Karl Eder - Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung

57 stein sowie die Bürgerstiftungen von Velden und Haslach und der Altarist im Ennser Spital) der weltlichen Seite, 1 (Georgenkapelle bei Enns) dem Landesfürsten, 2 (Corpus Christi und St. Anna in Linz) der geistlichen Seite zuzuschreiben, so daß nur 5 ohne sichere Zuweisung bes tehen. Die entsprechenden Zahlen 10 (Landesfür st), 22 1 / , (Geistlich), 75112 (Weltlich) kehren die führende Rolle des Adels und der Bürger- sehaft noch schärfer hervor. Das Verhältnis verschiebt sich noch weiter zu ungunsten des geistlichen Standes, wenn wir di e Kuratstiftungen zwischen 1490- 1525 ins Auge fassen, we ehe die PM. entweder über- geht oder noch nicht aufgezeichnet hat . 8. Veränderungen und Ergänzungen zu den Kuratbenefizien der PM. zwischen 1490-1525. / Das Benefizi alwesen des Landes ob der Enns weist in den dreißig J ahren vor der Glaubensspaltung zum Unterschied von den stabileren Pfa rrverhältnissen einen starken Zuwachs auf. Es wäre gefehlt , in dieser regen Stiftung·stä tigkeit nur den Niederschlag religiösen Geistes zu sehen. Die Familienstiftungen reicher Bürgersgeschlechter wenig- stens verraten das Bestreben, es nicht nur mit Altären, Bildern und Glasfenstern, sondern auch mit Messe, eigenem Kaplan und Erbbe- gräbnis dem Adel gleich zu tun.J Noch trägt dieser eig·enbrötleri sche Geist den Mantel der alten Kirche, sosehr dieser die Absonderung von der „christlichen Gemain" wesensfremd ist. Es wird nicht mehr lange dauern, wird dieser Geist den Kirchenmantel abwerfen und sich mit Wut gegen die eigenen Stiftungen wenden. Man sehe in diesem raschen Umschwung kein psychologisches Rät sel./ Der alte germanische Zug zur Eigenkirche und zum Hauspriestertum, aber auch kirchlicher Zunftgeist haben der Auslieferung geistlicher Belang·e an die Laien mit der nachfolgenden Tilgung· des Unterschiedes zwischen Kl erus und Laien vorgearbeitet. Zum größten Teil sind es Laien, Familien und Bruderschaften, die Benefizi en errichten, ,,ihren" Kaplan bestellen oder entlassen, den Gottesdienst vorschreiben oder abändern, die Ein- haltung der Stiftungsverpflichtungen überwachen und bei Sachfällig- keit des Benefizi at en das Pönale verhängen. Der Schritt von dieser rechtlichen zur theologischen Abhäng·igkeit der Benefizi aten vom Willen und den Anschauungen ihrer Herren ist 'bald ge tan. Die luthe- rischen Hauspredig·er der Folgezeit sind zwar nicht die geraden Nach- fahren der vielfach mit dem Namen ihrer Benefiziumsstifter benannten katholisehen Benefiziat en, daß aber Ansätze zu dieser Entwicklung im vorreformatori schen Benefizi alwesen liegen, ist offenkundig. Die Er- gänzungen zur PM. berücksichtigen zuerst die Städte, dann die g-rö- ßeren Orte, schließlich die Schloßkirchen und Burgkapellen. / a) N a c h t r ä g· e u n d N e u s t i f tu. n g e n i n d e n S t ä d t e n. / Mit Ausnahme von Vöcklabruck weisen die übrigen sechs landes- fürstli chen Städte sowie das Schaunberger Städtchen Eferding Ver- änderungen in den Benefizi en auf, di e es notwendig machen, eine

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