Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

244 Zitation nach Wi en an. Der Erzh erzog zeigte sich verstinun t , daß Sprinzenstein den Abt einen Lügner genannt und durch seine Anzeig·e den Landtag aufgehalten habe 53 ) . Die Beschwerde über die zwei Äußerun- gen hätte vor den Kaiser gehört. Dieser sei über Sprinzenstein und di e Landtagsverzögerung sehr ungehalten 54 ) . Einlenkend erklärte der Frei- herr, er sei zu rauh g· ekommen und habe sich die Sache zu wenig über- legt, doch hätte er der unverschämten Zumutun g· entgegentreten müs- sen"") . Die Verzögerung des La ndtag·es lastete er dem Wilheringer und d0n Zeitereignissen an. Ein gleichlautendes Schreiben li eß Sprinzen- stein an den Kaiser abgehen'' 0 ) . Rudolf faßte es als Entschuldigung auf, ließ die Ungnade fall en und st ellte den Hechtshandel ein, nicht ohne die Erklärung·, daß der Wi!J1ering·er keinen Ausschaffungsbefehl g1?gen anderer Landleute Untertan en erhalten habe. Doch gab er den Ständen einen Verweis wegen der Behinderung des Abtes in se in en Berufspflichten"') . Dem Abte Alexander sprach der Ka iser wegen der groben Ungebühr in der Tafelstube und wegen seines unbescheidenen Vorgehens sein g·roßes Mißfall en aus. Er könne versi chert sein , daß er vom Kaiser nicht seines Adels halber auf diese Bank gesetzt worden sei, wohl aber, da ß er bei weiterer Berufung· auf diesen Umstand und neuerlichen ärg·erlichcn Händeln wieder herabgesetzt würde. Die Handlung gegen den Abt st ellte Rudolf gegen vorläufiges weiteres Landtagsverbot wieder ein" 8 ) . Eine schriftliche Erldärung des Präla t en an Hans von Sprinzenstein auf dem Landtag vom 26. April 1590 be- grub den Streitfall endgülti g""). Unter Mitwirkung· einer gemischten Kommi ssion hand elten am 31. Jänner 1590 auch Tätenpeck und die Pfarre Siernin g· zusammen. Der Domherr sicherte ReligionsfreiJ10it und einen protes tantischen Vikar zn und verzichtet e auf das Einkommen von 1588. Da, di e Stände auch über Rottenhofer schweigen, darf man rnjt Sicherheit die Ent- haftung dieses Schulmeisters annehmen. Als am 13. Dezember 1591 ein neuer Pfarrer kam und nach der Probepredig t „päpstli che Zeremo- nien" anrichten wollte, verhind erte der „Pofel" den katholi schen Gottes- dienst00). Die Bereinigung dieses neuen Gewaltaktes fällt bereits unter Löbl , der g·erade (14. Mai 1592) di e La,ndeshauptmannschaft über- nommen ha tte. Löbl, der di e Erweiterung des Sierninger Handels durch den Zuzug· aus dem Salz- und Eisenwesen feststellte, erklärte, es handle sich in Sierning ni cht mehr um die Religionsfreistellung und um den geistlichen Gehorsam, sondern um den weltlichen Gehorsam, da sich die Sierninger mit kaiserlichen Untertanen der Herrschaft Steyr und mit Untertanen des Wilhelm Seemann von llfangern zu St. Peter " ) An11 a len , Bd. XVU I , BI. 718°. ") Ebendn, BI. 720. " ) Ebenda, BI. 721. ") Ebenda , BI . 722' . ';) Das kai Rerli che Schre iben vom 18. Augu s t 1589 i11 d en A rn, a len. Hd. XVJ.Lt, Bl. 717". 0 5 ) Di e Hesoluti o 11 nud der Verweis fiir uen Wilheri111{er AbL cbe11<.la , HI. 724". ") Annnlen, Bd. XIX, BI. 42. • 0 ) Die Supplika tion der Sierninger Untertan en vom -11. ofai Jfi92 in den J\ 11 - nalen, Bd. XIX, 2. Teil, BI. 107.

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