Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

269 ständischen Körp erschaft bes timmt. In de r Entwicklungsgeschichte der Landstände waren die Städte der vierte Stand und blieben in der Rolle des Letzten auch dann, a ls sie durch Wohlstand und Bedeutung den Adel teilweise überholt hatten. Sie bekamen es bei zahlreichen An- lässen zu spüren, daß sie nicht ganz vollwertig wa ren. Sie fertigten die Schriftstücke der Stände nicht mit den Namen ihrer Vertreter, son- dern mit den unpersönlichen Stadtnamen. Bei feierl ichen Anlässen, wie bei Erbhu ldigungen, bei der Begrüßung fremder Fürstlichkeiten oder bei der Einholung von Fürstenl eichen, war ihr Pla,tz strittig· und manch- mal wurden sie ausdrücklich von de r Bet eiligung ausgeschlossen. Ähn- lich ging es ihnen bei ständi schen Gesandtschaften , wie sich das in Prag g·ezeigt hatte. Das Adelsprivileg· der Religionskonzession hatte den Städten ihre mindere Rechtsstellung besonders in Erinnerung ge- rufen. Diese grundsätzliche Minderbewertung re ichte mit ihren letzten Wurzeln in di e Zeit der Entstehung der Landstände hinab und be- gründet e den Gegensatz der drei „oberen" Stände zu den Städten. Di e Glaubensspaltung 1md die sich daranschließende Poli t ik der Stände hatte di e Stelhmg· der Städte ohne Zweifel gebessert. Adel und Städte rückten als ,,der A C Mitverwandte" eng·e r zusammen und bildet en gegen den Präla t enstand die dre i „politischen" Stände. In den Bauern- erhebungen erbli ckten die Städte in erster Linie Auseinandersetzungen zwischen Grundherrschaften und Untertanen und betrieben eine ausge- sprochene S o n d e r p o 1 i t i k. Ihre Sympathien gehörten weites t- gehend den Bauern. Bestimmte wirtschaftliche Gegensätze vertieften den Abstand zwischen Adel nnd Städten. Der Hauptstreitpunkt w:n der Weinausschank. Die Städte erklä rten ihn als ihre Haupteinnahms- quelle und b_ezeichnet e die immer zahlreicheren Gäutavernen a ls ihren Unterg·ang. Dag·egen hatten di e Schlösser ihre Schloß- , die Klöster ihre Stiftstavernen und weltliche wie geistliche Grundherrschaften be- standen auf dem Tavernenzwang ihrer Untertanen. Dazu ging·en sich Adel und Bürgerscha ft gegenseitig mit Grundkäufen „ins Gäu" . Adelige kauften Häuser in den Städten an, um nach der Behauptung der Bürger ,,Hantierung" zu treiben, reiche Bürger kauften Edelmannssitze auf 51 ) und strebten di e Nobiliti erungen an. Besonders verstimmte di e Städte der Versuch der Stände, sie von der Landhausbefreiung auszuschließen. Ob- wohl Maximilian II. selbst davon abgeraten ha tte, die Städte von der Teilnahme an den Rechten des Landhauses auszuschließen""), konnte er ni cht durchdringen 53 ) und das Landhaus blieb in erster Linie Adels- palast. In Zeiten der Gefahr, wie bei den Bauernaufständen, traten diese beträchtlichen Gegensätze scharf zutage und di e Stimmen der Städte, die do ch in konfessioneller Hinsicht auf die Hilfe des Adels an- gewiesen waren, verdienen als Urlaute a ll e Beachtung. Der erste Zusammenstoß zwischen Adel und Städten erfolgte auf dem Oktoberlandtag des J nhres 1595. Am 22. Oktober richtete der ") So kaufte z. B. 1587 Michae l Weinzierl, Bürger und Gas tgeber von Ga ll uoukirch en, den Sitz Obcrwe iß bei Gmunden an. Annal en, Bel. XVIII, BI. 17G und 176' . ") Resolution vom 20. Februar 1571, Annalen, Bel. XI , BI. fiG8 . ") Staube r P. , Historische Ephemeriden, S. 108 und ms r.

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