Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

144 anschaulichung deswegen herausgegriffen, weil die ständischen Ein- gaben an Maximilian und die kaiserlichen Resolutionen dazu erhalten sind 120 ). Der Streit zwischen Dechant Gienger von Spital a. P. und den Brü- dern Storch in Klaus wegen der Filiale S t . P an k r a z ist ein Schul- beispiel dafür, wie der Handel lief, wenn der Lehensherr über eine Kirche Katholik, der Vogt Protestant war. Der Zwist war 1575 aus- gebrochen und hatte zunächst dazu geführt, daß den Storchen der Kirchenschlüssel und das Ernennungsrecht abgesprochen wurde. über Befehl Maximilians wurde der Prozeß einges tellt, der Kaiser zog den Handel als geistliche Lehenssache an sich und die Storche mußten St. Pankraz dem Dechant öffnen. Das Schreiben der Stände an den Kaiser in dieser Ang·elegenheit berief sich auf die Religionskonzession von 1568 und auf die wiederholten Zusag·en des Kaisers, sie bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen. Die Storche seien Vogtherren, im Posseß, hätten die Kirchenschlüssel immer in ihrer Hand gehabt und „nach Gelegenheit" Priest er für den Gottesdienst berufen. Trotz dieser Darlegung und eines mündlichen Vortrages Starhembergs in Eferding beharrte der Kaiser auf seiner früheren Entschließung. Sein Bescheid sei nicht auf das Angeben eines Teiles, sondern wohlbedacht nach ei- nem erschöpfenden Bericht erfolgt. Die Vogtgerechtigkeit der Storche sei seiner Überzeugung nach eine Anmaßung·. Der Lehensherr und In- haber sei des Besitzes nicht entsetzt, daher ordne er die unverzügliche Öffnung und Einantwortung· des Kirchleins an. N e um a r k t i. NL war auf dem Wege über Freistadt verprotestantisiert worden. Da die Herrschaft Freistadt dem Kaiser gehörte, haben wir die Förderung des Luthertums durch Beamte in kaiserlichen Diensten vor uns, und zwar in einem Gebiet, auf dem die Religionskonzession keineswegs galt. Der sicherlich Jahrzehnte zurückreichende stille Umwandlungsprozeß wurde eines Tages jäh unterbrochen. Am 3. Juni 1576 erforderte Erzherzog· Karl, der Statthalter des Landes ob der Enns, den kaiserlichen Pfleger der Herrschaft Freistadt Joachim Stängl samt dem Zechmeister , den Zechpröpsten und den Sechsten der Pfarrkirche Neumarkt nach Wien vor sich. Die Betroffenen erwirkten eine Interzessionsschrift der Stände, die zunächst den Neumarktern zwar nicht aus der Schlinge half, wohl aber einen Terminaufschub erreichte. Inzwischen starb Maximilian und die Untersuchung wurde nicht wieder aufgenommen. Die Landstände hoben besonders den Umstand hervor, daß die meisten der nach Neu- markt gepfarrten Untertanen Herren und Landleuten gehörten, welche sich der AC mit Recht erfreuten, und erklärten die Angeforderten, falls sie ers chienen, für rechtsunfähig. Sie könnten sich ohne Vorwissen ihrer Grundherren nicht verantworten. Für den Fall des tatsächlichen Entzuges der ersten Instanz drohten sie mit ungelegenen Weiterungen, baten wegen der bevorstehenden Getreidefechsung um Aufschub bis zur Wiederkehr des Kaisers nach Wien und um Zustellung der An- klage. Der Kaiser entschied, daß die Zechmeister auf eine Vorladung genau so gut wie die Grundherren erscheinen müßten. Das sei keine "") A11na len, Bd. XII, Bl. G5G' ff.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2