Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

6 der Untersuchung weiseu, daß die Bauernschaft, die in der Religions- frage auf Seite des Adels stand, wiederholt aus der konfessionellen Rolle fi el und sich leidenschaftli ch gegen ihre v ielfach harten Herren wendete. Die g·ttnze Politik der Landstände ist weitgehend von diesem Doppelverhältnis zwischen Herrschaftsinhabern und Untertanen be- stimmt. Eine dritte Besonderheit im Laude ·ob der Enns liegt iu der k u l- t u r e l l e n B e s c h a f f e n h e i t des Landes. In Österreich ob der Enns fehlte ein hervorragender Mittelpunkt. Das Land war weder der Sitz eines Fürst en noch eines Bischofs, es hatte keine Universität, ja nicht einmal eine fülnende Stadt. Im alten Städteviereck Enns-Steyr- Linz-Wels waren die Verhältnisse schwankend und hatten gewechselt. Bei Ausbruch der Glaubensspaltung hatte sich zwar Linz bereits znr Hauptstadt emporgeschwungen, doch überragte die reiche Eisenstadt Steyr wirtschaftlich und kulturell Linz bedeutend. Nach Steyr weisen die ersten grimmigen Kämpfe der neuen Lehre mit der alten Kirche, dort spielte sich 1528 der große Täuferprozeß ab. Im Verlauf des sechzehnten Jahrhunderts wurde Linz hauptsächlich als Sitz der Stände- tagungen der feste Vorort des Landes, eine Tatsache, di e in dem prächtigen Landbaus und in der berühmten Landschaftsschule ihren äußeren Ausdruck erhielt. Die eigentlichen kulturellen Mittelpunkte waren nach wie vor die über das ganze Land verstreuten Klöster mit Kremsmünster an der Spitze. Um sie geht denn auch nach der Glau- bensspaltung· der heiße Kampf. Staatliche und kirchliche Visitationen und Verfügung·en suchen diese Stützpunkte der katholischen Kirche zu halten und zu festigen, während das Luthertum sie geistig· erobern will . Es fehlte also auch ein fester kirchlicher Mittelpunkt im Lande, von dem aus die Abwehr der Neuerung· und der Aufbau der Kirche zu leiten gewesen wäre. Der Offizial für das Land ob der Enns saß in Passau, das heißt im Auslande. Es war den Ständen ein leichtes, seine Maß- nahmen als Eingriffe in die landesfürstliche Jurisdiktion, als Schmäle- nmg des Ansehens des Hauses Österreich hinzustellen. Gerade im Zeit- alter der Glaubensspaltung stellte es sich heraus, wie verhäng·nisvoll es war, daß der Bischof ein Ausländer und Fürst eines Hochstiftes war"). Es hätte eines ganzen Mannes am Steuerruder der Kirche des Landes bedurft, in Wirklichkeit war der aus 15 Mitg·liedern bestehende und als Körperschaft viel schwächere Prälatenstand der Siegelbewahrer der kirchlichen Belange. Er stand in der „Landschaft" den übermächtigen Ständen der Herren und Ritter sowie den Städtevertretern gegenüber, die zusammen die eigentlichen Hüter der Landesinteressen und Leitei' der Landesgeschicke waren. Den Prälaten stand nicht so einfach wie anderswo der Zutritt zum Landesfürst en offen, sie waren im Interesse des Landes auch im Zeitalter der Glaubensspaltung vielfach an di e Bodeutung zu. A ucli di e Fiuau zgebar ung der e inzeln en lierr,cliaHen , ihre Sfeucr- wirtschaft, besonders ,l ie außerordentlichen Ste uer n und A bgaben, s ind heran- zuzi ehen ; di e '11Jgemeine Kulturgeschichte ist mehr al s friiher zu beachten. ') Eder K ., Osterreichs Kampf um ei n Landesbistum, Sonderabdruck a us t!em .,Linzer Volksblatt" (1935), S. 13 r.

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