Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns
404 schaft der österreichischen Regierung abfällig geäußert, Spindler und den Abt Wasner von der Audienz am 31. August 1601 mit leeren Händen heimgeschickt und im Herbste 1601 sein Kriegsvolk in Ungarn abgedankt. Erst nach zweimaliger Bitte Rudolfs und Matthias' traf er Mitte Jänner 1602 die ersten militärischen Vorbereitungen, versuchte jedoch zuvor eine Vermittlung mit eigenen Kommissären. Am 29. Jänner einigten sich der Pfleger von Hüttenstein und einige hochstiftische Be- amte mit Vertretern der fünf Salzflecken auf eine gemeinsame Konfe- renz in Salzburg. Vergeblich bat die Hauptkommission in Gmunden, be- sonders wegen des gefährdeten Wildenstein, um Exekution und riet zur Verhaftung einiger Ausschüsse in Salzburg. Sie mußte sich belehren lassen, daß zwar Waffengewalt leicht anzuwenden, die Folgen aber schwer zu tragen seien. Die Ischler bezög·en sich stark auf den Re- ligionsfrieden, ihre Beschwerden seien mitunter auch gerecht. Nähme man darauf keine Rücksicht, würde das der Reichshilfe und dem Haus Österreich schaden. Aus diesen Gründen schlug der Erzbischof die Beiziehung einiger kaiserlichen Kommissäre vor. So erschienen die Ischler unter Schwärzls Führung und die kaiser- lichen Kommissäre Kaspar von Melk und Vizedom Gienger am Ver- handlungstisch in Salzburg. Der Fürst gab die Bedingungen bekannt, unter denen er sich eine Aussöhnung mit dem Kaiser erhoffte. Sie lauteten auf einen Fußfall mit der Bitte um Verzeihung, auf die Ab- schaffung der Prädikanten, auf die Rückgabe der Kirchen und auf den Religionsgehorsam gegen den Landesfürsten. Bezüglich des g·emeinen .Mannes der A C war die Entscheidung dem Kaiser anheimgestellt. Nie- mand sollte wider seinen Willen zur katholischen Religion gezwungen werden. Entweder duldete der Kaiser die Protestanten im Lande, oder sie würden nach Entrichtung· des Abzugsgeldes aus dem Lande ge- schafft. Die Rädelsführer sollten nicht am Leben und am Vermögen nieht so gestraft werden, daß Weib und Kind an den Bettelstab kämen. Außerdem verlangte Wolf Dietrich die Abl ieferung der Waffen, die Fertigung von Reversen und die Einhaltung des ordentlichen Be- schwerdenweges. Dieser Vorschlag schien den Kommissären zu milde. Doch riet der Erzbischof dem Erzherzog Matthias (am 8. Februar 1602) vom Blutvergießen ohne äußerste Not ab und legte ihm wegen der Nachrede im Reich den „mittleren Weg" nahe. In Wien änderte man nur den Satz, daß die Kammergutarbeiter nicht zur katholischen Re- ligion gezwungen werden sollten, da sich sonst die Anschauung von einer Ausnahmestellung des Salzkammergutes bilden könnte. Leider befolgte Wolf Dietrich den Rat der kaiserlichen Kommissäre und nahm die Hälfte der Ischler Gesandten mit Schwärzl als Geiseln auf Hohensalzburg in Verwahrung, obwohl ihnen der Pfleger von Hütten- stein im Namen des Erzbischofs zugesagt hatte, daß sie „in der Ju- risdiktion Seiner Bischöflichen Gnaden nirgends aufgehalten werden sollten". Dadurch scheiterte der ganze Vermittlungsversuch. Die Ver- treter der Salzflecken forderten (1 1. Februar 1602) die Freilassung Schwärzls oder wenigstens die Herausgabe seiner mitgeführten Schriften, erklärten sich zum Fußfall und zur Gehorsamserklärung in
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