Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns
394 4. Der Aufstand im Salzkammergut (1601 /02) als Ausklang der Rudol- finischen Religionsreformation 509 ). a) Z u r E i g e n a r t d e r L a g e i m S a 1z k a m m e r g u t. Das „Ischelland" bildete in verschiedener Hinsicht eine Ausnahme von den übrigen Teilen des Landes ob der Enns, die bei dem Aufstand von 1601/02 deutlich hervortrat. Das Gebiet war in geographi- scher Hinsicht abgeschlossen und schwer zugänglich. Offen lag es nur g·egen das Wolfgangland und von dieser Seite her bezwangen auch salzburgische Truppen die Aufständischen. Sonst führten die Zugänge vom Lande ob der Enns über den Traunsee, von Steiermark über den .Fludergraben, Pötschen und Koppen, von Salzburg über den Paß Gschütt in das Ischelland. Wirtschaftlich stellte das Gebiet einen Großbetrieb dar. Neun Zehntel der männlichen Bevölkerung fanden ihre Beschäftigung beim Salzwesen. Trotz des sozialen Unterschiedes zwischen der Beamtenschaft und der Arbeiterschaft und der verschie- denen Arbeit im Berg, im Pfannhaus, im Wald und auf dem Wasser, schlang die Zugehörigkeit zum Salzwesen ein gemeinsames Band um alle Angestellten. Die maßgebenden Männer waren der Salzamtmann in Gmunden, der sogar vom Vizedom unabhängig war, und der „Unter- pfleger" auf Wildenstein. In kirchlicher Beziehung verstärkte die In- korporation der einschlägigen Pfarren nach Traunkirchen das Gefühl der Einheit und Zusammengehörigkeit. Rechtlich nahm das Kammer- gut mit seinen Angestellten und Arbeitern eine Sonderstellung ein 510 ), die sich im Selbstgefühl der „kaiserlichen Kammergutsarbeiter" wider- spiegelte. Diese Momente und nicht zuletzt rassische Unterschiede er- gaben einen anderen „Schlag", der sich in Volkscharakter und Art von der übrig·en Bevölkerung des Landes merklich abhob. Die Vertreter der Salzflecken bezeichneten die Salzarbeiter als „ein ohnehin hartes und '"') Quellen: Archiv des Finanzministeriums in Wi en , Fasz. Salzkammer- g·ut; dort auch Schwärzls Prozeßakten; A r chiv der Salzburger Landesregierung, Abteilung Hofkammer, H ofkriegsr at, 1598- 1602, Lit. E.; Archiv des Bundesmini- steriums für Unterricht in Wien, IV. A. 3; 0 .-0. Landesarchiv in Linz, Annalen, Bd. XXXI, BI. 597-697' (,,Ischlerische Aufstandssachen") . Diese Quelle entging, soweit ich sehe, allen Bearbeitern. Darstellungen außer Pritz F., Bd. II, S. 309 ff., Khevenh iller, Bd. V, S. 2388 ff., und 2497 ff., u nd Raupach, Bd. I, S. 215 ff., Sc,heichl F., Aufstand der protestantischen Salzarbeiter und Bauern im Salz- kammergute 1601 und 1602. Die Chronol og ie dieser Darstellung ist, da Scheich! toilwoise Khevenhiller folgte, heillos verwirrt. Als Ergänzung Loesche G., Zur Gegenreformation im Salzkammergut, Archi v für Reformationsgeschichte, Bd. III (1906) . Schardinger H ., Der Prozeß des I schler Marktrichters Joachim Schwä1·zl 1602- 1609, Heimatgaue, Bd. I X (1928), S. 15 ff. und 137 ff. Ka nzler G., Geschichte des Marktes und Kurortes Ischl, S. 144 ff. und 182 ff. Krackowizer F., Gmunden, ·Bd. II, S . 150, enthält nur ganz weniges, Schram! C., Das oberös terreichische 8 a- linenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. J a hrhunderts (Studien zur Geschichte des österr. Salinenwesens, Bd. I) , S. 473 ff ., bringt über diesen Auf- stand garnichts . • 10 ) Di e von Kanzler G. (Ischl, S. 161) behauptete Religionskonzession für das Salzkammergut von 1568 ist eine Verwechs lung mit dem bekannten Adel$- privileg.
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