwerer Zwist mit dem 11 ) Vergl. darüber Eder K .• Das Lnud ob der Eu n.- vor der Glaubensspalt1111g. s. 316 tt. ") Zur Entstehung dieser A uffassu ug Eder K. , Os terreichs Kampf um ein Lamleabistum . S. 8.
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