Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

161 Yorteilhaft. Die ersten gegenrefonnatorischen l\faßnahmeu Rudolfs machten zwa r an der Enns halt und begünstigten, sicherlich ungewollt, die umstrittene Auffassung von zwei Ländern, aber man mißtraute Ru - dolf von Anfang an und wollte vom Nachbarlande lernen. Ohne die genaue Vertrautheit mit den Vorgängen in Wien bliebe der hartnäckige Kampf vor der Erbhuldigung in Linz im Jahre 1578 sehr schwer ver- ständlich. Der radikale Schritt der Städte müßte als übereilter Vor- stoß bezeichnet werden. Allein Ausdrücke wie „die mit den unter- österreichischen Landständen bisher vorgefallenen Exempel", der „lei- dige Trauerspiegel der Stände unter der Enns" und das „papistische" Wien, beleuchteten die Hintergründe ihrer Haltung ganz eindeutig. Auf die Nachricht von der Reise des Kaisers zur Erbhuldigung na ch Linz erbat en sich die protestantischen Stände einen Beri cht über den Landtag in Österreich unter der Em1s, da sie nicht wüßten, wie Rudolf eigentlich gesinnt sei 38 ). Die unterennsischen Nachba rn erklärten es bei der gegebenen Sachlage für hochwichtig·, vorsichtig und gehorsam zu haudeln 30 ) . Drei Punkte kämen in Frage, di e kaiserliche Resolution auf ihre Gravamina, die Religionssache und die Religion in der Erbhuldi- gungsbehandlung. Sie überreichten a.m 26. März 1578 Erzherzog Ernst schriftlich ihre Gravamina. An vier Einzelfällen suchten sie zu erhärten, daß Rudolfs Zusage im Erbhuldigungstraktat, er werde ilue Religions- freiheit und die Assekuration nicht kassieren, ni cht eingehalten wurde. Es wurden Ausschüsse für die Religionstraktation gebildet, die anfangs Mai die Verhandlungen aufnahmen. Ein „schriftlicher Fürha.!t" Rudolfs Yom 6. Ma,i 1578 verlangte die A b s c h a f f u n g d e s g a n z e n n e u e 11 K i r c h e 11- u n d S c h u I w e s e n s. Eine Fristerstreckung bis zu einer allgemeinen Ständeversammlung schlug der Kaiser ab. Als er überdies Josua Opitz, dessen zwei Gehilfen Johannes Detelpachius und Michael Hugo sowi e den Schulpräzeptor M. Paulus Sessarus vorlud, setzten die Stände am 10. Mai 1578 eine zweimalige Audienz durch. In der ersten Audienz erklärte der Landmarschall , Opitz sei mit Wissen Maximilians aufgenommen worden. Der Kaiser bezeichnete die Ab- schaffung der Prädikanten ni cht als Strafe, sondern als Ausdruck seines Willens, das Kirchen- und Schulwesen zu sperren, und verweigerte als Herr in Wien eine Verschi ebung bis zu einer Stäncletagung. Am selben Tage wurden die vier Kirchendiener vorgeladen. Anwesend waren Ru- dolf, Erzherzog Ernst und vier Räte. Der Kaiser tadelte Opitz wegen des Unterhaltes des Religionsexerzitiums und ford erte Antwort da.rauf. Als sich Opitz auf seinen Revers mit den Ständen beri ef, bes tand der Kaiser auf Ja oder Nein. Auf dessen Erwiderung, das sei Christi Sache, wiederholte der Kaiser seinen Befehl. Opitz zog nochmals den Revers a n, befahl ihre Sache Gott und sprach, zu den Räten allein gewendet, man mög·e sie nicht im Gewissen beschweren. Auf eine dritte Mahnung Rudolfs entg·egnete Opitz, sie seien wegen ihres Amtes da, daher gebe es kein Ja oder Nein . Als auch die Räte ein Ja oder Nein forderten, • 8 ) Ersucbeu vom 11. Mai 1578. 3 ') Annalen , B<l. X IV , BI. 325, Ua upa ch, Du. II. S. 287 ff. , Bihl V., Kath. Gegenreformati on. S . 11 rr. 11

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