Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns
395 unbändiges Volk", das bei Zumutungen wider Herkommen und Ge- brauch sofort zu Aufständen bereit sei. Am 20. Jänner 1598 traten die Abgesandten der oberen Salzflecken Löbl und Garzweiler in Gmunden zum erstenmal unter die Augen und ·reversierten die vorläufige Einstellung der A C. Ihre Bittschrift an den Kaiser glich ganz der Vorstellung der Salzbeamten gegen die Re- ligionsreformation vom 15. Jänner 1598. Diese betonte die wirtschaft- liche Bedeutung des Salzwesens, die Gefahr von Beschädigw1gen und die Alleinherrschaft der AC. Die Bittsteller führten an: die Möglichkeit der Arbeitseinstellung, die Schwierigkeit der Ersetzung der Arbeiter, die Gefahr einer Beschädigung der Klausen und der Ersäufung des Hallstätter Salzberges sowie die Gefährdung der Beamten bei der Durch- führung der Gegenreformation. Der Hinweis auf die vorläufige Be- lassung der A C beim Salzwesen in Aussee unterstrich die Durch- schlagskraft der angeführten Gründe. Die Supplikation der Vertreter des Ischellandes hob die Unmöglichkeit des Ersatzes für ausgeschaffte Leute, besonders wegen der gefährlichen Traunschiffahrt (Fall!), die Alleinherrschaft der AC seit zwei Generationen 511 ) und ihr Einveri'leh- men bei der Pfarreraufnahme mit der Herrschaft Wildenstein hervor" 10 ). Das war ohne Zweifel richtig, belastete aber den Pfleger. Da es sich vor der Religionskommission herausstellte, daß der Pfleger regelmäßig den Orten die kaiserlichen Reformationspatente unterschlagen hatte, wurde er abgesetzt 513 ) . Erst zu Beginn des Jahres 1599 überbrachte ein Viertelbote das Generalmandat Rudolfs vom 18. Oktober 1598 und zwei Mandate von Linz in das Salzkammergut. Eine neue Eingabe der Salz- flecken (März 1599) drohte für den Fall der Durchführung der Reli- gionsreformation mit der Arbeitsniederlegung und lehnte die Unterhal- tung „anderer Pfarrer" ab. Um ihrer Bitte größeren Nachdruck zu verleihen, ordneten die Salzflecken die Marktrichter Joachim Schwärz! von Ischl und Hans Kreimbser nach Prag ab, während Hans Thaner von Gmunden in Stadt- und Herrschaftssachen die Kaiserresidenz auf- suchte. Sie überreichten die Bittschrift dem Hofkammerpräsidenten Ferdinand Hofmann, der sie an Freiherrn von Rumpf verwies. Ebenso sprachen sie bei Reichshofsekretär Engelhofer vor. Während der Wartezeit auf den Bescheid des Kaisers schrieb Schwärzl heimlich an die Salzfertiger, man möge, um vom Kaiser eine günstige Erledigung zu erhalten, mit der Ausfertigung des Salzes aussetzen. Schwerer Schaden war die Folge 514 ). Nach einem Aufenthalte von 14 Wochen er- hielten die Gesandten am 14. Mai 1599 von der Hofkammer den Be- scheid heimzukehren, und die Zusage, sie sollten bis zur Endresolution des Kaisers in Religionssachen unbeschwert bleiben. 511 ) Scheich! F., a. a. O., S. 18 ff. 512 ) Ebenda, S. 21 ff. ' 13 ) Befehl Rudolfs vom 18. Oktober 1598 an die Hofkammer. Original "im Archiv des Finanzministeriums in Wien, Fasz. Salzkammergut 17824/b . 514 } Die Streikaufforderung gab der Marktrichter im Prozeß zu, doch bemaß er den entstandenen Schaden nicht .mit 100.000 fl. Schardinger, a. a . O., S. 16 f.
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