Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

130 ka tholiken. Auch die Furcht, daß sie zu den Häretikern übergingen, dürfe den Bischof nicht von diesem Standpunkt abhalten. Er möge das Volk bei dem uralten katholischen Ritus erhalten und, nütze es nichts , sich mit dem Bewußtsein getaner Pflicht trösten. Wer abfalle, fall e durch seine eig·ene, nicht des Bischofs Schuld ab. Bei dieser Auffassung möge der Bischof unverrückt verharren, auch wenn er die zeitlichen Güter verlieren und das Martyrium erleiden müsse. Der Papst rückte also in der Kelchfrage von seinem Vorgänger ab und rechnete ange- sichts der Unmöglichkeit einer allgemeinen Zurücknahme des Kelch- breves mit einer gemischten Praxis. Im bairischen Anteil der Diözese Passau hob Albrecht V. die Kelchkonzession am 3. März 1571 auf7 5 ), in Salzburg tat eine fürstbi schöfliche Verordnung vom 15. März 1571 dasselbe 70 ) . In Österreich bestand die Kelchspendung weiter und wurde erst nach Urbans Tod von Melchior Klesl zurückgedrängt. Bei dieser verworrenen Lage war es von großer Bedeutung, daß mit der S a 1 z b ur g e r S y n o d e d e s J a h r e s 1 5 6 9 die große Erzdiözese, deren Suffragan Passau war, den Anschluß an die Trienter Reformdekrete fand 77 ) . In Österreich führte Urban von Treubach wichtige Bestimmungen des Tridentinums durch, ohne daß er allen De- kreten nachgekommen wäre. Das lag außerhalb eines einzigen Mannes Machtbereich. Nach der Wahlkapitulation, die der Bischof zu unter- schreiben hatte, stand die Strafgewalt über Kleriker dem Domdekan zu 78 ). Die für Österreich so außerordentlich wichtigen Passauer Offiziale waren t eilweise selbst Lutheraner, teils offenkundige Konkubinarier 1 ") . Bischof Urban reinigte seinen Hof, seine Kurie und die Stadt Passau von der Irrlehre, aber erst, nachdem er von Sixtus V. die Gerichts- barkeit über den Klerus erlangt hatte, konnte er durchgreifen 80 ) . Merk- würdigerweise zeigte der Bischof in der Seminarfrage weder das volle Verständnis für diese Lebensangelegenheit der Kirche, noch die frei- gebige Hand, welche ihm die reichen Erträgnisse seines Hochstiftes ges tattet hätten 81 ) . Immerhin hat Urban von Treubach im Geg·ensatz zu so vielen lauen Bischöfen seiner Zeit das Anrecht auf den Titel eines Reformfreundes im Sinne des Trienter Konzils. Pius V. hatte die Synode in jener Gegend gewünscht, di e der Rückführung zum alten Glauben die günstigsten Vorbedingungen biete. In Wirklichkeit war die Salzburger Synode das Werk des päpstlichen Nuntius Felizian Nin- ") Knöpfler A., Die Kelchbewegung , S. 213. 14 ) Widmann H., Geschichte Salzburgs , Bd. III, S. 97. 77 ) Hartzheim L., Concilia Germaniae, Bel. VII, S. 290 ff., Dalh am F ., Con- cilia Salisburgensia provinciali a e t clioecesana , S. 354 ff ., Hübner K., Die salz- burgischen Provinz ia lsynoden im 16. Jahrhundert, Deutsche GeschichtsbHitter, Bd. XII, S. 112 ff. , Wiedemann, Bd. I, S. 258 ff., Widmann , Bd . III, S. 96, Pastor, Bd. vrII •-•, s. 494 f . 78 ) Oswald J. , Da a lte Passauer Domkapitel, S. 189 f . 70 ) So Schmidlin J., Die kirchlichen Zustände in Deutschland vor dem Drei ßig jä hrigen Kriege, Bel. II, S. 4. 8 0) Schmidlin , a.. a. 0., S. 6 ff . 8 1 ) Steinhuher A., Geschich te des K oll egium Gernrnnjkum Hnngarikum in Rom, Bd. P, S. 316, ur teilt wohl zu scharf. Dagegen Eggersdorfer F., Die Philo- sophisch-theologische Hochschul e Passau, S. 67 ff.

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