Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

93 Bischof Wolfgang bezeichnete clas ganz e corpus und die materia mona- steriorum als so verdorben, daß diese Materie nirgends mehr anzu- greifen sei2 49 ) . Die Prälaten uncl Oberen seien so erkaltet , daß sie eine Hilfe für die Klöster garnicht mehr wollten. Kein einzig·er Prälat habe mehr Gemeinschaft mit seinem Konvent. Die Vorschläge des Offizials gipfelten in der Abschaffung der Exemtion, in der Anhaltung· cler Klöster zu religio, disciplina und studium durch den Bischof und in guter zeitlicher Administration. Am 7. September berieten Dr. Hillinger und Mitglieder der nieder- österreichischen Regierung über die Visitation in Wien. Das am 12. September für Ferdinand ausgearbeitete Gutachten schlug die Ab- schaffung der beweibten Prälaten und Konventualen, ihre Ersetzung mit tauglichen Personen des In- oder Auslandes und die Wiederaufrich- tung· cler verfallenen Klosterschulen vor, wollte jedoch die Aufnahme der Beamten clen Prälaten zugesproclren haben. Zur Durchführung dieser Vorschläge war nach Meinung der Konferenz eine nochmalige, mit ausgedehnten Vollmachten ausges tattete Kommission nötig, der en Befehlen die Obrigkeit jede Hilfe zu leisten hatte. Ferdinand nahm das Gutachten an und beschloß, n ac h d e r V i s i ta t i o n u n v e r- z ü g 1 i c h d i e R e f o r m a t i o n f o 1 g e n z u 1 a s s e n. Am 17. August 1561 war Bi schof Wolfgang von Passau verschieden und schon am folgenden Tage sein Dompropst Urban von Treubach zum Nachfolger gewählt worden. Da die päpstliche Konfirmation noch nicht eingetroffen sein konnte, verordnete der Domdechant zu dieser ,,Reformation" des J ahres 1561 am 28. Oktober den erfahrenen Dr. Hil- linger. Der Kommission für das Land ob der Enns sollten außer Sprin- zenstein, Wertwein , öder, Geile! und Hillinger noch die passauischen Hofräte Johann Schaubeck und Bartholomäus Schwarz angehören. Die Reformation von 1561, cli e sich zur Visitation desselben J ahres wie die Operation zur Diagnose verhielt, war nach dem Scheitern der oben er- wähnten vier Wege zur Religionsvergleichung ein neuer Versuch Fer- dinands, clie Glaubenseinheit wiederherzustellen. Der Augsburger Re- ligionsfriede ha tte ihm ausdrücklich das Recht der Religionsbestimmung für seine Untertanen zugesprochen. Dadurch, daß cler Kaiser nach der Visitation sofort die Reformation befahl , wendete er das erwähnte Recht in einem besonderen Falle zum erstenmal an. Die Reformation war auf Grund eines genauen, für jedes Kloster ausgearbeiteten Planes gedacht. Dieser wurde nach dem Gutachten vom 12. September erstellt und in die Instruktion für die Reforma tions- kommissäre aufgenommen. Die In s t r u k t i o n 2 " 0 ), aus der sich die Ergebnisse der Visita tion leicht erheben lassen, zerfiel in einen allge- 24 ') In 36 Männerkl öster n Ös t err eich s unter und ob der Enns lebten z. B. 182 Konventual en, die 135 Weiber und 223 Kinder h a tten. Für St. F lorian z. B. waren die en tsprechenden Ziffern 10, 12 und 18. 25 0 ) Di e Instruktion vom 23. Ok t ober 1561 bei Wiedema n n , Bd. I, S. 161 ff. H ager erwähnt t rotz der Benützung Wi edemanns die Zwe iteilung in Visitati on und Reforma tion n ich t . Die Verh örspr ot okolle geh ör en s icher der Vi sita ti on a n. Wiedemann über schre ibt das fiinfte Kapitel des Ba ndes I unr ichtig: ,.Die Klos t er - v isita t ionen von den Jahren 1562 und 1566. "

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