Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

162 sagte Opitz, sie könnten nicht anders, man möge sie vor die Stände kommen lassen . Dies wurde ihnen schließli ch unter der Bedingung, sich wieder zu stellen, zugestanden. Trotz des Predigtverbotes predigte Opitz a,m 11. Mai zweimal und am 15. Mai einmal. Der Bericht erzählt, daß sich Rudolf und die Stände in der Erb- h u 1d i g u n g strakt a t i o n verglichen hätten. Die Erbhuldig·ung fand am 1. Oktober 1577 statt. Die Ausschüsse ·strebten entweder die Einbeziehung der Relig·ionsassektuation in die Privilegienurkunde oder eine zweite Urkunde für die Assekuration an. Man beschloß eine aus- HUnliche Bittschrift und bereitete eine Massenaudienz beim Kai ser vor. Als aber die Stände am 28. September 1577 in so großer Zahl zum Emp- fang erschienen, machte Vizekanzler Vieheuser in der Antikamera drei Herren , Landmarschall Wilhelm von Rogendorf, Reichart Streu1, Herrn zu Schwarzenau, und Helmhart Jörg·er auf das Bedenkliche ihres Vor- gehens aufmerksam. Der Kaiser wolle ihnen ja ni cht ihre Religions- freiheit kassieren. Damit gaben sich die Stände zufrieden und hi elten eine Versammlung im Landhaus. Es kam ein Beschluß zustande, man werde sich begnügen, wenn der Kaiser seinen Entschluß von den Ge- heimen Räten zusag·en lasse. Darauf wurden sechs Deputierte erfordert, denen die Räte mitteilten , Seine Majestät könne nicht bewilligen, daß sie in so großer Anzahl erschienen, sie werde aber ihre Assekuration nicht kassieren, sondern mit den Ständen ein en Vergleich schließen. Der Vergleich wurde geschlossen und vorn Kaiser in Beisein der Räte den Ständevertretern zugesichert. Er besagte, daß der ·Kaiser die \sse- kmation nicht aufzuheben, sondern die Stände dabei zu belassen ge- dächte. Wohl aber sei er de r Meinung, daß vi ele achen vorgenommen würden, zu welchen die Stände laut Assekuration nicht befugt seien. über die Befugnisse beider Teile schlug· er eine vertrauliche Aussprache vor. Für diese Beilegung des Zwistes sprach der Landmarschall den Dank der Stände aus. War so der Kaiser durchaus gewillt, das Adels- privileg der Relig'ionskonzession bes tehen zu lassen, so war er ebenso- fes t entschlossen, die Überschreitungen dieses Privil egs, besonders das Wiener Relig'ionsexerzitium der A C, abzustellen. Es lag nur in der' zaudernden Art Rudolfs und in der politischen Gesamtlage, daß er di e- sen seinen Willen erst am 6. Mai 1578 einer Ständevertretung eröffnete. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich das „Geschrei" über die Ab- schaffung des Wie1~er Landhausministeriums in den Ländern. Am 19. l\Iai entsandten die obclerennsischen Stände den Sekretär Zacharias Euring auf Klll1dschaft nach Wi en. E r kam a,m 24. Mai zurück, brach te ein wichtiges Schreiben 40 ) mit und erstattete über den wichtigsten Punld mündlich Bericht. Ein Schreiben des Landmarschalls Wilhelm von Ro- gendorf an Gundacker von Starhemberg· versprach die erbetene Fort- setzung der vertraul ichen Korrespondenz, begrüßte den von den Ob- derennsern nach Wien entsandten Ausschuß und schloß 1nit den Wor- ten: ,,Wir müssen uns in dieser Sache verhalten wi die Christen und Männer. Geben wir c1 i es m a 1 na c h, a c tu m d e n o s t r a R e 1. i g· i o n e o d c r p o t i u s d e e x e r c i t i o R e l i g i o n i s. B e- 40 ) Datiert vom 22. M"i 1578. 1\1111:ilen, Hd. XIV, BI. J49.

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