Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

327 rinm, kein Kolleg, keine Superintendenz und kein gemeinsames Schttl- wesen angerichtet würde. In Wels habe Pollheim gleichfalls die Prä- dikanten abzuschaffen und außer Landes zu weisen, denn „auf neue Sediti on und Tumult sei der verführerischen Prädikanten Intention und Predigen gerichtet". Hinsichtlich der Durchführung verordnete der Kaiser die Vorladung der Stände oder der Verordnet en und bei etwa- iger Berufung auf die Landstände die sofortige Exekution im Namen des Kaisers gegen die Prädikanten und gegen das Schulwesen. Ebenso waren Rat und Bürgerschaft von Linz und Wels vor die Kommissäre zu fordern, die ihnen die Resolution bekanntzugeben und ihren Un- gehorsam zu tadeln hatten 211 ) . Am 17. März 1599 lud die Kommission die zwei Verordneten Hß,nS Jörger und Hans Schifer vor sich, hielt ihnen die kaiserliche Ent- schließung vor und verlangte für Linz sofortige Parition ohne jeden Aufschub. Die zwei Herren erklärten, daß sie als Diener der Stände und aus Gewissenspflichten die Sache nicht auf sich nehmen könnten, doch sollten die Kommi ssäre, da des Kaisers Meinung und Wille so wäre, tun, was ihres Befehles sei. Zur Sicherung verordneten die Kom- missäre 25.000 Dukaten Strafe für eine etwaige Verhinderung ocler für die persönl iche Aufnahme der Prediger. Am 18. Märzn 2 ) wurde den drei Landhausprädikanten die Resolution vorgelesen, die Einstellung der Religionsübung aufgetragen und ihre Abschaffung aus Linz und aus den kaiserlichen Erblanden binnen drei Tagen verkündet . Sie mußten schließlich gehorchen und schifften sich, nachdem ihnen die Auswanderungsfrist verlängert worden war, am 22. März nach Regens- burg ein. Allerdings hatte Löbl bereits im Februar 1600 clen Ständen bei 2000 Dukaten Pönfall die Abstellung der überg·riffe ihrer Prediger aufgetragen 213 ) . Dem Rektor und cl en Professoren cl er Landschafts- schule wurde clie Schli eßung der Landschaftsschule auferlegt, doch konnten sie im Lande bleiben. Die Ausschüsse von Linz, Wels uncl Steyr unterwarfen sich am 23. März, desgleichen fügte sich vorläufig Siegrnund Ludwig von Pollheim. Für 19. März waren durch reitende Boten die erreichbaren Ständemitglieder zusammengerufen worden. Die Kommi ssäre schlugen ihnen eine Abschrift des kaiserlichen Befehles und die Berufung an den Kaiser abm), sandten am 23. März einen Bericht an cl en Kaiser und schickten am 24., unter Erinnerung an die 25.000 Dukaten Pönfall, den Ständen die Protes tschrift mit den Bei- lagen zurück. Der Kaiser nahm mit Schreiben vorn 28. März cl en Bericht mit dem Bemerken zur Kenntnis, daß die Religionserneuerung in allen kaiserlichen Städten unter allen Umständen durchgeführt werden müsse 215 ) . So endete die Reformation anscheinend mit einem vollen Erfolg der Regierung. 211 ) Ra upach, Bd. I, S. 209. 212 ) So mit Bibi V., S. 3G, und Bauer E., Die evang. Landschaftsschule, ,TGPO., Bd. XLV und XLVI (1925), S. 28 f., das ri chtige Datum gegen Raupa.ch, Bd. I, S. 210, cler Kbevenhill er gefolgt ist. ' 13 ) Die Petition der zwei Stände vom 24. Februar 1600 dagegen im Archi v des l\Iini s t eriums des Innern in Wien, IV. H. 2. ' 14 ) Annalen, Bd. XIII, BI. 544' ff. 215 ) Annalen, Bd. XXX, BI. 113'.

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