Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

285 s t e r u n g e in e s F ä h n d l s"'), die ihnen vom Adel, nachdem man si e zweimal ausg·eschlossen hatte, trotz kaiserlicher Erlaubnis 33 ) ver- weigert wurde. Daß es sich weniger um das Musterungsrecht als viel- mt>hr um die Bereitstell ung· einer Truppe für den Landeshauptmann handelte, wurde zwar von keiner Seite niedergeschrieben, dafür aber umso sicherer g·edacht und gesprochen. Die Stände bezeichneten die Forderung als g·egen den geistlichen Beruf und unterschoben den Prä- laten die Absicht, sie beim Kaiser und beim Hause Österreich in Un - gnade zu bring·en 34 ) . Im Oktober sprangen die Stände Zinzendorf bei, der weg·en des Vorfalles in Gaspoltshofen nach Prag ziti ert und in Ha ft genommen wurde, weil er sich unterstanden habe, in den vier Vierteln zn streifen 35 ) . Der Vorfall in Gaspoltshofen wird von beiden Seiten ziemlich gleich geschildert. Zinzendorf äußerte sich nach seiner eig·encn Darstellung" 0 ), er sei in keiner Religions- oder Glaubenssache hi er, ihn ging·e das nichts an, se inetwegen könne jeder glauben, was er woll e. Doch nur deshalb, weil der ziemlich berauschte Pfarrer, den er mit dem Gesellpriester zum Frühstück bei der Kutsche eingeladen hatte, ganz unbedacht vor den Bauern verlauten ließ, Zinzendorf hätte ihm befohlen , Messe zu lesen und die Untertanen dazu zu verhalten. Sicher hat Zinzendorf zwi schen der Bestrafung der Rebell en und zwischen der Gegenreformation unter. chi eden. J ene war Sache der Herren, diese Sache der katholischen Kirche und des Prälatenstandes. Psychologisch mußte sich der ganze schwere Groll des Volkes 11ach einer Seite Luft verschaffen, und er entlud sich nach der Seite des schwächsten Wider- standes, eben in der Religionsfrage. So konnte es geschehen, daß knapp nach der Exekution der Herren gegen di e Untertanen diese alten Geg- ner einmütig gegen di e Religionserneuerung zusammenrückten. 2. Der Beginn der Gegenreformation. (Rudolfs Dekret vom 6. Oktober 1597. Der Pfarrermord von Gunskirchen. Löbls Reformationszug.) Rudolfs Dekret vom 27. August 1597 über die Fortsetzung der Ex- pedition in den drei übrigen Vierteln des Landes war bis nach dem Landtag·sschlu ß aufgeschoben worden. Die Weigerung der Stände, sich im Rahmen der Religionskonzession zu halten, und ihre sonstige Oppo- sition beg·ünstigten die Wiederaufnahme des schon gefaßten Ent- schlusses. Am 6. Oktober 1597 gab der Kaiser den Befehl , die im Mühl- viertel vorgenommene Reformation auch in den drei übrigen Vierteln durchzuführen, die Prädikanten abzuschaffen, die Kirchen zuriickzu- ") Ers ter Protest des Prfüatensta udes in den Annalen, Bd. XXVII. ßl. 217'. Da s Schreiben des Abtes von Kremsmüns ter au Alexander vou 'Wilhering vom ~- September 1597 im Stiftsnrchiv Wilheriug, Akten iiber Abt A lexander. Zweiter Protest der Präla ten in den Auna l en, Bd. XXVII, BI. 2m, und undatiert im Stifts- archiv Wilhering. '"l Weisung R,uclolfs au Liibl vom 2. Oktober 1597 im Stiftsarchiv Wi lh ering", n. n. O. " ) Antwort vom 28. Sept ember 1597. Anna len. Bd. XXVII. BI. 20G' . ' 5 ) Annalen, Bd. XXVII, BI. 2G0 und 261. 3 8 ) Ebenda. BI. 267 .

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