Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns
368 sphäre zweiter Klasse, doch waren die Verhältnisse sehr verschieden. Der Grad der Vogtberrlicbkeit hing von dem Lebensherrn ab, mit dem der Einfluß zu teilen war, von der Art der Vogtei, nicht zuletzt von der Lage der Kirche. Es bedeutete einen Unterschied, ob eine Herr- schaft über ein geschlossenes Vogteigebiet gebot, wie z. B. Kheven- hiller .über die Pfarreien des Attersees, ob die Pfarren Streulage hatten oder oh sie vereinzelt in fremde Vogtgebiete eingesprengt waren. Viel hing begreiflicherweise von der Machtstellung des Vogtgeschlechtes und nicht zuletzt von dem Auftreten der einzelnen Vögte ab. Es kann sich in den Grenzen dieser" Arbeit wiederum nicht um eine vollständige Darstellung der Geschehnisse auf den Vogteipfarren des Adels handeln, sondern lediglich um die g-reifbaren Auswirkungen der Rudolfinischen Religionsreformation in den Jahren 1597-1602. Da das vorhandene Material keineswegs erschöpfend ist, bleibt der weiteren Erforschung dieser Vorgänge noch ein breiter Spielraum zugemessen. Doch bietet die schon jetzt mögliche Einsicht die Gewähr, daß die wünschenswerte Ortsforschung zwar die Lokalgeschichte bereichern, nicht aber die große Linie der Entwicklung ändern wird. Als geschlossenstes un_d zugleich mächtigstes Vogtgebiet tritt uns das P f a r r n e t z d e s A t t e r g a u e s unter den Herrschaften Kammer und Kogl entgegen" 80 ). Die Herrschaft Kammer besaß Lehen- schaft und Vogtei über Schörfling mit den zwei Filialen Aurach und Berg, die Vogtei allein über Seewalchen, Ampflwang und Zell a. Pet- tenfürst. Die Herrschaft Kogl übte Lehenschaft und Vogtei aus über St. Georgen i. A. mit den Filialen Attersee und Weißenkirchen 387 ) und über die Pfarren Weyregg·, Steinbach a. A. und Unterach. Enklaven bildeten Abtsdorf 388 ) und Nußdorf 380 ). Die zwei Herrschaften gediehen durch Kauf 1581 an Johann Freiherrn von Khevenhiller, und zwar wurde ausdrücklich auch die geistliche Lehenschaft mitgekauft. Den- noch waren die Kirchen rechtlich infolge ihrer . Vergangenheit und wegen der kaiserlichen Bestimmungen über die gekauften Kirchen nicht efofach als Adelskirchen anzusprechen, wenn sieb auch die meisten derselben diesem Charakter näherten. Löbl trug diesem Sach- verhalt dadurch Rechnung, daß er zunächst diese Pfarren von seinem Reformationszuge ausnahm, um dann im Sommer 1598 mit Garzweiler die Religionserneuerung durchzuführen. Der ursprünglich habsburgische Besitz ·war im Pfandbesitz der Pollheimer und des Freiherrn von Hof- mann verprotestantisiert worden. Da die lutherischen Pfleger der beiden Geschlechter beim Rückfall an den Kaiser und beim Verkauf an Khevenhiller blieben und dieser selbst die A C in jeder Hinsicht 386 ) Hauptwerk: Lohninger J ., Die Pfarrkirche St. Georgen im Attergau. Dazu Kotschy A.• Zur Geschichte des Protestantismus im Attergau, JGPO.• Bd. V (1884), s. 83 ff. 3 8 7 ) Zukirchen waren St. Peter in Berg, St. Veit zu Buch, St. Johann am Ahberg. 3 88 ) Die Lehenschaft hatte Mondsee, die Vogtei gehörte na ch Kammer, das Posseßgeld nahm Kogl. 3 8 ') Nußdorf gehörte zu Traunkirchen und unters tand nach der Aufhebung des Nonnenstiftes den verschiedenen Administratoren des Hauses.
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