Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

339 zuwendete, so handelte er ähnlich wie protestantische Adelig·e für die Spitäler ihres Herrschaftsgebietes. Da er das erste Legat zum Unterhalt einer größeren Anzahl von Jesuiten in Linz auswarf, darf gefolgert werden, daß er die Bedeutung der Gesellschaft J esu für den katholi- schen Wiederaufbau und weiterhin die Notwendigkeit der katholischen Seelsorge neben der staatlichen Religionspolitik, wenngleich in erster Linie in ihrem Dienste, erkannt hat. Eine Spende von 100 fl. zur Corpus-Christi-Kapelle in der Stadtpfarre im J ahre 1601 oder 1602 geht über eine Pfli chtgabe hinaus und darf als öffentliches Bekenntnis seiner inneren gläubigen Überzeugung gewertet werden. Löbl zählt nicht zu den großen Namen der Geschichte, doch spielte er in einer entscheiden- den Epoche der oberösterreichischen Landesgeschichte eine führende Rolle. d) D as Re l i g i o n s b es t i m m u n g s r ec h t i n d e n l a nd e s- f ü r s t l i c h e n S t ä d t e n. Obwohl die sieben landesfürstlichen Städte seit dem ersten selb- ständigen Landtage im Lande ob der Enns von 1503 neben den drei anderen Ständen an den Landtagshandlungen teilgenommen hatten, brachte ihnen der letzte Grund der Landstandbürtigkeit, ihre Geld- leistungen, keineswegs die volle Gleichberechtigung mit den übrigen Ständen. Der Hof bezeichnete die sieben landesfürstli chen Städte 277 ) als Kammergut. Die Stände selbst schlossen die Städte von manchen Rechten (Teilnahme bei Fürstenempfängen, Landhausbefreiung) aus. In der Religionsfrage war die Rechtslage klar. Das Adelsprivileg der Religionskonzession schloß Städte und Märkte von der freien Re- ligionswahl aus und kein Kai ser und keine Regierung· anerkannte den von den obderennsischen Ständen hineingeschmuggelten Zusatz „worinn wir nicht Häuser haben". In umgekehrtem Verhältnis zu dieser Rechts- lage stand die tatsächliche Verbreitung der A C in den Städten. Sie übte die Vorherrschaft aus . Die österreichische „Lindigkeit" hatte zahlreiche Glaubensflüchtlinge mit bedeutendem Kapital in das Land gezogen. Daher führten im entscheidenden Stadium der Religions- reformation die Kommissäre den Kampf mit der gesetzlichen Unzu- lässigkeit der A C in den landesfürstli chen Städten, diese und die Stände mit den drohenden Weiterungsfolgen und wirtschaftlichen Schä- digung·en im Falle einer Bedrängung der A C. Alle Versuche der Re- gierung, in der Religionsfrage Adel und Städte zu trennen, waren miß- lungen. Trotz einer betonten eigenen Städtepolitik blieb die gemein- same Front der drei weltlichen Stände in der Religionsfrage uner- schüttert. Von den zwei Aufgaben der katholischen Religionsrefor- mation, der Ersetzung der Stadtpfarren mit katholischen Priestern und der Vernichtung der A C, hatte Löbls Reformationszug nur die erste recht äußerlich gelöst. Anfangs des Jahres 1600 hielt der Landeshaupt- mann den Zeitpunkt für gekommen, um auch mit dem zweiten Teile Ernst zu machen. Hier soll nur der Kampf zwischen den Ständen und 27 7 ) Zum Unterschied von den 3 Adelsstädten Eferding, Steyregg und Grein. 22*

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2