Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

337 volle Gewicht seines Eifers in diese Waagschale werfen ließ. Nicht als totes Werkzeug, sondern als selbständiges Glied im Zusammenspiel von Prag, Wien, Passau und Linz förderte er die Religionsreformation, aber vornehmlich aus politischen Erwägungen. Aus seinem Standplatz hat er niemals einen Hehl gemacht und darf daher die Achtung, die man dem offenen Gegner zollt, für sich beanspruchen. War früher die Landeshauptmannschaft die Stelle, an der soviele kaiserliche und landesfürstliche Erlässe verschwanden, versandeten oder bis zur Un- kenntlichkeit lässig betrieben wurden, so war Löbl im Gegenteil um die tatsächliche Durchführung der Regierungsweisungen unablässig be- sorgt273). Der zunehmende Widerstand, den er erfuhr, und die Hem- mungslosigkeit der Bekämpfung verstärkten den Grundzug seines We- sens, der nach Wolfgang Lindner „Würde, vermischt mit Strenge" war. Doch nötigte seine Gesamterscheinung auch seinen Gegnern Ach- tung ab 074 ). Von den zwei Hauptvorwürfen, Verletzung ständischer Rechte und persönliche Bereicherung, hält der erste einer kritischen Überprüfung nicht stand. Die ständischen Bezichtigungen und Löbls Verteidig·ungs- schriften sind erhalten. Es liegt kein einziges größeres, sicher bezeug- tes Delikt in dieser Richtung vor. Man vergesse nicht, daß der Hof, an dem der Landeshauptmann keineswegs lauter Freunde hatte, die Anklagen genau überprüfte. Der größere Teil der diesbezüglichen Gra- vamina entstammte der ständischen Ideologie, um nicht zu sagen der Wunschwelt der Stände. Männer, die trotz der klaren Rechtslage vor Kaisern und Erzherzogen mit solchen fadenscheinigen Beweisgründen arbeiteten, dürfen auch in der Sache Löbl nicht allzu ernst genommen werden. Mit einiger Berechtigung konnten nur Brauch und Herkom- men, Ersitzung und Verjährung angezogen werden. Doch fehlte auch hiezu die stillschweigende Zustimmung. Irgendwie beeinflußte noch das untergegangene deutsche Volksrecht diese Auffassung, während ringsum, wie Löbl so oft, mit dem Finger nach Deutschland zeigend, wiederholte, der Wille der Fürsten allein maßgebend war. Anwalt Heggenmüller sprach aus dem Geiste des römischen Rechtes, wenn er Erzherzog Matthias schrieb, der Landesfürst sei die Quelle allen Rechtes, und der Landeshauptmann sei der Stellvertreter des Landes- fürsten im Lande. Löbl hätte als Landeshauptmann eines protestanti- schen Fürsten genau so gegen katholische Stände gehandelt. Insoweit darf er als Werkzeug einer Seite in einem großen geschichtlichen Prin- zipienkampfe gelten und ist als Mensch entlastet. Daß er, wo er von untertanen wegen Ungerechtigkeiten angerufen wurde, diese aufgriff und auch gegen geistliche Herrschaften entschied, zeigt ihn meines Erachtens von der Seite der Gerechtigkeit. Wiederholt milderte er " 3 ) Wie wenig Löbl auch den Burgvögten und Pflegern der kaiserlichen Herrschaften durch die Finger sah, beweist die Resolution des Erzherzogs Mat- thias vom 12. August 1€01, die nicht ohne sein Zutun zustandegekommen war. Annalen, Bd. XXXIII, BJ. 374. ' 74 ) Vergl. Lindners Annalen, S. 98. 22

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