Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

153 gerade wegen der mit den unterösterrei chischen Landständen vor- gefallenen Beispiele müßten sie auf der „spezifizi ertem Einverleibung des Religionspunktes in die Konfirmation" beharren. Die Ablehnung der Städte bezeichneten sie als g·egen die Landesgewohnheiten gerich- tet, die sich von denen Ös terreichs unter der Enns unterschieden. Auf diese Verschärfung der Lage ließ Rudolf die Au sschüsse der drei welt- lichen Stände für den 10. Juli um 7 Uhr früh in das Schloß laden und machte ihnen einen Vorhalt. Vizekanzler Dr. Siegmund Vieheuser über- reichte ihnen hernach ein Dekret, in welchem der Kai ser sein Befremden darüber aussprach, daß sie die Religionssache der Erbhuldigung anhängten und diese hinauszögen. Dorthin g·ehöre sie nicht, sie sei nicht Sache aller, sondern nur einiger Stände. Dagegen ließ der Kaiser, wie es scheint, den Ausschluß der Städte fallen. Nach eingehender Be- ratung· im Landhaus verfaßten die Stände ein Schriftstück und be- schlossen, es dem Kaiser persönlich zu überreichen. Als dem Kaiser am 12. Juli um 7 Uhr früh gemeldet wurde, daß nicht die Ausschüsse, sondern alle Stände in der Tafelstube des Vizedomhauses warteten, lieL1 er den Wartenden durch Vieheuser sagen, sie sollten, wenn sie etwas vorzubringen hätten, die Ausschüsse senden. Auf ihre Entgegnung·, siü hä tten etwas gemeinsam vorzubringen, der Kaiser möge sie persön- lich anhören, kam Rudolf mit seinen Räten aus der Kammer in di e Tafelstube. Nun ereignete sich eine dramatische Szene. Gundacker von Starhemberg trat vor und richtet e, während alle anwesenden Landstände auf die Knie sanken, an Rudolf die Bitte um Religionsfreiheit. Er sagte unter anderem, sie wollten die Huldigung nicht aufhalten, nichts konditionieren, nichts in präjudizium des Kai- sers, aber um des t euren Blutes Christi willen möge die Relig·ion in den Revers aufgenommen werden 15 ) . Dreimal hieß sie der Kaiser aufstehen und nahm aus Starhembergs Hand die Bittschrift entgegen. Der über den Fußfall überraschte Herrscher verlor fast seine Haltung und er- mahnte sie das drittemal „aufs äußerste", aufzustehen. In der Sache aber blieb er fest und sicher te ihnen in der Religion die gleiche Be- handlung wie dem Lande unter der Enns zu. Die Bittschrift hob die Steuerleistung·en des J ahres 1577 und die Vorgäng·e im Nachbarlande hervor. Sie seien keine Sektierer, sondern Anhänger der A C. Würden sie davon gedrängt, käme allgemeines Verderben über das Land. Die Städte seien im ersten Dekret des Kaisers erfordert worden und hätten im Lande ob der Enns eine andere Stellung wie im unterennsischen Österreich, wo auch die Prälaten nicht zur Beratung der Erbhuldigung zugezogen worden seien. Sie seien im Zeitlichen neben dem Prälaten- stand ein corpus und wollten es bleiben. Nach des Kaisers dritten Er- mahnung wurde die Audienz sofort abgebrochen und die Stände ent- fernten sich. Eine Stunde später war bereits ein Ausschuß auf das Schloß geladen, dem Sekretär Unverzagt die schriftliche kaiserliche Entschließung zustellte. Der Kaiser versicherte sie seiner gnädig·eu Gesinnung und erklärte seine Handlungen in Österreich unter der Enns für wohl begründet. Die Erbhuldigung erwartete er für den 14. Juli 15 ) Stülz J. , Wilher ing, S. 184 , Anmerkung .

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2