Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

155 So brach der Morgen des 14. Juli an. Bereits um 5 Uhr früh war die Landschaft vollzählig im Landhause versammelt. Die Zeit von 5 bis 7 Uhr verlief unter aufregenden Verhandlungen. Die Räte, die eine Störung der Erbhuldigung und die Bloßstellung des Kaisers vor den anwesenden Fürsten befürchteten, hatten die Protestation vom 13. Juli zur Hand und warnten die Stände dringendst vor einem Fuß- fall , der dem Kaiser „höchst zuwider" und wegen der Anwesenheit der Erzherzoge Ferdinand und Maximilian und des Herzogs Ferdinand von Baiern „nicht wenig schimpflich und verkleinlich" sei. Als Trumpf spielten sie die „Verzeichnisse mündlicher Fürhalte" des Dr. Ulrich Zasius aus, der nach Selds Tod (1565) fünf J ahre hindurch der leitende Mann der kaiserlichen Kanzlei gewesen war. In diesen fehlte di e Bei- fügung „ohne alle beschwerliche Neuerung", die sich in dem Akt der ständischen Registratur gefunden hatte. Zasius, erklärten sie, verdiene den Vorzug. Die Stände E\rklärten, nach Überreichung· der Protestnote von der Übergabe einer Denkschrift abzusehen. Die Konfirmation ihrer Freiheiten faßten sie als Bekräftigung· des Exerzitiums der A C auf. Die Erbpflicht sei keine Gewissensbindung gegen ihre Religion der A C und gegen die Übung derselben. In dieser alles eher denn fest- lichen Stimmung brachen die Landstände um 7 Uhr auf, begaben sich zum Kaiser und begleiteten ihn zum feierlichen Hochamte in der Stadt- pfarrkirche. Rudolf war zu Pferd, vor ihm trug Hans Friedrich von Hofmann als Erblandsmarschall das Schwert 18 ) . In der Kirche waren außer den oben erwähnten Fürsten noch Heimbart Jörger, Erblands: hofmeister, und Christoph von Fernberger, Erblandskämmerer, um den Kaiser. Während des Hochamtes, das der Abt von Lambach hielt, wurden die üblichen Salven gelöst. Nach dem Gottesdienst ritt der Kaiser wieder in das Vizedomhaus, wohin sich auch sämtliche Land- stände begaben. Um 9 Uhr erschien Rudolf II. in Begleitung der drei Fürsten und seiner Räte in der Tafelstube. Vizekanzler Dr. Siegmund Vieheuser verlas das Konfirmationsdekret, das den Tod Maximi lians II. am 12. Oktober 1576 in Regensburg erwähnte, den Willen des neuen Herrschers zu Schutz und Schirm, zu Handhabung von Recht und Ge- rechtigkeit betonte und ihre Privilegien und Freiheiten, ihre guten Ge- wohnheiten und Gebräuche konfirmierte. Diese Worte wiederholte der Kaiser kurz mündlich, worauf sich Gundacker von Starhemberg für die Zusicherung der Freiheiten bedankte. Nun folgte die Eidesleistung. Die Prälaten legten zwei Finger auf das Evangelienbuch und sprachen: „Als wahr uns Gott helf und sein hl. Evangel." Die Herren und Ritter sprachen den Eidestext nach und gelobten dann mit der Hand an. Die Städte legten den Eid mit „aufgereckten Fingern" ab. Beim anschlie- ßenden Morgenmahl der Fürsten machten die drei Inhaber der höchsten Landeserbämter Dienst. J edem Erbamt wurde auf dem Rathaus eine Freitafel gegeben. Nachmittag·s reiste bereits Erzherzog· Ferdinand nach Innsbruck ab. 18 ) Zu den Ämtern vergl. K. Pla nck-Planckburg, Die Landeserbämter und die Erbhuldigungen in Osterreich ob der Enns, S. 17 ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2