Karl Eder - Glaubensspaltung und Landstände in Österreich ob der Enns

71 liehen Gerichte vertraten di e Landstände die landesfürstliche Hoheit. Die Untertanen der Herren und Landleute würden zu unrecht vor geist- liche Gerichte erfordert. Bei Zehent uncl Reichungen sollten sich die Geistlichen nicht auf päpstliche Privilegien berufen, ,,die über di e Alpes tE-utscher Nation niemanden binden". Di e Geistlichen seien in Taxen und Steuern sehr begünstigt und würden nicht zu Robot verhalten. Di e Antwort klingt in die betonte Bitte an den König aus, bei dieser Sachlage sich und den Landleuten keine Rechte entziehen zu lassen. Außer dieser Widerlegung der Klerusgravamina überreichten die Stände des Landes ob der Enns besondere B e s c h w e r d e n g e g e n d i e G e i s t 1i c h k e i t . Die Klagepunkte waren die ungeschickten Prädikanten, die mehr auf Menschensatzung und eigenes Verdienst als auf die alleinige Genug·tuung Christi verwiesen, di e Steuerentziehungen des ausländischen Klerus von seinen im Lande liegenden Gütern und die Aufrichtung· einer besonderen lanclesfürstlichen Obrig·keit wider Ihrer könig·lichen Majestät landesfür stliche Obrigkeit. Auch diese Gegengravamina bemühen sich, möglichst aus dem Geiste und aus den Absichten des Königs heraus empfunden zu sein. Die Antwort Ferdinands erging· sich in ungewöhnlich schroffer Form gegen die Beschlüsse des Salzburger Provinzialkonzils. Der König verwahrte sich entschiedenst gegen den Vorwurf der Zerrüttung des geistlichen Standes sowie gegen die geforderte Gravaminaerledigung vor der Reformation. Diese erstrecke sich auf die Beförderung der Ehre Gottes und seiner hl. Religion, nicht auf weltliche Gewalt, Obrig- keit und Güterfreiheit. Eine Entschuldigung des Erzbischofs und der Suffragane am 7. September konnte den königlichen Zorn ni cht mehr besänftigen. Der königliche Gesandte erwiderte am 11. Oktober, sie wollten zum Unterschiede von anderen Ordinarien zuerst Abstellung der Gravamina und dann Reformation, die Reformation gehöre an die erste Stelle. Das war zwar nicht die Äußerung der Synode, welche die Vergleichung· der Statuten und Gravamina und gleichzeitig· die Visita- tion und die Reformation verlangt hatte, aber die politische Lage war verdorben. Am 14. Oktober verbot Ferdinand der niederösterreichi- sehen Regierung die Veröffentlichung der salzbmg·ischen Mandate. Die Synode war g·escheitert und die an sie geknüpften Erwartungen sanken in das Grab . Eine Rückschau auf die Salzburger Generalsynode lehrt die Tragik dieser Tagung. Anlaß, Verlauf und Abschluß waren ebensoviele Zu- ständig·keitsüberschreitungen. Der Kaiser erließ eine Reformationsord- nung·, die geistliche Versammlung· faßt e sich als ein Kleinkonzil auf, legte aber Gegenstände vor, die passender auf einem Ausschußlandtag aller Stände behandelt worden wären. Die Klerusgravamina gruppierten im vorhinein alle Beteiligten in die zwei Lager Klerus und Laien, drängten den katholischen Ferdinand auf die Seite der protestantischen Stände und isolierten die Geistlichkeit. Die Befragung der Länder ver- wirrte die Lage noch mehr, man wußte nicht mehr, handelte es sich l;m eine Provinzialsynode oder um eine der vielen Ausschußtagungen der Länder. Es ist ganz unklar, durch welche kirchliche Autorität die

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