Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

167 Stichblatt behaltenem Griff und mit ·olcher Mummerei, daß gutherzige Christen den Teufel nicht erkennten. Haselmayr stellt gegen diesen „Goliath" die These auf: Die Abweisung der Zugeber ist unbillig·, k ein Landmann oder Prediger kann guten Gewissens gehorchen. Die Aus- führungen, zu denen Haselmayr auch die Mag·deburger Zenturi en be- nützte55) , decken sich g-rößtenteils mit dem g·emeinsamen Gutachten. Haselmayr war hauptsächlich deswegen geg·en die Abweisung·, weil eine solche „Exkommunikation" die im Glauben nicht starken Leute abschrecke, außerdem sei die Pfarreinteilung Menschensa tzung. Die wenigsten Kirchen gehörten den Landleuten, die meisten dem Kaiser, dem Bischof und den Prälaten, die gleichwohl fa st alle ihrer Religion (= der A C) zuge tan seien 55 ). Man könne daher nicht sagen, die Haus- genossen seien den Fremden vorzuzi ehen. Der g-rößere Teil der Zu- geber sei schwach und müsse mit Geduld behandelt werden. Man könne es nicht verantworten, wenn die Leute zum Teufel führ en od er gar wieder zum Papsttum träten. Beide Gutachten betrachteten die ge- naue Einhaltung der Religionskonz ession als Fessel für das Luthertum und daher als untragbar. Wichtig für die konfessionelle Lage sind die Hinweise auf die schwankende Glaubensfestigkeit der Zugeber und auf die Verhältnisse in den kaiserlichen und geistli chen Pfarren. Doch konnte kein Zweifel darüber bestehen, daß es sich bei der Kontroverse über die Annahme oder Abweisung der Zugeher um eine grundsätzliche Frage von großer Tragweite handelte. Di e Stände g·efährd et en ent- weder die Relig-ionskonzession oder die Verbreitung· und die Erhal- tung der A C. Nur die enge Verbindung mit den Nachbarländern, die Entfesselung uller Propagandakräfte und die rücksi chtslose Ausnützung aller Vorteile der sich rasch wandelnden politischen Lage konnte in Zukunft weiterhelfen, da der Boden des Rechtes und des Gesetzes nun einmal verlassen war. 2. Ein Blick auf die Beziehungen des Landes ob der Enns zu den protestantischen Landständen S t e i e r m a r k s vertieft di e Erkennt- nis, wo das .Hauptbollwerk des Luthertums zu find en war. Die Re- lig-ionskonzession von 1572 und die Brucker Pazifika tion von 1578, di e rechtlichen Grundlagen des innerösterreichischen Protestantismus, hatten die lutherischen 't ände Steiermarks in eine ähnli che Lage ge- bracht wie die Assekura tion ihre Freunde in Öst erreich. Zahlreiche Überschreitungen und Weiterungen waren die Folge. Unter reger Mit- arbeit des Nuntius Feli cian Ninguarda" 0 ) vereinbarten Baiem, Tirol , Salzburg und Karl II. von St eiermark auf einer Münchner Konfe renz int Jahre 1579 Maßnahmen g·eg·en die weitere Verbreitung des Pro- testantismus57) . Nur di e ge naue Einhaltung ihrer Rechte konnte di e ") Die Beifügung diirfte si ch ni ch t n uf di e l' r iil a len all e i11 , so ndern a uf all e Kirchen beziehen. ") Theiner, Bd. II, 8 . ;J51 ff. , l' astur , Btl. I X: 8 - 10 , S . 450 ff . und 510 tr. , Schwarz W., Zelln Gnfa chteu iihe r clie Lage ,ler k a tho li sc hen Kirche i11 Deu tsch - land J;,73- 157ß, H. XXIX ff. ") Die zwe i P rotokoll e vom 13. u. H . Okto l> er 157fJ be i Losertb, Hefunnuti o11 uml Gegenreformatiou , S . 302 ff. Zum gauzen Ab schnitt ve rgl. Los erth J., Akteu uu cl Korrespond en zen zur Geschichte de r Geg enreformat io11 unte r J~n .herzog Karl (1578- 1590), FRA.. 2. t\ bt., Hd . I (1898).

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