Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

89 wolle, dann möge er den königlichen Befehl und den Wunsch des Bi- schofs erfüllen. Er getraue sich nicht, ohne besondere Gewalt dieses heillosen Mannes mächtig zu werden. Ein zweiter Beschwerdepunkt der bischöflichen Vorlage war die Verletzung der Immunität des Klerus, der Untertanen, ja Bauern gleichgehalten werde. Unter dem Schein von Schutz und Schirm, dem Namen für die Vogtobrig·keit, führten die Weltl ichen nach dem Tode der Priester Sperre, Inventur und Entrich- tung der Verlassenschaft durch. Könnte er seine Leute dabei haben, so würden sie doch unter Berufung auf das kaiserliche Mandat nicht zugelassen. Dieser Handlungsweise bezichtigte das Ordinariat den Pfleg·er des Hans Hofmann zu Rannariedl mit der Pfarre Gottsdorf, den Herbersteinischen Pfleger zu Falkenstein mit der Pfarre Pfarrkirchen und Christoph Haimeran Herleinsperger mit einem Benefizium der Pfarrkirche Kallham. Als dritten Beschwerdepunkt nannte der Bischof häufige Irrun g· e n m i t dem Land e s hau p t man n wegen der Prä 1a t e n w a h 1e n. Nach der Anzeig·e von Tod und Wahl- tag hole sich der Landeshauptmann einen königlichen Bescheid über sE'ine Teilnahme an der Wahl und behaupte, der Bischof hätte es nur mit den geistlichen Personen, nicht aber mit den Gütern zu tun. Diese gehörten zur landesfürstlichen Obrigkeit und er könne die bischöflichen Gesandten von der Inventaraufnahme ausschließen. In Lambach hätte er das neulich wirklich g·etan. Der geistliche Gerichtszwang· erstrecke sich jedoch nicht nur auf g·eistliche Personen, sondern auch auf ihre Sachen und Güter. Andernfalls müßte er ihnen auch die Personen, den Priesternachwuchs und die Stellenbesetzung anheimstellen. Der Landeshauptmann habe zuerst zug·es timmt, dann aber keine Antwort mehr gegeben. Die schlimmen Folgen seien das überhandnehmen der lutherischen und di e Abwanderung der katholischen Geistlichenm). Schließlich trug der Bischof dem Kaiser seine Bemühungen zur Er- haltung und Wiederbringung· der katholischen Geistlichen an. Das 8chreiben, eines der letzten aus der Zeit des Bischofs Wolfg·ang II. und ganz im Geiste Urbans von Treubach g·ehalten, enthüllte nicht nur diP Revolten in Hallstatt und Grieskirchen, sondern zeigte auch die Hintermänner des gToßen kirchlichen Umsturzes auf, den Adel mit seiner Beamtenschaft, abgefallene Geistliche und im Hauerknecht den Agitator, in dem sich der revolutionäre Geist der namenlosen Masse verkörpert. Dagegen war di e Hereinnahme der gemischten Angelegen- heiten der Spoliation des verl assenen Priestergutes und der Kloster- gutsfrage bei Prälatenwahlen weniger glücklich. Im ersten Falle er- sdlienen die Vögte als Vollstrecker des kaiserli chen Willens und es war den Ständen ein leichtes, die Integrität und Heiligkeit der landes- fürstlichen Hoheit gegen Schmälerung und Verletzung durch Ausländer auszuspielen. Am bedenklichsten war jedenfalls das Versagen des 244 ) ,,Er kann der widerwärtigen Personen nicht mehr mächtig sein und die fro=en Katholischen ni cht erhalten, im Laude zu bl eiben. Die H eillosen werden ihm verhalten, mit Gewalt geschützt und zu keinem Gehorsam gehalten, d ie andern Katholischen muß er ihrer weitern Sicherung und Gelegenheit nach ziehen l assen. Andere Pri es ter s ind desto schwerer zu bekommen und zu er- setzen."

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