Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

96 munion sub una spenden, im Spital dagegen sub utraque. Auf den Pfarren könne er den Kelch und das Konkubinat nicht ändern. 4. Garsten. a) Der Abt hat vor zirka 16 Jahren geheiratet und ist Vater von sieben bis acht Kindern. Das Weib wohnt nicht im Stift, sondern in einem eigenen Hause. Die Konventualen sind g-rößtentei ls beweibt und halten den Gottesdienst nicht. Der Prior ist Weinliebhaber und des Konkubinates verdächtig. Die auswärtigen Kapitularen sind größtenteils beweibt und verrichten den Gottesdienst nicht mehr nach katholischer Weise. Der Pfarrer und die zwei Kapläne in Steyr ver- nichteten in der Stadt den katholischen Glauben. Aus Furcht vor dem Volke getrauten sich die Kommissäre nicht, sie persönlich vorzuladen. Der lutherische Klosterprädikant war vor der Kommission geflüchtet. Der Schulmeister ist protestantisch und gebraucht Luthers Kleinen Katechismus. b) Der Abt soll abgesetzt, den Konventualen das un- mäßige Saufen und Tanzen und „allen Ernstes" die Bemerkung unter- sagt werden, der den Kommissären geleistete Eid binde sie nicht. c) Der Abt hat seine Beischläferin abgeschafft, sie nach Passau geschickt und nicht weiter berührt. Die Reformationskommission ist mit dem Abte und dem Konvent zufrieden. 5. G 1e in k. a) Der Prior ist beweibt, lutherisch, verwirft den Kanon der Messe und überweint sich gern. Die beiden Kapitularen auf Haidershofen und Dietach sind sektisch und verheiratet . Das Klostergebäude ist baufällig·. b) Die Konventualen, die sich verheiratet haben oder Konkubinen halten, sind, wenn sie die Verhältnisse nicht lösen, abzuschaffen, die Trinker zu bestrafen. c) Die Kommission findet alles in Ordnung. 6. Krems m ü n s t e r. a) Die Lage ist ähnlich wie in St. Florian. Von Konkubinaten ist nichts nachweisbar. Der Abt kann sich vom Verdachte eines solchen reinigen. Gleich dem Propste von St. Florian wird bei ibm die kostbare Feier- ta.gstracht beanständet. Die Konventualen überweinen sich manchmal und haben sektische Bücher. Der Schulmeister ist protestantisch. b) Dem Abte ist wegen seiner Seidenkleider ein Verweis zu geben . Er hat den Konventualen die sektischen Bücher zu verbieten. c) Der Kon- vent ist wohlbesetzt, das Haus in gutem Zustand, aber der Prälat stolz. Er verspricht Gehorsam, nur könne auf drei Pfarren das Sakrament sub utraque ohne Aufruhr der Bevölkerung· und ohne Lebensgefahr der Pfarrer nicht abgestellt werden. 7. Lambach. a) Der Abt ist ohne Profeß. Das Haus hat nur vier Novizen. Der Älteste, ein Wittenber- gischer Magister und Lutheraner, wollte eben heiraten. Den Gottes- dienst im Kloster und an der Pfarre verrichten zwei ungeschickte Lai- priester, die außer der Messe konsekrieren, was der Abt ausdrücklich gestattet. Die Amtsleute haben sich in kurzer Zeit bereichert. b) Der Abt soll ihnen, da er sonst nützlich und tauglich ist, die Profeß leisten, der Magister, wenn er nicht von seinem Vorhaben absteht, wie der Hof- meister und andere Beamte abgesetzt werden. c) Die Kommissäre be- antrag·en die Entfernung des Abtes, der sich zwar zu Gehorsam und Profeß erbot, weil er kränklich sei, die Wirtschaft in schlechtem Zu- stande halte, das Sakrament sub utraque reichen lasse, gegen die Kon- ventualen knauserig sei und auf einer Pfarre einen Sektierer be-

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