Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

159 sams. Schließlich machten sie den Ständen den Vorschlag, den Re- ligionsanzug nicht als Bedingung, Protest oder Einengung des Kai- sers, sondern als „bloße Erzählung, was sie in dieser Frage ihrerseits vermeinten", zu bringen. Widrigenfalls bliebe der Landtag ungeschlos- sen und sie müßten an den Kaiser berichten. Es kam eine verknotete Entschließung zustande, welche das Wort Kondition vermied, in der Sache aber auf das gleiche hinauslief. Die Kommissäre nahmen die verschiedenen Punkte, von denen die Stände erklärt hatten, daß sie bedingungslos seien, an. So hatten sich beide Teile salviert, nur die Sache blieb beim alten. Im Jahre 1584 drohte die Landtagsmaschine bereits ganz stillzustehen. Es erschienen so wenige Stände auf dem Junilandtage, daß er ein zweitesmal ausgeschrieben werden mußte. Der Grund waren die unerledigten Beschwerden 20 ) und der Plan des Bischofs von Passau, in Linz ein e i g· e n e s O f f i z i a l a t f ü r d a s L a n d o b d e r E n n s einzurichten. Die Stände sprachen von einer neuen Instanz, von Schwächung der landesfürstlichen Hoheit und Ent- zug der landeshauptmännischen Jurisdiktion. Bei den schwierigen kirchlichen Jurisdiktionsverhältnissen in der Passauer Diözese und bei den Rivalitäten zwischen Österreich und dem Hochstift Passau war ein eigener Offizial in Linz auch der Regierung nicht genehm, daher unterblieb die Neuordnung der Diözesanverwaltung. Im folgenden Jahre sandte die Regierung Erzherzog Matthias nach Linz, der den Ständen wohl bekannt und günstig gesinnt war" 0 ). Aber auch er stieß auf Granit. Die Stände verweigerten vor der Erledigung des Hauptpunktes jede Bewilligung und reisten vor Ostern ohne „Heimerlaubnis" ab, nachdem sie einen Ausschuß bevollmächtigt hatten. Die Fortsetzung dieser jäm- merlichen Tagung am 1. Mai 31 ) und eine „letzte Zusammenkunft" am 2. Juni 32 ) brachte nicht das geringste Ergebnis, nur legte Wolfgang Jörger, den Erzherzog Ernst wohl als Führer der Opposition zum drit- tenrnal zur Einstellung ermahnt hatte, das Verordnetenamt des Herren- standes nieder3 3 ) . Auf dem Septemberlandtag des Jahres 1586 ent- schlossen sich die Landstände, Erzherzog Matthias erst nach der 13. ihnen zugestellten Schrift eine Antwort zu geben und auf dem April- landtag von 1587,.) fehlte der ganze Herrenstand. Die chronischen Er- streckung·en, Unterbrechungen und nutzlosen Schlüsse sowie die unerhörte Willkür im Besuche der Landtage zwangen die Regierung zu einer radi- kalen Landtags r e f o r rn und zu einer Erneuerung der Ge- schäftsordnung. Sie erfolgte auf dem Februarlandtage des Jahres 1588 in Anwesenheit des Erzherzogs Matthias 35 ). Die Begründung stellte die kurzen, pünktlich besuchten Landtage der alten Zeit den zahlreichen Mißbräuchen der letzten Jahre gegenüber. Die Grundzüge der Reform '") Annalen. Bd. XVI, BI. 432. •O) Landtag vom 20. März 1585, Anna len . Bd. XVII, BI. 11'. 31 ) Annalen . Bd. XVII, BI. 87'. ") Annalen. BI. 103. ") Die fiir den 28. Oktober 1585 ausgeschriebene Tagung der 21 Herrenstands- mitglieder unterblieb wegen der Pestepidemie (vergl. Prevenhuber , S. 303), scheint aber später stattgefunden zu haben. Annalen, Bd . XVII, BI. 505. 34 ) Annalen, Bd. XVIII, Bl. 17. 3 5 ) Annalen, B<l. XVIII, BI. 327.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2