Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

157 gende Leute, die sich zur Salvierung ihres Gewissens und der Religion A C in dieses Land gesetzt, würden abwandern, Abnahme der Städte, Verfall von Gewerbe und Handel und Entvölkerung, Unmöglichkeit der Steuerleistung und der Abtragung übernommener Schulden seien die .Folgen. Der Türke hätte gewonnenes Spiel im Lande. Die Replik der Kommissäre erklärte Propositionsartikel und Religionsfrage als ver- schiedene Dinge. Da aber die Duplik der Stände für den Fall der Re- ligionsveränderung mit der Sperre jeder Geldleistung drohte, kam es zum Abbruch des Landtages, den ein Großteil der Stände ohnedies bereits verlassen hatte. Auf dem neuen Landtag· vom 1. September 1578 setzten die Stände ihre Opposition fort 23 ) und blieben bei der Er- klärung vom Sommer. Vergeblich beteuerten die Kommissäre die Un- möglichkeit, den „Generalzusatz" und die „Einengung der Religion" dem Kaiser vorlegen zu können, und forderten zur unkonclitionierten Bewillig·ung der Landtagshilfe zur Verteidigung des Landes auf. Es wurden ihnen die jährlichen Schadlosbriefe entgegengehalten, aus denen die Stände die Freiwilligkeit ihrer Leistungen abnahmen. Schließlich bewilligten die Stände, wohl nach vertraulichen Rückerinnerungen und mit Dank, daß der „Wienerische Handel" bisher bei ihnen nicht vor- genommen worden sei, 50.000 fl. Der Zusammenhang legt nahe, an die Zusicherung stillschweigender Duldung des bestehenden Zustandes zu denken, dies um so mehr, als am 5. September die neue Kirchenordnung verkündet wurde. Diese Rudolfinische Verschleppungsmethode konnte nur die bisherige so schwankende Rechtslage der Stände festigen und mußte das Schwert der Opposition schärfen. Am schwierigsten blieb nach wie vor die Lage der Städte. Die Vorfälle in Wien und Graz und verschiedene Einzelfälle im Lande kün- digten die Gegenreformation an. Ein Schreiben an den Adel2 4 ) drückte ihre schwere Enttäuschung über die Verweigerung· der Religionsfreiheit aus. Man wolle sie zwingen, sich in Religionssachen ganz nach der päpstlich gesinnten Stadt Wien zur 1-ichten. Der Adel versicherte die Städte des Beistandes, doch mit dem Beisatze, daß er nicht Gewalt gegen Gewalt anwenden dürfe. Die Folge dieser Isolierung· war, daß die Städte am 11. August 1579 im Linzer Rathaus ein streng geheimes S c h u t z- u n d T r u t z b ü n d n i s schlossen, das g·enaue Anleitungen über die Abwehr der Gegenreformation und die Grundzüge einer ge- meinsamen Religionspolitik der Städte enthielt'") . Das Abkommen sah vor: die öffentliche Erklärung zur A C bei Entlassung von Predigern und erzwungener Einstellung des Gottesdienstes, den Schutz der Prä- dikanten bei Ausweisungen, im Gewaltfall die Unterwerfung mit dem Beisatz, daß sie nicht ohne Verlust ihres Seelenheiles geschehe, und finanzielle Fragen für den Fall der Abwanderung. Hand in Hand mit diesen Vorbereitungen ging eine immer stärkere Abkehr der obder- ennsischen Städte von Wien. Bestand schon seit alters zwischen Linz undWien eine staatsrechtliche Spannung bezüglich der Anerkennung der Selbständigkeit des Landes ob der Enns, so vertiefte der konfessionelle •a) Annalen, Bd . XIV, Bl. 390. ") Oberleitner, S. 38. 20) Oberleitner, S. 40.

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