Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

326 c) Die B e z w in g u n g de s Linz er Land hau s mini- s t er i ums. Zur Charakterist ik des Hans Jakob Freiherrn von L ö b 1 (t 1 0. 0 kt ob e r 1 6 0 2). Im Dezember 1599 forderte die Regierung in Wien von Löbl ein Gutachten über die Anstellung des nächsten Landtages. Diesen Anlaß benützte der Landeshauptmann, um geg·en das Linzer Landhausmini- sterium den vernichtenden Schlag zu führen. Sein Gutachten vom 2. Jänner 1600 208 ) gab einen überblick über das Reformationswerk nach der langen „Religionskonfusion", verbreitete sich dann ausführ- lich über die notwendige A b s c h a f f u n g d e r L i n z e r u n d W e 1s er Prädikanten und machte Vorschläge über den neuen Landtag. Der Landeshauptmann meldete die Abschaffung aller Prädi- kanten v_on den landesfürstlichen, passauischen und Klosterpfarren des Landes und ihre Ersetzung mit katholischen Priestern, mit Ausnahme des Landhauses in Linz und des Schlosses Pollheim in Wels, wo die Prädikanten den g·emeinen Mann hitzig ermahnten, selbst bei Verlust von Gut und Blut bei der A C zu bleiben. Das wecke wieder Hoff- nungen bei den Protestanten. Löbl schlug die Verschiebung des Land- tages bis nach Ostern und, während der Zwischenzeit, die Abschaffung der Prädikanten in Linz und in Wels vor. Er bat den Erzherzog, die Drohung· mit dem Verderben des Landes nicht zu ernst zu nehmen. Man habe es hier und in Steiermark gesehen, wer die Schuld trage. Der Statthalter gab das Gutachten an den Kaiser und verstärkte es mit einer Reihe neuer Gründe 200 ) . Die wichtigsten waren die Gleichheit mit den Ständen unter der Enns, der Mangel einer Assekuration und eines Reverses und die Überschreitungen der Religionskonzession. Die Vorschläge fanden die volle Billigung des Hofes und man schritt zur Aufstellung einer Reformationskommiss i o n. Die Mitglieder waren Löbl, Hans Freiherr von Heim zu Reichenstein, Dok- tor Garzweiler und Vizedom Hans Adam _Gienger von Wolfsegg. Die In s t r u k t i o n vom 5. März 1600 210 ) bewegte sich in den Bahnen des erzherzog·lichen Vorschlag·es. Eine eigene Assekuration fehle, die zwei Bedingungen derselben (Agende und Revers) seien nicht erfüllt worden. Die Religionskonzession werde willkürlich ausgelegt und weit über- schritten. Ihr Verhalten sei ein Angriff auf den Religionsfrieden und würde von keinem Stand und von keiner Stadt des HI. Reiches in ihrem Gebiete geduldet. Er hätte Ursache, die Religionskonzession aufzuheben, lasse sie aber bei derselben unter der Bedingung, daß das unkatholische Religionsexerzitium in Linz, Wels und wo es noch be- stehe, abgestellt, die Prädikanten, Schulmeister und Schüler abge- schafft und daß entsprechend der Religionskonzession kein Konsisto- 208 ) Abschrift im Archiv des BM. für Unterricht in Wien, IV. A . 3. 200 ) Original vom 27. Jänner 1600 ebenda. Gedruckt bei Bibi, Beilage I, S . 62 ff . 210 ) Konzept im Archiv des BM. für Unterricht in Wien, IV. A. 3. Abschrift im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Oberösterreich, 7. Teilweise gedruckt (mit dem unri chtigen Datum 15. März) bei Raupach, Bd. I, S. 209, und bei Stiil z J., Wilhering, S. 182.

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