Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

XXV Gesamtgeschichte. Denn sosehr die konfessionelle Frage die öster- reichischen Erbländer einte, maßgebend blieb letzten Endes doch die Länderpolitik und das Eigenleben der einzelnen Länder. Der volle Fluß der Landtagsannalen versiegt mit dem Jahre 1599. In diesem Jahre wurde, wie dies für wichtige andere Geg·enstände schon früher der Fall war, eine eigene Sammlung der Religionsakten, das „Re l i- g i o n s buch", angelegt, das ein überreiches Schrifttum aus den Jahren 1599-1602 enthielt. Dieses Religionsbuch, von dessen Existenz uns eine Eintragung im Bd. XXIX der Annalen, Bl. 25, kündet, ist leider verschollen und war trotz jahrelanger mühevollen Nachforschungen nirgends aufzufinden. Sein Verlust wäre gerade für die vorliegende Arbeit unersetzlich gewesen, wenn sich nicht für die entscheidenden Jahre 1599-1602 ein Ersatz gefunden hätte. Es ist die Hs. 149 der Aichenschen Sammlung im niederösterreichischen Landesarchiv in Wien (,,Verschidene alte kayserische und landtsfürstliche Resolutionen, sowohl die Stadt Lintz und das Landt ob der Ennß, alß auch daß Landt unter der Ennß, dero Geb räuch und Gewohnheiten etc."), welche den Schriftenwechsel zwischen den Ständen und der Regierung in der Zeit von 1598-1604 ziemlich geschlossen enthält. Diesen wichtigen Fund machte Viktor Bibl und verwertete die Quelle in der Abhandlung „Die Religionsreformation K. Rudolfs II. in Oberösterreich" 2 ) . Ich halte ,3s für möglich, daß der Schreiber dieser Handschrift das verschollene Re- ligionsbuch benützte. Zumindest unterrichtet die Hs. einläßlich über die erste Gegenreformation im Lande ob der Enns. Ohne Bibls Arbeit hätte dieses Buch an der wichtigsten Stelle abbrechen müssen. So war es dem Verfasser möglich, klar zu sehen, die genannte Arbeit zu ergänzen und über sie hinauszuführen. Das Verhältnis der Landtag·sannalen zu den Landschafts- a kt e n konnte auf Grund zahlreicher eingehenden Vergleiche und noch zahlreicherer Stichproben dahin bestimmt werden, daß sich in der Frage der Glaubensspaltung und der ständischen Religionspolitik beide Quellen im wesentlichen decken. Zwar besteht keine völlige Gleich- heit. Unter den Landschaftsakten finden sich Stücke, die in den An- nalen nicht eingetragen sind und umgekehrt. Vereinzelte Akten, die seinerzeit in auswärtige Hände kamen, wurden dem o.-ö. Landesarchiv gelegentlich von Antiquariaten zum Kaufe angeboten. Aber ein irgend- wie ins Gewicht fallender Unterschied besteht nicht. Im ganzen er- wiesen sich die Annalen in der Religionsfrage ergiebiger als die Land- schaftsakten. Es versteht sich von selbst, daß für diesen zweiten Band der Re- formationsstudien sämtliche einschlägigen Bestände des Linzer Landes- archivs, besonders die Klosterakten des Diözesanarchivs, die Stadt- archive, die Herrschaftsarchive, Geschlechterakten, die Markt- und Kommunalarchive und die Neuerwerbung·en seit 1932 herangezogen wurden 3 ) . Alle oberösterreichischen S t a d t- und K l o s t e r a r chi v e, 2 ) Sonderabdruck aus dem Archiv für österreichische Geschichte, Bd. CIX, 1. Hälfte (1921). 3 ) Vergleiche den Quellenbericht des 1. Bandes, S. XXVII f.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2