Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

164 mündlich gegeben und „schriftlich angedeutet" hatte, er werde an der Zusag·e seines Vaters in der Religion nichts ändern . Sie fifärte dann den kaiserlichen Befehl geg·en Opitz und die Überschreitung der Reli- gionskonzession vom 6. l\fai 1577 43 ) und die Religionsfrnge bei der Erb- huldigung· an und suchte unter scharfen Ausfäll en g·egen den Wiener Bischof und gegen die Jesuiten die Städte in die Religionskonzession hineinzuinterpretieren. Im weiteren Schriftenwechsel spielte eine zweite Fasstwg der „Assekuration" eine große Rolle, in der nach Darstellung· der Stände die Hauptklausel über Städte und l\iärkte zu ihren Gunsten i~hgeändert worden war. Doch fand sich in der kaiserlichen Kanzlei diese Fassung nicht. Eine Abschrift der angeblichen zweiten Asseku- rationsurkunde, welche die Landstände vorlegten, erhielten sie nicht mehr zu rück. Da Rudolf II. auf seiner Entschließung beharrte, fand die „bisherige Freiheit des öffentlichen evangelischen Gottesdienstes in der Stadt Wien" nach vier Jahren ein Ende. Auch protestantische Beob- achter der Wiener Ereig·nisse sprachen von „unzeitigem Rat und Eifer" , der die zwei Stände um ihr Wiener Kirchenwesen gebracht habe 0 ). Allerdings lauteten die Fakultätsgutachten, welche die Wiener in dieser Frage eingeholt hatten, widersprechend 45 ). Es liegt klar zutage, daß sich die Stände des Land.es ob der Enns Lei ihrer Taktik in den Relig·ionskämpfen vor der Erbhuldigung des Jahres 1578 die Erfahrungen der Wiener zunutzemachten und aus diesem Grunde so deutlich von den Städten abrückten. Sie ließen trotz ihres radikalen Auftretens im entscheidenden Aug·enbli ck die Städte fallen und hofften dadurch das Linzer Landhausministerium zu retten. Während der Verhandlungen blieb Wien in Fühlung mit Linz und nach der Erbhuldigung· überschickte man die ganze Traktation den Land- ständen nach Wien 46 ). Diese enge Fühlungnahme der beiden Land- schaften in allen Religionshandlungen bli eb auch in Zukunft aufrecht"), doch ging jedes Land seine eigenen Weg·e. Als das La,nd ob der Enns 43 ) Mit umi cbt igem Dntum (3. Mai) gedruckt bei Wie,lcnrn1111 , Bel. JI, S. 205 r. Vurgl. Raupach, Bel. I, S . 154 f. 44 ) Vergl. ein Urtei l D. Backmeisters und uas C:11lr1<·hte11 del' theol. Fakultiit Rostock von 158G liei Haupaoh, Bd. II, S. 301. 45 ) He i el e I her g sprach s ich am n. Oktouel' 1579 [Raupach, Bel. II. Beilagen, S. 196 ff.] dahin aus, man diisfe die Zukommenden nicht abweisen . Im Notfa lle möge man Hm· das , vort, ni cht aber das Sakrament gebrauoben u11d der Gewn l t . ich nicht widersetzen. T ii hingen riet am 26. Oktober 1579 J.R aupnch, Hd. V, Zweite Nachlese, S. 123 ff.] bei der A l ternat ive Abweisung fremder Pfan- kinuer oder Abschaffung des ganzen Ministeriums zul' Nich tannahme fremder Zu- g-ober. Rostock war am 24. November 1580 [Hnupach. lld.ITI, Beilagen. S. 169 ff.] fiir die Duldu11g der Abhaltung der Untertnnen in Städten und Märk- ten. uncl verteidigte am 22. Februar 1586 [Raupach, Bd. l V, Bei In gen , S. 23 ff .] das friihere Gutachten. W i t 1, e n b er g trat am 2G. l•'ebrnar 1582 [Raupach, Bel. IV, Beilagen, S. 3 ff. Dazu Raupacb, Bel. IV, S . 25 f.] obei ,so entsch ieden fiir die Annahme der Zukommenden ein wie e i11 Gutac ht e II ö s t er 1· e i ch i sche r Protest. a 11 t i scher Theo I o g e II von 1585 [Raupaeh, Bel. lV, S. G!I H.J. B in Schreiben a n t.la s brauuscbwoigische Ministerium IHaupac,I.J, Bel. IV, Ileilagen , S. 21 f.] blieb unbeantwortet. 0 ) Das vertrauliche Begleitschreiben in clen An nal e11. Bel . XIV, BI. 236. ") Vergl. z. ll. die Examensorcluung fiir die Pfarrer und Kirchendiener, An- nalen. Bel. XV. BI. 250- 281'.

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