Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

78 I-Iiliprant Jörg·er zu Prandeg·g und Ottensheim, Freistadt und Gmunden. Mit dieser Instruktion war ein Höhepunkt des Kampfes für die A C erreicht, der später nur mehr durch den Vollzug der Drohung über- boten wurde. Es begann die „K o n d i t i o n i er u n g der Türken- h i 1f e", die von Erpressung· schwer zu unterscheiden ist. Unzutreffend war der Grund, mit dem sie Ferdinand der Berufung auf sein Gewissen überheben wollten, auch Karl habe mit gutem Gewissen ohne Verlet- zung der Kirche und der Reichsstände den Frieden gewährt. Der Kaiser hielt im Gegenteil die Zugeständnisse an die Protestanten mit seinem Gewissen für unvereinbarlich, wenngleich er notgedrungen seinen Bru- der bei der unbedingten Vollmacht beli eß. Die halb katholisch klingende Instruktion mit ihrem konfessionellen Übergangsstil hatte di e Prälaten zur Fertigung vermocht und sollte offenbar gerade dadurch auf Fer- dinand Eindruck machen. Die Politik der obderennsischen Vertreter in Wien bewegte sich genau in den Bahnen der Instruktion. Alle Länder mit Ausnahme Kärntens waren für die Erledigung· der Religionsangelegenheit an erster Stelle. Das Land ob der Enns lehnte eine Vorarbeit durch einen Sonderausschuß ab und bestand auf der Vornahme der Religionsfrage nach Anhörung der königlichen Proposition. So geschah es auch. Am 27. Jänner verlasen die Kommissäre die königliche Vorlage und mahn- ten die Stände :von einer Vermischung mit anderen Dingen ab, am 31. Jänner einigten sich die Ausschüsse auf eine S u p p 1i k a t i o 11 200 ) , die dem König· unter einem Fußfall überreicht werden sollte. Die Bitt- schrift erinnerte an die Prag·e r Tagung von 1541, an das Augsburger Interim 1548 und an die Gravamina geg·en das Generale vom 20. Fe- bruar 1554, und lehnte eine Verschiebung auf den Regensburger Reichs- tag von 1556 ab. Sie verlangte die Beseitigung des in der alten Kirche eingerissenen Aberglaubens und der Mißbräuche gegen das Wort Got- t es und bat um den Verbleib bei dem Augsburger Religionsfrieden bis zu einem freien Konzil. Die Stände bezeichneten sich als frei von Ab- götterei, Irrtum, Schwärmerei, Sekten und Ketzerei der Wiedertäufer , Sakramentierer , Zwinglianer und Schwenkfeldianer, und erbaten für sich den Friedstand mit den Reichsständen. Ein Wort für die Prädi- kanten und Schulhalter beschloß die Supplikation. Ferdinands Antwort zeichnete sich durch Klarheit und Entschie- denheit aus. Der König erklä rte neuerdings, er könne nicht der Kirche vorgreifen. Es liege zutage, durch wessen Praktiken und Kriegsempö- rung die Einigung· bisher verhindert worden sei. Der Augsburger Re- ligionsfriede verpflichte die niederösterreichischen Länder zur katholi - schen Religion. Das hl. Sakrament wurde in der ersten Kirche unter beiden Gestalten, aber auch unter der Brotsg·estalt allein gereicht, lange vor dem Konstanzer Konzil. Der König verwies auf die Vergleichung, an der in Regensburg gearbeitet werden solle, und stellte für den Fall des Fehlschlagens unverzüglich weitere Mittel in Aussicht. Unter der Be- dingung, sich keiner Ketzerei anzuschließen und keine Änderungen in 2 •9) Raupach, Bd. I, Beilagen, S. 13 ff .

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