Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

114 Schwenkfeldische"), Antino1nische" 8 ), ökolampadi s<.;he""), Kalvinische 30 ), Osiandrische"J) Stanckaristische 3 '), Adiaphoristische 33 ) , die neuePelagiani- sche34) u. a. Die Kanzeln widerhallten nicht bloß vom Donner der Po- lemik gegen den Antichrist und die Papisten, isondern ebenso vom wü- sten Theologengezänk, denn die Hauptrichtungen des Protestantismus durchliefen das Zeitalter ihrer Dog·menbildung bevor sich ihre Kirchen- bildungen gefestigt hatten . Diese Erscheinung· schädigte in Österreich, wo der Landesherr nicht den politischen Rahmen znr Verfügung stellte, den Protestantismus rasch durch schwere geschichtliche Belastungen. Die kirchenpolitische Schwierigkeit bestand in der verschiedenen Aus- prägung, die das Luthertum in den Ländern ob und unter der Enns genommen hatte, Unterschiede, die durch den politischen nnd staats- rechtlichen Gegensatz zwischen beiden Ländern zu einem tief einge- wurzelten inn e ren Gegensatz zwisch e n Linz und Wi e n führten. Die Abneigung der obderennsischen Stände gegen eine von Wien aufgezwungene Ag·ende entsprang einem sehr starken und weit- verbreiteten Gefühl , das bei der natürlichen kantigen Wesensart des Ländlers sofort in eine schroffe Trutzstellung· umschlug. Als die Ag·ende nach schwierigen, streng vertraulichen Verhand- lung·en endlich im Jahre 1571 mit kaiserlicher Genehmigung· zu Stein im Druck erschienen war 35 ) , beg·egnete sie il11 Lande ob der Enns all er- schärfstem Widerstand. Di e Vorlag·e des Chyträns war so überarbeitet worden, daß dieser selbst in heftigen Streit mit den österreichischen Prntestanten geriet. Die übereilt veröffentlichte Agend blieb fortan ein Zankapfel und wurde vielfach gar nicht beachtet, vielmehr richte- ten sich die Predig·er häufig die Zeremoni en selbst zurecht. Doch kam der Agende eine weitreichende Rechtswirkung· zu. Maximilian erklärte nach Vorlage der Agende den Religionshandel mit den , tänden unter ") Kaspar Sc h w e II k r e I d (-1" 15Gl ), Hofrat lies Herzogs von T,ieguitz. kam in der Abendmal1lslehre und in anderen Punkten in Gegensatz zu Luther. ' 8 ) Hauptvertreter dieser Uicbtung war Johannes A g r i c o t a (t 156G), . J cr die Erweckung der Bußgesi1111u11g a ll ei11 aus dem Evange li um unter Ah- lehnung des Gesetzes lehrte. ") Johannes Raus s c h e i 11 , .,Zwinglis Mclauchthou ", bekfünprte Lntbcrs Abendmahlslehre (t 1531) . 30 ) K a 1 v i .11 s Lehre 11nterscheidet sich hn11plsächlich durch die Präclestiua - t ionslehi-e, durch die Annahme ei uer dynamischen Gegenwart Christi im hl. S11 - kramente des Altares und dun·h sein en Kirch enhegr iff von J,uthers Dogmatik. Kalvin t 1564. 31 ) Andreas Os i a 11 d er (-j- 1552) weicht von der Hechtfertigungs lehr e Luthers a.b . Seine h eftigsten Geg 11 er wnren i\lel a nchthun nnd F ln c ius Illyricus. ") Francesco Stau c a r o (t 157~ ) wnr e in scharfer Gegner Osianders uncl P olemiker gegen Ka lvin. - 33 ) Veranlaßt dur c::h das Leipziger Iuterim \' On 1548. A ls .A d in p h "1· a (= gleichgültige und daher clulclbare Gegenstände des Glaubens) wurden be- zeichnet Buße, Firmung, Ordination, ö ltrng, :Messe, Heiligenverelnung. Haupt- gegner wnr Matthia s F lacius. Die Adinphorn in der Bekenntnisschr ift C: hristoph Reuters bei I!aupacb, Bel. II, S. 146 f. 34 ) Gemeint ist der S y n er g ist e II s t r e i t, der die :E 'ra.ge Guade und l?reiheit in der Rechtfertigung betrifft. Melanchtho11 behauptete in seiner spii - teren Zeit eine gewisse Mitwirkung (covzpyel·,) des Menschen beim Heilswerke . U) Raupach, Bd. I, S. 102- 122, Bibi V., Die Organisation des evang. Kirchen - wesens, S. 143 r.r.

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