Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

297 Bescheid wurde noch nicht gegeben. Die Stände setzten am 12. Fe- bruar 1598 ihre Gesandten von der Rückkehr Löbls in Kenntnis und teilten ihnen einige Härten des Zug·es 111it 81 ) . Doch trotz des Gut- achtens, das der Reichshofrat bereits am 29. Jänner erstattet hatte, zog sich die Entscheidung des Kaisers solange hinaus, daß die Abge- sandten kaum mehr zu halten waren 82 ) und den 15. März als äußersten Termin für ihren Abzug vereinbarten. Dr. Georg Heher wurde zum politischen Geschäftsträger der Landstände auf zwei Jahre mit einem Jahresgehalt von 200 fl. bestellt 83 ) . Gleichzeitig mit einem Dekret an die Städte erfloß am 16. Febrnar 1598 die Resolution Rudolfs über die Relig·ionsreformation. Sie lautete auf Abweism1g der ständischen Wünsche und war sichtli ch von Wien aus beeinflußt. Hier verkörperte Freiherr von Unverzagt das ·taatliche Geg·enstück zu Klesl und be- wies, daß die Spaltung· des Adels in eine höfisch-dynastische und in eine radikal-p rotestantische Gruppe fortschritt. Es gewährt einen hohen Reiz, die Vorgeschichte der 1 aiserlichen Entschließung vom 16. März an der Hand der Regierungsberatungen aus der Nühe kennen zn lernen. b) Die zwei G u t a · h t e 11 d es R e i chshofrates und die R e s o 1 11 t i o n R u d o I f s 1 I. v o m 1 6. Mä r z 1 5 9 8. Das e r ste Gutachten e r, tellte der Hofrat am 29. Jänner 1598 84 ) . Er erkannte sofo rt den inneren Zusammenlmng der zwei Haupt- beschwerden und bezeichnete das Gravamen über die Schmälerung der ersten Instanz nur als Deckmantel damit die Stände geschlossen an den Kaiserhof kämen. Die Hauptsache sei der Reformationspunkt. Der Hofrat entschied wie der Geheime Rat, daß der Kaiser als Landesfürst bei der Restitution der Kirchen nur sein Recht ausübe, und schlug we- gen der Beschuldigung· des Instanzenentzuges einen scharfen Verweis vor. über einige Spezialbeschwerden beantragte der Hofrat die Vernehmung des Landeshauptmannes. Dem Prälatenstand sei wegen seiner Mit- beteilig·ung ein Verweis zu geben, den Städtever tretern müsse scharf ihr Ausschluß von der Religionskonzession bedeutet werden . Als besondere :Maßnahmen empfahl der Hofrat die Inang'l'iffnahme cler Reformation in Linz, die Reformation der Spitalldrchen in den Städten und die Fortsetzung der Untersuchung und der Exekution wegen des Priester- mordes in Gunskirchen. 8 1 ) So uio Strn11guli eru11g zweier ll l enschen, wohci sie ,·erschw iegen , dall es di e lllörder des Pfarrers von Gunskirchen warnn, den " ' iedcrnufbaubefeb l fiir den Pfa,.,.bof vo11 Gaspolts hofen, die eigenmächtige Vorladuug von U11te1·ta11en und PSleger11, die vom Lambacher Prülatea einigen Biirgel'II nuferlegtc Zust ift. An- m il en, Bd . XXVII, BI. 428. 82 ) Bericht der Prager Gesa.11dten vom 23. Fchruar 1598 au d ie Ycrordnel en in den Annalen, Bd . XXVII, BI. 459. "') An11a l en, Bel. XXVIII, BI. 146. 8 ' ) Kopie im Ard1i v lies ßn11desmi11islerinms für U11terricht i 11 Wien, C. 2:J. DaH Aktenstück trügt links oben die Datierung mit dem Zeichen des Planeten .Tup itcr. Anwesend waren ilie FJ.ofr:.itc F r o11 hofen, l'ope l, W:nobolu , Neuhau;;, Eharnb, Barvitz und Wac·ker.

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