Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

362 scheidung unterbrach einen vielfach sehr anfechtbaren Besitzbildungs- vorgang. Es sei nur auf die häufig schwankenden Vogteirechte, auf die zahlreichen a-non-domino-Käufe, auf die Aneignungen halb herren- loser oder verschleuderter Güter verwiesen. Die außerordentliche Zeit- lage mit ihren Besitzverschiebungen und das gesunkene Rechts- empfinden begünstigten ohne Zweifel dubiose Erwerbungen. :Mit diesen Schwierigkeiten und Anmaßungen traf ein weiterer all- gemeiner Vorgang zusammen, der die Rechtsunsicherheit noch steigerte, die V e r s e 1b s t ä n d i g u n g z a h l r e i c h e r F i l i a 1e n in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts. Der Schrumpfungs- vorgang in den Pfarrorg·anismen im Zeitalter der Glaubensspaltung stieß zuerst die entlegeneren Filialen und Zukirchen der ausgedehnten Altpfarren ab. Auf den Vikariaten, die früher excurrendo versehen worden waren, siedelten sich Prädikanten an . Dieser Zustand währte vielleicht 40 J ahre. Die ganze Rechtslage dieser „Pfarren" stellte sich allmählich auf den neuen Zustand um. Die Schloßherren, deren Ge- schlechter mit diesen Kleinkirchen wahrscheinli ch jahrhundertelang in Verbindung standen, sie bevogteten, bestifteten, das ErbbegTäbnis in denselben hatten, deckten diese Vorgänge nicht nur, sondern be- günstigten dieselben. Sie brachten ihnen mit der AC Rechts- und Besitzerweiterung·. Die Gier, mit der bei Besitzveränderungen die Vögte nach den Urkunden, Stiftbriefen, Urbaren und Dienstbüchern der Pfarren aus waren, entsprang keineswegs rein geschichtlichem In- teresse, vielmehr wollte man den oft recht fragwürdigen Besitz recht- lich unterbauen. Als die Stunde der Gegenreformation schlug, streckten sich zwei verschiedene Hände nach den Schlüsseln dieser Kirchen aus. Die nähere war zunächst die stärkere. Endlose Händel folgten und verschleppten die Entscheidung. In diesem eigentümlichen Zwi elicht des Rechtes suchte man Zeit zu g·ewinnen und wartete die Umbildung der großen Politik ab. Die besondere Zielsetzung dieser Arbeit verbietet eine voll- ständige Untersuchung der Verhältnisse aller Adelskirchen 360 ). Es kommen nur diejenigen Kirchen in Frage, di e im Zusammenhange mit der Rudolfinischen Religionsreformation eine besondere Rolle spielten. Daher scheiden z. B. die Starhembergischen Kirchen Eferding, Gallneu- kirchen und Hellmonsödt aus, wohl aber reicht herein die viel kleinere Spitalkirche von Ottensheim. Die Tatsache, daß verschiedene reine Adelskirchen (z. B. Steinbruch 301 ), Hollerberg 302 ) , Höflein 3 0 ')) keine oder eine nur nebensächliche Rolle spielten, hing in erster Linie mit ihrer Lage zusammen. Im allgemeinen erkennt man, daß die Lage von Adelskirchen i m Umkreis von l a ndesfürstlichen 300 ) Die Erforschung der Vogteigeschichte der einzelnen Herrschaften würe ein dankbares Gebiet für junge Historiker und Heimatforscher. 38 1 ) Schauer III., Steinbruch, JIIB., Bd. VII, S. 3. 362 ) Hollerberg ha tten die Herleinsperger an s ich gerissen und dort Prädi - kanten angestellt. Schauer l\I., Holl erberg, lVIB., Bd . VII, S. 9. 8 83 ) Gr ill nberger 0., Beiträge zur Geschichte der Pfarre Höflein, AGDL., Bd. I (1904), S. G.

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