Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

129 zweiten bischöflichen Wunsch, die Herren und Ritter durch das Ge- nerale zur Präsentation der Pfarrer zu verpflichten, beantwortete der Kaiser am 6. April 1568 gleichfalls abschlägig 73 ) . Die Auslassung der zwei Stände sei absichtlich geschehen. Die Zeiten seien so beschaffen, daß sich eine solche Ausdehnung noch nicht tun lasse, vielmehr er- heische es die Notwendig·keit, ,,allgemach mit den Sachen fortzufahren". Diese Bemerkung spielte sichtlich auf die Religionskonzession an, nach deren Erteilung sich Bischof Urban im österreichischen Anteile seines Bistums einer ganz neuen Lage gegenübersah. Da sich der mächtige Adel nunmehr auf eine Rechtsgrundlage stützen konnte, mußte der Gedanke einer raschen und kraftvollen inneren Erneuerung der katho- lischen Kirche als letzte Hilfe in den Vordergrund treten. Die lutherischen Stände nahmen zur Absetzung der 5 Prälaten auf dem Landtage vom 15. März 1568 Stellung. Nach ihrer Meinung sollte sich die Reformation auf die P erson der Prälaten, nicht auf ihre Güter erstrecken. Die Einsetzung von Verwaltern wurde als Be- schwerung der Untertanen abgelehnt und angesichts der finanziellen Erschöpfung der Klöster die Befürchtung des Verschwindens des g·anzen Prälatenstandes geäußert. In Wirklichkeit erfüllte den Adel diE: Sorge um das billig an sich g·ebrachte Kirchengut. Die Antwort des Kaisers bezeichnete die Ersetzung der leerstehenden Konvente als Angelegenheit Passaus. Sicher ist, daß der energische Zugriff des Kaisers das allmähliche Hinübergleiten des Prälatenstandes zum Luthertum verhinderte; die Prälaten fühlten sich in Zukunft von Hof und Regierung beobachtet und konnten eine etwaige Säkularisation ihrer Häuser auf dem Wege der vollendeten Tatsachen nicht wagen. Nichts zeigt den ganzen Ernst der Lage für die katholische Kirche eindrucksvoller als die Tatsache, daß sich der Klosterverfall und die Erschlaffung des Ordensgeistes trotz des Maximilianischen Reform- versuches, der an einem ganz richtigen Punkte ansetzte, noch fast eine Generation hindurch weiterschleppten. Die Generalordnung für die Klöster und die Antwort des Kaisers an die Landstände hatten beide nach Passau gezeigt und die Haupt- last dem Ordinarius zugeschoben. In Passau herrschte Bestürzung und Verwirrung über die Auswirkungen des Laien k e 1c h es. Bischof Urban machte persönlich alle Anstrengungen, um eine klare Lage zu schaffen. Der Ordinarius und die Diözese mußten jene Sorgen und Schwierigkeiten durchkosten, in deren Voraussicht Papst und Kurie so lange mit dem Kelchbreve gezaudert hatten. Schon 1568 fragte Urban von Trenbach über die vViener Nuntiatur in Rom wegen des Laien- kelches an. In einem Privatbrief vom 26. Mai 1568") antwortete Pius V., weder Urban noch ein anderer sei verpflichtet, den diesbezüglichen Bitten nachzugeben. Entweder seien die Bittsteller wirkliche Katho- liken und müßten sich an die Kirche halten, oder sie seien nur Namen- 73 ) Hopfen, S. 264 ff. ") Abgedruckt bei Hansiz, Bd . I, ~- 628 f., Raupach, Bd. II, S. 170 f . , und Buchinger J., Geschichte von Passau, Bd. II, S. 315. Richt ig bemerkt Raupach gegen Hansiz , daß es sich um einen Privatbrief des Papstes an den Bischof von Passau, nicht um eine offizielle Zurücknahme der Kelchindulgenz handle. 9

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